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Der Israelit · 1865-05-30 · Heft 22 (30.5.1865) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
6 (1865)
Issue
Heft 22 (30.5.1865)
Date
1865-05-30
Page
– (sequence 5)
Language
German
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313 Ulm a. D. Eine Anzahl hiesiger Israeliten hat am 6. Mai d. I. eine von vr. Le brecht verfaßte Petition an die hohe Kammer der Abgeordneten abgesandt, in welcher um Aufhebung mehrerer Ausnahmsbestimmungen gebeten wird, welche angeblich noch zu Ungunsten der Israeliten des Landes bestehen. Zuerst berühren die Petenten das Verbot der Mischehe, welches einzig noch für die Israeliten existire. Sie wollen dabei nicht untersuchen, ob derartige E)en wttnschenswerth und vom beiderseitigen kirchlichen Standpunkte aus zulässig erscheinen, sondern legen allen Nachdruck bloß darauf, daß die bürgerliche Gesetzgebung gleiche Schranken für alle Staatsbürger ziehe und die Israeliten nicht gewissermaßen als Parias erscheinen lasse, deren Berührung entheilige. Diese Bitte ist bekanntlich von Ulmern schon einmal eingereicht, von beiden Kammern und der Negierung jedoch verworfen worden, indem unter anderen Gründen auch gesagt wurde, daß die Majorität der Württemberger Juden solche ihnen streng verbotenen Juden-Christen-Ehen nicht wünsche. Es ist deßhalb wohl mindestens eine Anmaßung, wenn die Petenten Eingangs zu behaupten wagen, dis Aushebung dieses Verbotes sei nicht nur ihr, sondern „aller ihrer Glaubensgenossen" sehnlichster Wunsch. Ein zw eit er Punkt betrifft oieCiv iltr auung, welche ebenfalls nur Israeliten verboten s i, während die Christen vor der bürgerlichen Behörde die Ehe eingehen dürfen, wenn der zuständige Geistliche die Copulation verweigert. Es sei erst jüngst vorgekommen, daß ein württ. Rabbiner aus einer dem Bewußtsein der heutigen Juden entfremdeten Vorschrift die Trauung (zwischen einem s.iv und einer nb ,-iu) verweigerte, wobei den Betroffenen nichts übrig bleibe, als entweder sich aufzugeben oder sich taufen zu lassen. Auch hiermit stimmt das orthodoxe Württemberg nicht überein, und das erst am 13. Aug. v I. er schienene Emancipationsgesetz schreibt im Art. 3 vor, daß in Ehesachen die Religionsgrundsätze und Nitualgesetze der Juden zu berücksichtigen seien, und zu diesem Zwecke ein Rabbiner vom ehegerichtlichen Senate des ObertrrbunalS (welchem unlängst auch die Nr. 5. d. I. vom „Israelit" zugestellt worden ist) beizuziehen sei. Drittens berühren die Vittsteller den bekannten Fall, welcher in Eßlingen, Ulm rc. zu Collisisnen geführt hat, daß nämlich Israeliten, welche in den Gemeinderath oder Bürgerausschuß gewählt werden, nicht auch wie ihre christlichen Collegen an den Verhandlungen des Stiftungsraths, dem der Geistliche vrüstdirt, Theil nehmen dürfen, und bitten um Beseitigung der Ministerialversügung, auf die sich diese Praxis stützt. Damit können zwar Alle einverstanden sein, allein der Gegenstand ist irrelevant, und eS könnte dem Juden als Unbescheidenheit angerechnet werden, daß er auch darein reden will in Sachen, die der christliche Geistliche zu leiten hat, umsomehr, als er nicht unbedingt und in allen Fälle» ausgeschloffen wird. Oesterreichischer Kaiserstaat. Oberungnrn, im Mai. Wenn auch in früheren Jahren das talmudische Studium in einigen Orten Oberungarns blühete, und unsere Nabbinen einen Stolz darin sahen, ihre Lehrstühle von wißbegierigenJüngern umgeben zu sehen, so hat sich der Besuch derselben in neuester Zeit bedeutend vermehrt, und es entstehen selbst dort derartige Anstalten, wo vor Jahren der Jndifferentismus selbige nicht aufkommen ließ. Ohne die Verdienste unserer wackeren Nabbinen Oberungarns zu unterschätzen, muffen wir die des Ujhelyer Öberrabbi Jeremias Löv insbesondere in Angelegenheit der Jeschibot in erste Linie stellen, und sind es hier Vater und Sohn, die nicht nur den wahrhaft jüdischen Geist in dem Herzen der Jugend pflegen, sondern auch die Nachbargemeinden zur Errichtung und Erhaltung von Jeschibot aufmuntern. Die Ujhelyer Jeschibah hat in neuester Zeit durch die Gründung der Bachurim-Chebrah einen neuen Aufschwung genommen und so manchen unbemittelten, aber talentirten jungen Mann aus der Nähe und Ferne herbeigelcckt. Aber auch bei der großen Masse hat dec Funke gezündet, und beweisen die Vorträge,die der Ujhelyer Rabbi allwöchentlich einigemal vor verheirateten Männern der Gemeinde hält, was die Energie vermag, und wie Vieles in Ungarn noch geschehen könnte, ständen überall solche Männer an der Spitze. Trotz dieser günstigen Resultate, welche unser würd.ger Nrbbi Jeremias Löv nach mehr denn lOjährigem Wirken in dieser Gemeinde erzielte, sind der Schattenseiten noch so manche, jedoch überlassen wir diese ihrem gewöhnlichen Korrespondenten und erwähnen heute nur noch der O"li seit 3 Jahren für Tiiin "2p gegründet. Es ist mehr wie eine Wohlthat, armen im Geheimen eine Gabe zu verabreichen und Männer zu unterstützen, die Zeitlebens dem Studium des Gotteswortes sich widmen. Wenden wir unseren Blick in die Nachbarschaft, so schweift unser Auge nach Eperies in jene Gemeinde, die der Kämpfe bereits so viele durchgemacht, und in welcher gegenwärtig so segensreich 1)r. Austerlitz als Öberrabbi wirkt. Niemand kennt mehr die Schwierigkeit, in dieser Gemeinde zu wirken, als wir, und deßhalb rufen wir ihm doppelt ein „fQX, prri" zu! Ueber die Entwickelung unseres ReligronSschulwesens, so Gott will, iu unserem nächsten Berichte. Emet.

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