Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 6 (1865)
- Issue
- Heft 28 (12.7.1865)
- Date
- 1865-07-12
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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397 auf unsere Brüder überall hervortreten, beobachte, so finde ich einen Hauptgrundzug, der die Juden in ihren eigenen Augen zu erniedrigen, ihnen jedes Ehrgefühl zu rauben und sie von allen Wegen, die ihnen eines Tages persönlichen Werth verschaffen könnten, fern zu halten sucht. Uni sie von ihren Mitbürgern zu sondern, hat man sie wie wilde Thiers in ein besonderes Stadtviertel hinter Schloß und Riegel, die erst seit einigen Jahren entfernt sind, eingesperrt. Diele Ausnahmsgesetze werden jedoch nur unter dem von Huld zeugenden Vorwand, die Israeliten vor der Bösartigkeit und der üblen Behandlung der christlichen Bevölkerung zu schützen, gehandhabt. „Aber," könnte man der päpstlichen Regierung erwiedern, „diese Aeußerung tadelt die Erziehung, die Sie dem Volke angedeihen ließen, das schon so viele Jahrhunderte unter Ihrer Obhut sich befindet, und verleumdet das Volk, dessen einziger und unumschränkter Beherrscher Sie sind." Doch in keinem Lande ist die allgemeine Bevölkerung wohlwollender und toleranter als in Italien. Trotz der schlechten Negierung, die so viele Jahre auf diesem herrlichen Lande gelastet, ist der Geist dieses Volkes doch so unverdorben geblieben, daß es, seinem Naturtriebe folgend, seine israelitischen Mitbürger aus die vollständigste Weise emancipirt und ihnen die höchsten Aemter übertragen hat. Es bedurfte keiner anderen, weiteren Vorbereitungen wie in anderen Ländern. Die reiche Natur Italiens hat das Princip der Gleichheit auf einmal überall ausgebreitet, und in dieser Beziehung wie in vielen anderen, die schlechten Vorurtheile ihrer Verleumder zu Schanden gemacht. Der natürliche Widerwille dieses Volkes gegen die Juden ist so wenig wahr, daß der Papst Gregor XVI., ein Italiener, wie das Volk, das er regierte, in dieser Beziehung Befehle gab, die jedoch von Anderen nicht vollzogen wurden. Die Geschichte ist zu curios, um nicht in ihren Einzelnheiten wiedergegeben zu werden. (Fortsetzung folgt.) Schwerz. Bern, 3. Juli. Heute wurde die ordentliche Jahressitzung der Bundesversammlung eröffnet. Der abtretende Präsident des Nationalraths, Herr Heer, begrüßte die Abgeordneten des Volkes. Der Sieg der Rechtsgleichheit in Amerika, sagte derselbe, stehe in naher Verbindung mit der auch in der Schweiz nothwendig gewordenen Revision der Bundesversammlung, für welche kein günstigerer Augenblick hätte gewählt werden können, als der gegenwärtige, wo in unserem Lande jeder Partcihader schweige und vollkommene Ruhe herrsche. Bei diesem Werke solle man nur nicht allzu ängstlich Vorgehen, sondern alles Zeitgemäße beschließen; denn die immer dringender werdenden Bedürfnisse der Centralität müßten befriedigt werden. Mit dem Wunsche, daß die Verhandlungen über die Verfaffungsrevision mit Ruhe geführt werden möchten, schließt der Redner. Bekanntlich ist durch den Handelsvertrag mit Frankreich auch eine Verfassungsänderung wegen der Stellung der Israeliten nöthig geworden. — Die Vorschläge zur Revision lauten: 1) Recht zur Niederlassung für die Schweizerbürger ohne Rücksicht auf ihr Glaubensbekenntnis 2) Recht zur Niederlassung gleich allen andern Schweizerbürgern für die naturalisieren Schweizerbürger. 3) Einsetzung der niedergelassenen Schweizsrbürger in das Stimmrecht in Gemeinde-Angelegenheiten überall, wo die Niedergelassenen des Cantons dasselbe genießen, und unter den gleichen Bedingungen, jedoch erst nach einem Aufenthalte von zwei Jahren in der Gemeinde. 4) Schutz der Niedergelassenen gegenüber doppelter Inanspruchnahme von Seiten des Niederlassungs - und Heimathscantons. 5) Gleichstellung der Schweizerbürger ohne Rücksicht auf ihr Glaubensbekenntniß mit den Bürgern der Cantone, in welchen sie sich befinden, sowohl in der Gesetzgebung als im gerichtlichen Verfahren. 6) Freie Ausübung des Gottesdienstes für alle Religionsgenoffenschaften, sofern solche weder in ihrem Zwecke noch in ihren Mitteln sich als rechtswidrig oder staatsgefährlich erzeigen. 7) Wahlfähigkeit aller stimmberechtigten Schweizer in den National- und Bundesrath, jedoch mit der Bestimmung, daß Geistliche aus dem geistlichen Stande anstreten müssen. Afrika. Tunis. Da wir glauben, daß es den geehrten Lesern dieser Zeitschrift nicht unangenehm sein dürste, einige historische Notizen über die hiesige Gemeinde unserer Glaubensgenoffen zu erfahren, so sei es uns vergönnt, hier einige kurze Skizzen n ederzulegen. Die Frage, wann die isr. Gemeinde hier gegründet wurde, ist nicht so leicht zu entscheiden, da sichere Quellen zur Bestimmung dieses Zeitpunktes fehlen. Nicht einmal Inschriften aus Grabsteinen können als Führer dienen, da im Jahre 5562 (1802) der Bey befahl, den bisherigen isr. Friedhof zu räumen und einen neuen zu errichten. Die Gebeine wurden von den Israeliten ausgegraben und auf dem neuen Friedhofe dem Mutterschooß der Erde übergeben, die Grabsteine aber nahm die Negierung und verwandte dieselben zur Stadtmauer, die damals gebaut wurde, so daß nur 2 oder 3 Gräber sich noch auf dem alten Friedhose befinden. Einer meiner Freunde aber hat von gelehrten Muselmännern erfahren, daß unter der Regierung des Sidi Mechras im 3. Jahrhundert der mohamedanischen Zeitrechnung*) den Israeliten erlaubt worden sei, sich in Tunis nieder- *) Tteselbe zähst die Mondjahre seit 4332 (622).