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Der Israelit · 1865-03-22 · Heft 13 (22.3.1865) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
6 (1865)
Issue
Heft 13 (22.3.1865)
Date
1865-03-22
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Beilage zu Nr. 13 des Israelit. Zeitungsnachrichten nnd Correspon denzen. Deutschland. Hamburg, 15. Adar. Vergangenen Donnerstag wurde Abends die erste Sitzung der Repräsentanten in dem Gemeindelocal des neuen Synagogengebäudes feierlich durch den Präses des ^Vorstandes, Herrn Alexander, eröffnet, der diese Sitzung auf die Nachricht, daß ein Fasttag an dem Tage sei, rücksichtsvoll (!) später als anfänglich bestimmt war, ansetzte. Der Redner betonte die Wichtigkeit der Versammlung, wie hier die alte große Hamburger Gemeinde nach jedem einzelnen Zweige ihrer bisherigen Thätigkeit nnd nach den zwei Richtungen, die im jüdischen Leben eine Hauptrolle spielen, nämlich ,22^, durch deren strenge Wahrung Hamburg stets besonders sich ausgezeichnet, in dem Synagogen- und Armencollegium noch speciell repräsentirt sei, um das große Werk zu beginnen, eine Grundlage zu schaffen, auf der ein neues, frisches Gemeindeleben erstehen solle. Man habe es auch bei der altjüdisch hergebrachten Zahl von 15 Mitgliedern bewandt sein lassen. Er ermahnte besonders, daß die verschiedenen Elemente hier in Eintracht, die, wenn überall, so hier mehr als sonst notwendig, wirken und sich möglichst entgegen kommen möchten. Hieraus, schritt man zur Bestimmung eines Alterspräsidenten, zu welchem Herr vr. Jsler be^ stimmt wurde. Ehe man zu der Wahl eines definitiven Präsidenten und der Einrichtung eines Bureau's schreiten konnte, ward die Competenzsrage angeregt, die wohl den Inhalt der nächsten auf Schuschan Purim Abends angesetzten Sitzung bilden wird. Im Publikum ist man sehr aufgeregt über die Möglichkeit, daß ein Antrag gestellt werde, nach welcher die Befugniß der Tempelprediger zu der Ertheilung von Kidduschin, zu der Berechtigung, Get und Chalizah zu ertheilen, ausgedehnt werden soll. Bisher waren ihnen nämlich Trauungen erlaubt, unter der Bedingung, daß sie als Zeugen die der Gesammtgemeinde hinzuzögen. Allein sie hatten diese Erlaubniß schon in den letzten Jahren dahin erweitert, daß sie ihre eigenen nahmen, obgleich diese als ran und somit ni2p^> denn O'-iO'lv pxi cn-ip ->21212 pb2pi2 px 212^2 p'p) bX2l0'12 U2W 212122 X2V122 xbb2 N12P (* (2LP 2D12W.22 2S1O O22 die Kidduschin durch Ermangelung der gesetzlichen pwn'p '2'p vollständig ungiltig machten. Wrr wollen im Interesse desjenigen Theiles der Gemeinde, der eine geschäftliche Vereinigung *) Anm. Wir beziehen uns nur gelegentlich auf diese Stelle, da sie uns eben vorliegt. derselben durchaus für zweckmäßig hält, wünschen, daß die gesetzestreuen Repräsentanten, während sie vielleicht in religiös gleichgiltigen Fragen sehr bereitwillig entgegenkommen, in solch' bedeutungsschweren Fragen die unumgänglich nothwendige Concesssion der eonäirio sine yua nou von Seiten der übrigen College» erlangen. Sonst ist der Bruch ausgesprochen. Den bereits angedeuteten Punkt wollen wir ferner hier nicht unerwähnt lassen, dessen lebhafte Erwägung in Gemeindekreisen das ganze jetzige Wahlergebniß scheint annulliren zu wollen. Während nämlich das Senatsgesetz die Ausarbeitung der Statuten durch gemeinschaftliche Thätigkeit der Vorstandsmitglieder und der Repräsentanten verordnet, ward doch von dem Vorstande durch eine öffentliche Bekanntmachung angezeigt, Vorstand und Repräsentanten seien hierbei als getrennte Collegien zu betrachten, die sich nachher mit einander ausgleichen sollten. Da nun die Fusion im Vertrauen hierauf ihr Programm entwarf und im Wesentlichen durchsetzte, weil ihr ja im Nepräsentantencollegium eine fromme Majorität beistimmen würde, so würde, wenn jetzt doch nachträglich der Vorstandsbeschluß in Uebereinstimmung mit der Senatsverordnung dahin ausficle, daß alle einzelnen Vorstandsmitglieder vereinigt mit den Repräsentanten abstimmen, eine gesetzestreue Minorität wider alles Recht majorisirt werden. Da man nun von mehreren Seiten die Ungesetzlichkeit der jetzigen Einrichtung scharf angreift und das vom Senatsgesetz vorgeschriebene Verfahren beobachtet wissen will, so wird die Gemeinde, um gerecht zu sein, sich zu einer sofortigen neuen Repräsentantenwahl entschließen müssen. Wie auch das Schicksal des Collegiums, das wie ein Krater nur die glühende Lava unter sich birgt und gewaltsam zurückhält, ausfallen wird, beten wir zu dem himmlischen Vater, daß er die verwirrten Verhältnisse zu einem schönen gedeihlichen, friedlichen Resultate führen möge! Gott segne Hamburgs herrliche Gemeinde! OibLN rix ^->2» ^2 i^b np ^2. Aus dem nördl. Bayern. Bei der am 27. März stattfindenden Rabbinerwahl zu Kissingen wird wohl kaum eine Gemeinde in ihrer Gesammtheit so vertreten sein, wie Unsleben. Dem gemeinen Sprichwort entgegen, „Viel Köpfe, viel Sinne", erhellten die dortigen -45 — 46 stimmberechtigten Kultusmitglieder einhellig ihren Repräsentanten die unbeschränkte Ermächtigung, einen Candidaten nach ihrem besten Ermessen und Gewissen zu erwählen. Setzte nun die Gemeinde durch ihr friedliches, einmüthiges Zusammenstehen das ehrendste Denkmal für sich selbst, namentlich im Gegensätze zu derartigen Vorgängen früherer Zeiten, so verdient auch ihre Vorstandschaft

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