Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 6 (1865)
- Issue
- Heft 28 (12.7.1865)
- Date
- 1865-07-12
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Beilage zu Nr. 28 des Israelit. Zeitungsnachrichten und Corresporrdenzen. Deutschland. Abterode in Kurheffen. In der Beilage zu Nr. 20 Ihres gesch. Blattes macht der Correspondent, Herr Liebschütz zu Schlüchtern, „einige Mittheilungen über die Synagogengemeinde daselbst," die sehr erfreulich sind. Weniger erquickend, ja niederschlagend hingegen ist's, was der kurze Bericht über den Unterricht der isr Jugend enthält: kein eigenes Schulhaus, keine Elementarschule; „die schulpflichtigen Kinder, welche sich auf 68 be- ,/Ziffern — fl: fl — besuchen die Stadtschule und erhalten den Religionsunterricht in einer „hierzu gemieiheten 9 Fuß hohen Wohnstube/' So referirt der gesch. Correspondeut, und will es uuerörtert lassen, ob eine „Religio ns- oder Elementarschule" den Vorzug verdiene. Hiedurch nehme ich Veranlassung, zur Beantwortung dieser wichtigen, tief— tiefer, als Mancher sich denken mag — in das jüdische Leben der Heranwachsenden Jugend eingreifenden Frage ein kleines Schärflein beizutragen. flni.-i rd .-.n—i rfl-.pTi pbp-ivv -ZQLP ist die vielsagende Sentenz des üpz?' Von diesem Gesichtspunkte aus müssen wir unsere Kinder so erziehen, daß sie gute Erdenpilger und ächte Himmelsbürger werden. Die Stätte zu solcher Erziehung ist zunächst das elterliche Haus und dann die Schule; und die Richtschnur zu dieser Erziehung — und für das ganze Leben — ist .-iwiip.-i nach welcher oll unser Thun und Lassen bemessen werden muß. Daß die Erzieher selbst religiös sein müssen, um religiös erziehen zu können; daß sie die Lehren unserer heil Religion inne haben müssen, um sie den Zöglingen beibringen zu können, ist selbstverständlich Bekanntlich liegt das Erziehungs- und Unterrichtsgeschäft lediglich dem Lehrer ob, dem man dies, vornehmlich in neuerer Zeit, fast ganz allein überlassen: er hat das Kind von dessen 6. bis zum 14. Lebensjahre mit den zur Erreichung seiner Bestimmung erforderlichen Kenntnissen zu versorgen und es zum religiösen Lebenswandel zu erziehen und anzuhalten. Darum unterlasse ich es, hier zu erörtern, inwieweit das elterliche Haus diesem wichtigsten uvd nicht minder schwierigen Geschäfte des Lehrers Vorschub leisten muß, und wende mich zu der Haupterziehungsstätte — der Schule. Alles, was hier! gelehrt, soll die religiöse Erziehung fördern, erzielen.! Es versteht sich von selbst, daß der Unterricht p.->'rQ,! der so vollständig, als Zeit und Umstände es gestatten, ertheilt werden muß, den ersten Rang einnimmt, daß-dann die nächst damit verwandten Unterrichtsgegenstände folgen, und daß hieraus die übrigen (mehr für's irdische Leben erforderlichen) Kenntnisse und Fertigkeiten zur Berücksichtigung kommen müssen. — Wird NUN dies Alles in einer Schule gelehrt, so können die Unterrichtsgegenstände nach ihrer größern oder geringern Wichtigkeit im Lehr- und Stundenpläne berücksichtigt werden : das ganze Unterrichts- und Erziehungswesen der Schuljugend ist dann ein Ungelheilles, ein abgerundetes Ganze, das unter Gottes Beistand zu der herrlichsten Blüthe kommen und die gehofften Früchte bringen wird, da den Lehrer und Erzieher in seinem schwierigen Geschäfte nichts Wesentliches hindert. Ganz anders aber gestaltet sich dies, wenn Religions- und Elementarschule, welche beide die isr. Jugend besuchen muß, — von einander getrennt sind; und wenn nur an ersterer ein oder mehrere isr. Lehrer, an letzterer aber (wenn und weil sie christlichen Schulen, also auch hauptsächlich für die christl. Jugend gegründet und vorhanden sind, und diese den eigentlichen Echulkörper ausmachen, und ihren ganzen Religions- und Elementarunter-! richt darin genießen, während zum Genüsse des letz-! lern die unbedeutende Zahl der isr. Schüler diese! auch besuchen) ausschließlich nur christl. Lehrer! thätig sind. — Gesetzt auch, letztere seien human und j tolerant genug, um bei ihrem Unterrichte und ihrem! ganzen Benehmen in der Schule — bei dem sie doch! immer und hauptsächlich die christl. Schüler im Auge haben müssen — nicht der isr. Religion Entgegengesetztes, dieselbe Herabwürdigendes, Beeinträchtigendes vorzubringen oder blicken zu lassen; — ist! das ihnen möglich?! — Enthalten nicht die! darin eingeführten Lese- und Lehrbücher manches > Christlich-Religiöse? Kann der Stoff und Inhalt derselben behandelt werden, ohne Anstoß, ohne Nachtheil für die zarten jüdischen Schüler, die in ihrer Religion noch nicht erstarkt, gegen Eindrücke entgegengesetzter Lehren und Dogmen noch nicht gewappnet sind? Kommt nicht sogar in den Realfächern — z. B in der Weltgeschichte — noch Manches vor, das der christl. Lehrer seinen christl. Schülern von christl. Standpunkte aus erklären und beleuchten muß? Ferner: Ist in diesen Schulen der Stundenplan so geordnet und eingerichtet, daß, wenn bei dem Unterricht im Bibellesen, in biblischer Geschichte, im Katechismus die jüdischen Schüler nicht anwesend sind, dieselben von diesem Unterrichte auch Nichts hören? — Ob das was schade? Ich lasse Thatsachen sprechen! (Forts, f.)