Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 6 (1865)
- Issue
- Heft 20 (17.5.1865)
- Date
- 1865-05-17
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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284 Jahren, nicht nach seiner Länge, sondern nach dem Inhalte seiner Ereignisse bemessen, oft mehr bedeutet als Hunderte von Jahren, führte er aus, daß die Israeliten binnen dieser Zeit bei uns durch die staatliche Anerkennung ihres Glaubens, ihrer Rechte und durch die ihnen bewiesene Liebe ihrer Mitbürger aus der Finsterniß zum Lichte gelangt seien. Mit besonderer Toleranz betonte der Redner, daß jede Confessio» ihre Berechtigung habe; die Wege gingen zwar auseinander, aber am Ziele träfen sie alle zusammen, und dieses Ziel sei der Glaube an Gott. Möchte jede Confessio» ihre höchste Ehre darin suchen, durch Innigkeit des Glaubens, durch Milde und Duldung den Strahlenkranz der göttlichen Religion zu verherrlichen. Der trefflichen Rede folgte ein Gebet für Seine Majestät den König Johann, den das deutsche Volk mit gerechtem Stolz unter die ersten seiner Weisen stelle, und dem Gott noch ein recht langes, langes Leben verleihen möge; für Ihre Majestät die Königin, den Kronprinzen, Prinz Georg und sämmtliche Behörden. Ganz der Festpredigt entsprechend war der darauffolgende Choral, und nach dem Gesang des 117. Psalm schloß die Feier mit einem Abendgottesdienste." — Wenn dies auch als ein Zeichen der den jüdischen Gemeinden bereits gewordenen Duldsamkeit zu betrachten ist, so bleibt in bürgerlicher Beziehung noch Manches zu wünschen übrig , bis daß eine vollkommene Gleichstellung der Juden eingetreten sein wird. N. Aus Büdingen sendet uns Herr Lehrer Ot- Lensoser eine Ausfertigung Großherzoglichen Kreisamts Büdingen im Original ein, welche also lautet: „Auf Verlangen des Lehrers Ottensoser dahier „wird bescheinigt: 1. „daß die im „Israelit" unter der Rubrik: „ Michelauer Waisen" figurirenden Stiefel'schen „Kinder aus Michelau keine Ansprüche „zur Versorgung aus der Landeswai- „senanstalt bilden können; 2. „daß auf Antrag des Lehrers Ottensoser bei „Unterzeichnetem Kreisamte eine gerichtlich bestellte, in Eid und Pflichten genommene Vormundschaft, aus ihm selbst und dem Vorsteher „Joseph Eulau dahier bestehend, bei Großher- „zoglichem Landgerichte dahier veranlaßt worden ist; 3. „daß das Unternehmen Ottensosers zu Gunsten „dieser verwahrlosten Waisen den größten Dank „und allgemeine Würdigung aller Menschenfreunde „verdient." Büdingen, am 4. Mai 1865. Großherzoglich Hessisches Kreisamt Büdingen. gez. Follenius. Es mag dieses gegenüber den Verdächtigungen eines gewissen Klingenstein genügen; das reiche Ergebniß der angestellten Sammlung ist der beste Beweis, wie das Publikum das Verfahren des Herrn O. gebilligt hat; völlig aus der Luft gegriffene Verdächtigungen unreiner Seelen kann man füglich mit Stillschweigen übergehen. Wir glauben daher, Recht zu thun, wenn wir den uns zugekommenen polemischen Aufsatz des Herrn O. gegen den genannten Kl. bei Serte legen. — Wir fügen nur noch bei, was Herr O. über dle zwei Waisen mittheilt: „Obgleich ich mit undenklichen Mühsalen und Widrigkeiten zu kämpfen hatte, ist diese Angelegenheit dennoch mit der Hilfe Gottes ri"2 jetzt in ein geordnetes Stadium gebracht. Beide Kinder sind jetzt hier bei ihren Vormündern, und wird ihnen die größte Aufmerksamkeit, die eine gesittete, jüdische Erziehung verlangt, geschenkt. Der Knabe hat ein vielversprechendes Talent: -i'.iO. Indessen je älter der Knabe, desto größer seine Bedürfnisse. Es wäre daher sehr zu wünschen, daß, wie schon Mehrere gethan, sich Wohlthäter fanden, welche einen jährlichen mäßigen Beitrag versprächen. Denn er soll für die Thora erzogen werden. Durch unsere heilige Thora ist er gerettet worden, ihr nahe er sich und zahle ihr den Tribut als Dankeszoll durch seine Ausbildung als Thorajünger. Das Mädchen genießt bei mir tagtäglich Unterricht, geht von Schule zu Schule, ist sehr aufmerksam und folgsam. Sein Ansehen verräth keine Spur mehr des früheren Elends. Möge der Allgütige weiter seinen Segen zu einer gedeihlichen Entwickelung geben!" — Höchberg. Dem Wunsche des edlen Uebersenders einer Spende mit dem Motto: '-w versehen mit dem Poststempel 3, gemäß, mache ich hiemit öffentlich bekannt, daß ich seine hochherzige Gabe empfangen habe. — Schon mehrmals und von verschiedenen Seiten, namentlich aus München und Frankfurt, ist an den Unterzeichneten die Frage gerichtet worden, warum nicht auch von seinem Institute, wie von allen existirenden Anstalten, in öffentlichen Blättern irgend welcher Bericht erstattet werde? Ja, nicht nur die Frage wurde gestellt, sondern Gönner und eifrige Unterstützer des haben sogar dringend gewünscht, daß, gemäß dem Zwecke und zum Nutzen der Anstalt, mittels der Presse das Bestehen und die Leistungen des Instituts auch in weitern Kreisen bekannt gemacht werden sollten. Dessenungeachtet konnte ich, trotz der Gefahr, bei den verehrlichen Spendern und in Verdacht zu kommen, es sei nichts geschehen, was des Rennens werth sei, trotz der Gefahr, daß durch das hartnäckige Stillschweigen auch die Unterstützungsquellen versiegen könnten, mich nicht entschließen. (I-. 8-)