Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 6 (1865)
- Issue
- Heft 29 (19.7.1865)
- Date
- 1865-07-19
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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406 Ions Horden, zuletzt Roms Legionen in Schutt und Asche gelegt. Die Hauptstadt Judäas sank zur Buhldirne derKasdim und der nachfolgenden Römer herab. Judäa selbst war verwüstet, seine Söhne und seine Töchter der Marter der verthierten Sieger preisgegeben. Greis wie Säugling, die Mutter wie die jungfräuliche Braut, sie Alle erfaßte die blutdürstige Wuth des eingedrungenen Feindes, zerfleischt wurden sie dem Raubvogel zum Fräße auf offener Straße hingeworfen. Judäa war unser Heimathland, Jerusalem dessen Zierde. Dieser nvi2 beraubte uns Beider. Hat doch das Thier den Wald, das Feld, die Wiese, den Baum, das Gesträuche zu seiner Heimath angewiesen. Aber der 17. Tag im Tamus hat den jüdischen Menschen zum Fremdling auf Gottes werter Erde verurtheilt. Wohin er sich wandte, blickten ihm Tod und Verderben entgegen. Siehest Du dort an diesem Tage hoch aufgethürmt die verstümmelten Leichname, hörst Du Stöhnen und Todesröcheln Dir zu Ohren dringen? Das waren Deine Väter, Deine Mütter, Deine Brüder, Deine Schwestern, armer Israelit! Durchdringt das Jammergeheul und das winselnde Gewimmer herumirrender Kinder von erschlagenen Vätern und erwürgten Müttern gellend Dein Ohr? Das waren die traurigen Reste des Mordens ermüdeter Barbarenhände. Schlage zurück ein Blatt in der jüdischen Geschichte, denselben :w»i2 r"' findest Du hier blutroth angestrichen. Wiederum zeigt er seine Trauergestalt. Noch steht zwar der Tempel, aber es ist die heilige Weihe für den Gott Abrahams, Zizchaks und Jakobs, ja die göttliche .-u'2L7 daraus entflohen, ein Götze, der Triumph der Heiden hat darin seinen Einzug gehalten. Aufgehoben ist der Opferdienft von Brand-, Mahl-, Sühn-, Schuld, Ganzopfern, verstummt der Wettgesang der Leviten. Abermals schaue in das Panorama dieses nvr>2 und im Hintergründe siehst Du Moses herabsteigen vom Sinai nach 40tägigem Aufenthalte daselbst. Ihm zu Ohren dringt der ausgelassene Jubel der vom 21p Verführten. Ein goldnes Kalb im Strahlenglanze asiatischer Sonne trifft seinen, von Trauer umflorten Blick. In wildem Neigen tanzt die bethörte Menge um dasselbe. In beiden Händen hält er noch die steinernen Tafeln des mit Gott beschwornen Bundes. Hier die erste Zeile: i'iy« '.i '22«, — dort wird dem Abfall gehuldigt. Hier Gottheiligkeit, dort der höchste Frevel. Hier der Wegweiser zum ewigen Heil, dort eine goldne Brücke zum ewigen Verderben. So in den Flitterwochen der Vermählung mit der heiligen Thora! Tief ergriffen von dieser Volks-Verirrung zertrümmerte der Mann Gottes das mitgebrachte himmlische Geschenk. 3000 Mann büßten das Verbrechen durch den Tod. Dieser Tag war es, an welchem das Strafgericht Gottes die Vernichtung aussprach. Dieser Tag war es, an welchem der betrübte Knecht Gottes flehete: „Lösche mich aus Deinem Buche". Dieser Tag war es, an welchem dem Volke das Kainszeichen: 1^1) rmvr, vnrrvri auf die Stirne geschrieben wurde. Dieser Tag war es, wegen dessen das: L>nr>wri 'rmpsi 'ips im Hinterhalte lauerte. Dieser Tag war es, wegen dessen das Volk seinen Schmuck ablegte und trauerte. — Weißt Du jetzt, mein Glaubensbruder, warum Dir an diesem Tage Speise und Trank versagt sind? Wolltest Du aber auch, eingedenk solcher bedeutungsvollen nationalen Unglücksfälle eines und desselben Tages an demselben nach Speise und Trank verlangen? Deine Väter bluteten, Deine Mütter jammerten, Deine Schwestern erblaßten, an diesem Tage könntest Du ihn gefühllos verschweigen wollen. Kann der Magen begehrlich sein, wo das Herz trauert? Nimmermehr! Das Fasten und Trauern am NV512 1"' ist nicht „Herz- und Magen-zerreißend", wie das moderne 21 21p Dich reformiren will, es ist Dir ein traditionelles Bedürfniß, eine Sühne an die Vorzeit, ein Schuldopser für die Gegenwart mit dem inbrünstigsten Wunsche: .ipnv' 121'- -psr, 11^2 1"' (Schluß folgt.) Statuten des in der isr. Gemeinde zu Kassel bestehenden Kranken - Pflege - Vereins. Gestiftet am 3. März 1773. (r")pn iirr (Fortsetzung.) H. Von der Aufnahme, den Pflichten und Rechten der Mitglieder. 8- 9. Jedes Mitglied des Vereins, welches das 18. Lebensjahr zurückgelegt hat, hat als solches Sitz und Stimme in der allgemeinen Versammlung und kann nach zurückgelegtem 22. Lebensjahr zu allen Stellen desselben gewählt werden. 8. W. Knaben oder Jünglinge unter 18 Jahren können mit Genehmigung der Eltern oder Vormünder als jüngere Mitglieder ausgenommen werden, erlangen aber erst nach zurückgelegtem 18., beziehungsweise 22. Lebensjahre Stimme und Wahlfähigkeit. Die Verbindlichkeit zur persönlichen Dienstleistung tritt ebenfalls erst nach zurückgelegtem 18. Lebensjahre ein.