Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 6 (1865)
- Issue
- Heft 20 (17.5.1865)
- Date
- 1865-05-17
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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S83 ecu, wodurch die Ausführung des Gesetzes vom 3. April 1847 verhindert ist. Nach dem vorliegenden Entwürfe sollen die Juden zu Handelsrichtern ernannt werden können, indem in Betreff der allgemeinen Qualification, außer der Eigenschaft eines Preußen, nur der Vollgenuß der bürgerlichen Ehrenrechte verlangt wird. Es würde an zureichenden Gründen fehlen, die Bekenner des jüdischen Glaubens, wenn sie durch das Vertrauen ihrer Berufsgenossen zu Handelsrichtern erwählt sind, als solche nicht zuznlasscn, zumal eine Unverträglichkeit der als Handelsrichter ihnen obliegenden Pflichten mit den aus ihren Glauben zu nehmenden Rücksichten nickt besteht." WaS diese letzte Phrase bedeuten soll, ist ziemlich unverständlich. Fier die Pflichterfüllung bat selbstredend jeder Beamte selbst zu sorgen; dazu gibt es auch Zwangsmittel und für Pflichtverletzungen Strafen. Dafür gibt auch der Schlußsatz des Art 12 der Versassungsurkunde die Handhabe. In allen anderen Begehungen sind wir übrigens noch niemals so zarten Rücksichten des Staats auf den Glauben der Juden begegnet. Inzwischen wollen wir das Gute, welches uns der Entwurf bringt, um so lieber willkommen heißen, als es am grünen Tische ansgeboten wird. noch in unsere Zeit, oder ist es nur eine Caprice von uns, wenn wir der Meinung sind, daß solche Abgaben, die der Jude als Jude an den Pfarrer einer christlichen Kirche zu leisten hat, mindestens abgeschmackt und unfern heutigen Sitten widersprechend seien?" — Nachrichten aus Krakau vom 24. April melden, daß die Verhältnisse der Israeliten Krakau's und des ehemaligen Territoriums ganz im Allgemeinen und deren Cultusverhältnisse insbesondere durch ein Senatsstatut vom Jahre 1817 geregelt werden. Dieses Statut ist indeß den gegenwärtigen Verhältnissen durchaus nicht mehr entsprechend , indem der größte Theil der Cultusanaelegeuheiten nach demselben durch die Stadtbehörde besorgt wird. Um die durch das neue Gemeindegesetz gewährleistete Autonomie auch auf die israel. Genwinde auszudehnen, wurde, bereits von der hiesigen Gemeindevertretung ein Statutenentwnrf versaßt, der indeß die Sanetion von Seiten der Negierung nickt erlangte, weil in derselben die Interessen aller Klassen der israel. Bevölkerung nicht in gleicher Weise berücksichtigt erschienen. Es wurde nun das bisherige, aus fünf Mitgliedern bestehende Gemeindecomitä durch 28 Deiräthe verstärkt, und sind die Verathnngen über ein neues Statut bereits im Zuge. — Aeitrrngsnaänichtcn und Correspon denzeu. Deutschland. Leipzig, 1. Mai. Der „Presse" wird aus Prag vom 23. April geschrieben: Ter Präses der israel. Cultusgcmei'ude-Repräsentanz, Herr Ernst Wehle, legt heute seine Stelle nieder Provisorisch dürfte er durch! den Stadtrath Or. Wiener ersetzt werden; die definitive Wahl wird wahrscheinlich erst in einigen Wochen erfolgen. Ans Kurhessen vom 22. v. M. wird geschrieben: „Den Ständen liegt gegenwärtig eine Petition eigenthümlicher Art vor, welche Folgendes zum Gegenz stände hat: In dem Städtchen Wanfried ist die jüdische Gemeinde noch bis ans den heutigen Tag verpflichtet, dem dortigen protestantischen Pfarrer alljähr-! lich einen silbernen Löffel zu liefern. Einst mußte dasselbe Präsent auch dem Justrzbeamten und dem Verwaltungsbeamten gemacht werden; für diese aber ist es seit 1807 in Wegfall gekommen. Nur die Kirche! hat tapfer festgehalten an ihrem „Rechte". Wir mach-! ten in der That wissen, was die gebildete Welt von! einem solchen Rechte denkt. Paßt es in Wirklichkeit Die „D. A. Z." berichtet aus Dresden vom!.. Mai Folgendes: „Heute Abend 7 Uhr beging die hiesige israel. Gemeinde die fünfundzwanzigjäbrige Ju- , bclseicr ihrer Synagoge. Das im würdigsten Stile l erbaute Gotteshaus, für das heutige Fest sinnig mit! Blumen geschmückt, faßte kaum die große Zahl der j Theilnchmer, welche sich zu dieser Feierlichkeit eings-! funden hatten, mck unter denen wir, neben anderen I höhern Staatsbeamten, auch den Herrn Cultusminister! v. Falken st ein erblickten. Der Grundstein dieses! Gebäudes wurde in einer Zeit gelegt, wo das Glaubensbekenntnis; hinreichte, eine Klaffe von Menschen von allen staatsbürgerlichen, bürgerlichen und gewerblichen Rechten auszuschließen; zu einer Zeit , wo den Israeliten der Aufenthalt in Dresden und Leipzig unter der ausdrücklichen Bestimmung erlaubt war, nur ein Grundstück besitzen zu dürfen. Unter Leitung des frühem Oberrabbiners Or. Frankel, jetzigen Seminar-! directors in Breslau, begann die innere Organisation der Gemeinde sowie der Bau der Synagoge. Freiwillige Verträge und Actien schafften das nöthige Kapital. Die heutige 25jährige Jubelfeier des Bestehens ihres Gotteshauses feierte die israel. Gemeinde in erhebender (?) Weise. Ein liturgischer Gelang, in so künstlerisch gerundeter Form vorgetragen, daß selbst das Ohr eines Kritikers erbaut werden müßte, eröffnete die Feier. Ihm folgte ein Choral, und sodann begann der Oberrabbiner Or. Landau die Festrede über Jesaias C- 9, t: „Das Volk, so im Finstern wandelt". Nachdem er begründet, daß ein Zeitabschnitt von 25