Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 6 (1865)
- Issue
- Heft 18 (3.5.1865)
- Date
- 1865-05-03
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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262 kann ich mich nicht wohl aussprechen; es ist das eine Frage, welche hauptsächlich das Finanzministerium berührt. Die Gründe aber, welche bei dem Komplexläftengesetz zutreffen, können doch wohl hier nicht analog angewendet werden, wie der Herr Abgeordnete selbst zugibt. — Was sodann der Abgeordnete v. Neckarsulm zur Sprache gebracht hat, betrifft, wie er selbst erwähnte, denselben Punkt, welchen auch der Herr Abgeordnete der Stadt Heilbronn beim Schulgesetze zur Sprache brachte. Ich erlaube mir in dieser Beziehung nur kurz anzuführen, daß ich bei der isr. Centralkirchenkasse davon ausaehe, daß die isr. Oberkirchenbehörde hier zunächst die verwaltende Behörde ist, und das Kultministerium nur die Aufsicht führt. Die isr. Oberkirchenbehörde aber hat sich nicht veranlaßt gesehen, für die von dem HerrnAbgeordnetenbezeichneten kirchlichen Functionen eine besondere Belohnung zu beantragen bei den Schullehrern, welche zugleich Vorsänger sind.*) Sie ist davon ausgegangen, daß für's erste das Prinzip des Schulgesetz hier im Wege stehe, wonach bekanntlich der Meßnereigehalt in den Schullehrergehalt einzurechnen ist; 2) sie ist aber weiter davon ausgegangen, daß es sich hier um kleine Kkrchengemeinden auf dem Lande handle, denen durch eine solche besondere Belohnung Lasten aufgebürdet würden, welche sie nur schwer tragen könnten. Die israel. Kirchenbehörde hat ihrerseits dieselbe Frage auch aufgeworfen, welche der Herr Abgeordnete berührt hat, sie hat aber hauptsächlich aus den angeführten Gründen einen Antrag nicht gestellt.^) Ich bin übrigens gern bereit, diele Frage einer nochmaligen Prüfung zu unterwerfen, und es wird sich dazu vielleicht Gelegenheit bieten bei der Nevision des isr. Kirchengesetzes, welche bereits eingeleitet ist Ich werde den Gegenstand im Auge behalten; bestimmt aber kann ich mich für heute darüber nicht aussprechcn. Mittnacht: Ich wollte mir nur eine Anfrage erlauben bezüglich der Alterszulagen für die Nabbinen, die Frage nämlich, ob, wenn das von der isr. Oberkirchenbehörde für die nächsten drei Jahre berechnete Deficit von 736 fl. bei der Bemessung des Staatsbeitrags zur isr. Centralkirchenkasse nicht berücksichtigt wird, die von der Obsrkirchenbehörde in Aussicht genommene Alterszulagen für die Rabbinen dennoch gesichert sind, ob diese Alterszulagen trotz des betreffenden Deficits werden gereicht werden. Ich glaube, wie der Herr Abgeordnete v. Malching schon im Jahre 1858 geglaubt hat, daß die Rabbinen, von welchen die Hülste einen Jahresgehaltvon 650 fl. bezieht, während der niederste Gehalt eines evangelischen Geistlichen 700 fl. beträgt, gering besoldet sind. Die Accidenzien sollen, wie mir mitgetheilt worden ist, unbedeutend sein; die Rabbiner sollen nicht mehr in der früheren Weise Geschenke annehmeu, aber doch bei jeder Gelegenheit zur Mildthätigkeit mit gutem Beispiel vorangehen. Sie befinden sich in gedrückten Verhältnissen und sind gleichfalls nicht in der Lage, vielen Rahm abschöpfen zu können. Ich hätte es für billig gehalten, wenn die Oberkirchenbehörde den niedersten Ge halt von 650 auf 700 fl. erhöht hätte («io!). und möchte jedenfalls die Hoffnung aussprechen, daß nicht die Alterszulagen Noth leiden unter einem zu nieder bemessenenen Staatsbeitrago. (Forts, f.) Oesterreichischer Kaiserstaat. Groß-Wardein. Unser Herr Oberrabbiner hielt, wie es hier Sitte ist, am einen i-D.i über die in diesem Jahre Heimgegangenen Vorher. kam der Vorstand zum Rabbiner mit der Bitte, er möchte auch des jüngst verschiedenen Predigers in Wien im erwähnen. Nach langem Sträuben mußte er nachgeben. Am Schluffe des -!2O7i über fünf sprach er folgende Worte: „Es wurde mir vom Vorstande der Auftrag, einen Mann zu erwähnen, der zwar begabt war mit seltner Beredsamkeit, sie aber leider nicht zur Erhaltung der.-ui gebrauchte. und sich sogar vergangen, einen Glaubensartikel öffentlich zu leugnen. 7.1-,iw '.-in. Doch der Midrasch sagt, der Weltrichter frage die Engel, wie die Menschen über den Hingeschiedenen urtheilen, wenn er auch in Jenseits nicht am besten verzeichnet ist Da er nun von Manchen seiner Wohlthätigkeit wegen gelobt wird, so habe ich ihn erwähnt, aber keineswegs zu den übrigen genannten gezählt." Zur Verhütung mancher böswilligen Mißdeutung habe ich dies wörtlich mitgetheilt. A...r. Feuilleton. 1) Ilik SgU»! Der Vorsänger ist kein Meßner, wie die Petenten und Redner bewiesen haben. s) Sie hätten eben auf größeren Staatsbeitrag hinarbeiten und die Erhöhung davon abhängig machen sollen. An der Bereitwilligkeit von Seite der Regierung und Kammern hätte es nicht gemangelt. ->PL' 2L21 rn-n «) Der erste Aaddrsch von Or. weä. Lor». Wie ehrsurchtbar ist dieser Ort, Nichts anderes als ein Gotteshaus. Ich hatte soeben die frische, freie Alpenluft geathmet ünd den unbegrenzten Blick in weite Fernen