Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 6 (1865)
- Issue
- Heft 17 (26.4.1865)
- Date
- 1865-04-26
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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234 Frage der Gemeinde zur Entscheidung zu unterbreiten, und wurde zu diesem Zwecke eine Gemeindeversammlung veranlaßt, die zu dem Resultate führte, daß einer aus zehn Personen bestehenden, eigens dazu gewählten Commission der Auftrag ertheilt wurde, die Angelegenheit genau zu prüfen und im Verein mit dem Gemeinde-Vorstände zum Austrag zu bringen. Die weitere Entwickelung der Orgelfrage war von nun an eine geheime; allein, es ist dennoch soviel davon in die Oeffentlichkeit gedrungen, daß, wenn wir auch über keine officiellen Actenstücke zu verfügen hatten, wir den Gang der bezüglichen Geschichte doch bis auf den heutigen Tag verfolgen konnten. Das Somit« konnte bei den bestehenden Verhältnissen nicht glücklicher gewählt sein. Es bestand aus Mitgliedern, welche beide Hauptfractionen der Gemeinde, die gemäßigt conservative und sog. liberale, vertraten. Obwohl nun, wie zu erwarten war, eine nicht auszugleichende Meinungsverschiedenheit sich kund gab, so suchte und fand man doch bald einen gemeinschaftlichen Standpunkt, auf dessen Grund eine Einigung zwischen den beiden Fraktionen des Comit«'s zu Stande kam. Allgemein fühlte man nämlich den Mangel einer guten Religionsschule. Auch die Radikalen sahen wohl ein, daß mit Einführung der Orgel weder für Hebung der Neligiösität im Allgemeinen, noch für die Verbesserung des Cultus insbesondere etwas geschehe, und es wurde beschlossen, nur dann zur Einführung der Orgel die Zustimmung zu ertheilen, wenn der Gemeindevorstand eine gute Religionsschule in hiesiger Gemeinde errichten würde. *) Nachdem diese Vereinbarung im Schooße des Comite's getroffen war, wurden in einer dazu anberaumten Sitzung mit den Gemeinde-Aeltesten und dem Kreisvorsteher**) am 6.October 1862 letzteren dieser Beschluß mitgetheilt und von ihnen adoptirt. Das Somit«; erwartete nun mit Recht, daß die Vorsteher sofort mit Ernst an die Vorarbeiten zur Errichtung einer Religionsschule gehen würden; allein, statt dessen erhielt dasselbe nach Jahr und Tag (am 8. Oct. 1863) eine Aufforderung von Seiten der Gemeinde- Aeltesten, in einem nochmals zu erstattenden Bericht von der Religionsschule gänzlich abzusehen, und sich *) Daß die Conservativen durch diese Nachgiebigkeit nach zwei Seiten hin gefehlt haben, indem sie, was ihnen nicht zukam, die rituelle Zulässigkeit zugaben, in dem Wahne hiermit die Erfüllung der daran geknüpften Bedingung, nämlich die Herrichtung einer Religionsschule zu erzwingen, wollen wir nur constatiren, nicht rügen, da der Zweck dieses Referats nur ist, die Thatsachen zu berichten, nicht zu polemisiren. Zur Entschädigung der Huakst. Mitglieder will ich indessen nicht unerwähnt lassen, daß dem Vernehmen nach, aus deren Veranlassung Gutachten von 2, von ihnen für orthodox gehaltene Rabbinen eingefordert wurden, welche die erwähnten Comitö-Mitglieder zur Nachgiebigkeit bestimmten. Das Amt der Kreisvorsteher, deren es 21 in Kurhessen gibt, ist ein mehr administratives. nur über die Orgelfrage zu äußern. Erstaunt über den Widerspruch des Vorstandes mit den eignen Beschlüßen verlangte das Somit«; in seiner Rückäußerung eine nochmalige Gemeindeversammlung, der doch die endgiltige Entscheidung zustehe. Vergebens; die Gemeinde-Aeltesten gingen nicht darauf ein, und das Somit« sah sich veranlaßt, seine Vollmacht der Gemeinde zurückzugeben in einem Circular, das wir untenstehend den Lesern Ihres geschätzten Blattes mittheilen. B. M. HI. Bericht des gewählten israel. Comit«'s»an dessen Wähler. In Folge einer Aufforderung der Herren Gemeinde-Aeltesten an die wahlfähigen Mitglieder der hiesigen israel. Gemeinde vom April 1862 sind die ergebenst Unterzeichneten berufen worden, um, wegen der in Anregung gebrachten Frage, die Anschaffung einer Orgel betreffend, der Wichtigkeit derselben halber, die Gemeinde-Aeltesten bei der Entscheidung derselben zu verstärken. In dem betreffenden Ausschreiben war über den Wirkungskreis des, aus der Gemeindewahl hervorgegangenen Comitt-'s nichts weiter bestimmt, jedoch haben die Herren Aeltesten in einer ersten, vorbereitenden gemeinsamen Sitzung die Erklärung abgegeben, daß sie dem Somit« eine selbstständig beschließende Autorität über die Reform unseres Cultus, eventuell über Beschaffung einer Orgel einräumen wollten. Der innige Zusammenhang zwischen Schule und Synagoge und das von sämmtlichen Mitgliedern des Comit«'s anerkannte Bedürfniß der Herstellung einer tüchtigen Religionsschule, führte zu einer Resolution, die wrederum in einer gemeinsamen Sitzung mit den Herren Gemeinde-Aeltesten und den Herren Kreisvorsteher von den Unterzeichneten Mitgliedern des Somit« s am 6. October 1862 folgendermaßen einstimmig formulirt worden ist. 1. „Die Vorsteher aufzufordern, mit dem Rabbinen in Verhandlung zu treten, um einen anderweitigen Ritus des Gottesdienstes festzustellen, einen deshalbigen Entwurf baldigst vorzulegen, bei welchem die Anschaffung und Aufstellung einer Orgel nicht ausgeschlossen werden soll." II. Die Vorsteher zu ersuchen, auf die sofortige Herrichtung einer, den Bedürfnissen der Gemeinde und allen Anforderungen des politischen und socialen Lebens genügende Religionsschule Bedacht zu nehmen Wir glauben im Sinne unserer Wähler und im Geiste des wahren Judenthums bei Abfassung dieses Beschlusses gehandelt zu haben, indem wir beide Gegenstände als zusammengehörend urd untheilbar betrachteten und auf die sofortige Herrichtung der