Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 6 (1865)
- Issue
- Heft 20 (17.5.1865)
- Date
- 1865-05-17
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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886 Preußen. Königsberg, 10. Mai. Anhaltende Kränklichkeit hielt mich bisher längere Zeit davon ab, Ihnen von hier meine Berichte zu senden. Und doch brachte Ihr Blatt noch nicht die schmerzliche Tranerknnde von dem Ableben unseres hochwürdigen Herrn Oberrabbiners I. H. Meklen bürg das am Donnerstag den 6. April in der zehnten Stunde des Vormittags nach kurzem'Krankenlager ^anst und ruhig erfolgte. Die Gemeinde und die Repräsentanten weihten dem Hingeschiedenen in der „Hartung'schen Zeitung" ehrenvolle Nekrologe, in welche sich jedoch unrichtige Angaben irrthümlich einschlichcn. Am Sonntag den 0. fand das Begräbniß statt, worüber der hier erscheinende „Verfafsungsfreund" Tags darauf aus der Feder des dem Seligen nahe gestandenen Literaten I)n. M. Freystadt nachstehenden kurzen, aber correcten Artikel brachte: „Gestern Vormittag um 11 Ukr wurden die irdischen Ueberreste des am vorigen Donnerstag verstorbenen Oberrubbiners Herrn I H. Meklenburg unter Begleitung seiner ganzen hiesigen Gemeinde zur Erde bestattet. Gesang und Trauerrede an seinem Grabe hatte der Verstorbene sich ausdrücklich verboten, dagegen wurde daselbst sein letzter Wille, eine Ansprache an seine Gemeinden enthaltend, vom Herrn Vorsteher Driesen öffentlich vorgeleicn. Er hatte ein hohes Alter von etwa 50 Jahren erreicht und sein hiesiges Amt gerade 34 Jahre verwaltet. Der Verblichene war nicht nur einer der größten Talmudisten der Gegenwart, sondern auch einer der vorzüglichsten Stylisten und Grammatiker. Sein zuerst in Leipzig erschienener Bibelcommentar „Schrift und Tradition" ist ein ewiges Denkmal feines Scharfsinnes wie seiner gelehrten historisch-exegetischen Kritik. Er war streng orthodox und von mildem und wohlwollendem Character. Sein Ruf ging weit über sein eigenes Vaterland hinaus, seine Religiosität hatte ihm zugleich den Titel eines Obeihirten des gelobten Landes (5x^' x^,x x'^H eingetragen. Des Frommen Andenken bleibt in Segen! — Der gedachte letzte Wille ward auf den Wunsch des Verstorbenen in der Synagoge angeheftet und während der dreißigtägigen Trauerzeit dreimal in der Woche nach Vorlesung der Thora öffentlich in derselben verlesen. Er lautet wörtlich also: --ürx rix ->nx x^ ipvw ,MXO ."rprrn ,s^x.-i .'NX npx Nkvx MXQ „Hört, meine Brüder, die Worte des in die ewige Heimath Eingehenden, ich gehe den Weg eines jeden Menschen, einen sehr weiten Weg und die Wegekost, welche ich mitnehme, ist sehr gering. „Sollte ich im Laufe der Zeit Jemanden beleidigt haben, entweder durch Aeußerung eines tadelnden! Wortes oder durch irgend eme Handlung seine Ehre! gekränkt haben, sollte ich mich verschuldet haben, vor-! sätzlich oder auch nur durch überraschte Unbesonnen-! heit, und sollte es auch nicht in Gegenwart des Be-! leidigten, sondern nur vor einem Dritten gescheben! sein: so bitte ich Dich um Verzeihung. Vergiß nicht, j mein lieber Bruder, daß der irdische Theil des mersch-! lichen Wesens nicht fortwährend sich zähmen läßt von! seinem innewohnenden geistigen Wesen; verschiedenar-! tige Verhältnisse, ungewöhnliche Ereignisse, unausführbare Anforderungen bringen oft in Verlegenheit, überrascht, ein tadelndes, entehrendes Wort auszustoßen. Der Geist, welcher in dieser Dir vorliegenden Erdscholle wohnte, ruft Dir zu, bittet Dich um Verzeihung! Verzeihe nun, damit er nach seinem Abschiednehmen von diesem Irdischen, und indem er die Wanderung in jene geistige Welt antritt, woselbst er von jeder hier ausgeübten Handlung, von jedem Schritt, von jeder Gesinnung Rechnung alzulcgkn hat, auch Deinetwegen nicht bestraft werde, wegen der Versündigung an Dir nicht leiden solle, für das Tadeln eines Gottesgeschäftes nicht bestraft werde, für die Ehrenkränkung eines von Gott mit Geist und Seele versehenen Wesens. Ich erwarte deine Verzeihung und wird es Dir einst zur Tugend gerechnet werden. — Indem ich mich nun von der irdischen Welt trenne und dem Wohllöbl. Vorstande der Synagogen-Gemeinde und jedem einzelnen Mrtgliede für all die mir von ihnen zu Theil gewordene Begünstigung zu danken verpflichtet bin, will ich Sie um Folgendes ergebenst ersuchen, vorausgesetzt, daß mit diesen Begünstigungen, wie cs sich von st löst versteht, nur ein im Amte rechtmäßiges Verfahren beabsichtigt wird. — Verletzt nun der Beamte senre Pflicht, so begeht er nach unseren Gesetzen mit der Empfangnahme seines Gehaltes einen Raub — A; — eigennützig, unrechter Weise an einem fremden ihm anvertrauten Gute. Sollte ich nun rm Laufe der Jahre irgend eine meiner Pflichten nicht gehörig beobachtet haben, so will ich hienüt bitten, den Gehalt nicht in diesem strengen Sinne betrachten zu wollen, so daß die Befolgung der Amtspflichten nicht unbedingt mit dem Gehalte in Verbindung stehe, sondern dieses als eine absolute Begünstigung zu betrachten sei. — Ferner ersuche ich Alle, die an mich rnbxl^ — rituelle Fragen — gerichtet haben: Sollte ich irrthümlich ->ico als erklärt haben, folglich Ihnen einen Geldverlust verursacht — es könnte vielleicht bei strenger Erwägung als erklärt werden und im engern Sinne des Gesetzes müßte ich für Schadenersatz aufkommen und darüber zur Verantwortung gezogen werden — ich bitte Dich alsdann, mein Freund, mir dieses zu verzeihen, mich nicht als absichtlichen Schadenstifter zu betrachten. Verzeihe es mir, damit ich nicht dort dafür angeklagt werde." —