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Der Israelit · 1865-03-22 · Heft 13 (22.3.1865) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
6 (1865)
Issue
Heft 13 (22.3.1865)
Date
1865-03-22
Page
– (sequence 7)
Language
German
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175 zu bestimmenden wichtigern Verwaltungsfragen au die Zustimmung eines nach Analogie des Bürger-Ausschußinstituts zu wählenden Deputirten-Collegiums gebunden sein, und Kultus-Aenderungen nur mit Einwilligung der Gemeindemehrheit (lV.) vornehmen können. Dieses sind die Grundsätze, nach welchen ein großer, wahrscheinlich der größte Theil der Israeliten Württembergs das israelitische Religionswesen organisirt und geleitet zu wissen wünscht. Wir scheuen uns nicht zu bekennen, daß kein anderer Gesichtspunkt bei deren Ausstellung für uns maßgebend war, als der, es soll denjenigen Israeliten, welche die geoffenbarten unv tradirten Religionsurkunden als die ewig verbindliche Grundlage des Judenthums anerkennen und jüdisch-religiöse Sitte und Herkommen geachtet wissen wollen, endlich ebenso gut das Recht zu Theil werden, ihre religiösen Grundsätze zur Geltung zu bringen, als dieses bisher denjenigen ausschließlich eingeräumt war, welche in Theorie und Praxis diese Grundlage verleugnen und der Väter Sitte der Mode zum Opfer bringen. Man wird in den oben ausgeführten Sätzen nicht die leiseste Andeutung finden, daß wir für unsre religiöse Richtung irgendwelche Herrschaft erstreben möchten, wir wollen vielmehr blos gegen die Beherrschung, die auf uns lastet, protcftiren. Nachdem wir die jetzt geltende Gesetzesbestimmung, „jeder Jsraelite muß einer Gemeinde angehören," obschon wir im Princip ihre Rechtmäßigkert bestreiten, nicht angefochten haben, wird man uns ebenso wenig vorwerfen können, wir wollten die Gemeinden auflösen, als man Angesichts der bezüglich der Lehrerbildung und der Schule von uns ausgesprochenen Wünsche wird zu behaupten berechtigt sein, wir seien der wahren Bildung feindlich gesinnt. Trotz aller Verdächtigungen und Verleumdungen haben wir den Muth, diese Grundsätze dem Urtheile aller Ehrenmänner zu unterstellen, welcher religiösen Richtung sie auch folgen mögen. Darum glauben wir auch, hoffen zu dürfen, unsere Glaubensgenossen werden uns ihre Zustimmung nicht versagen und bie Königliche Staatsregierung, der wir dieses Schriftstück ehrerbietigst zu unterbreiten beabsichtigen, werde die Berechtigung unseres Strebens nicht verkennen. Stuttgart, im August 1864 Der Ausschuß der Hoheubucher Israeliten-Versammlung : S. Levy in Stuttgart. H. Löwe in Freudenthal. I. Jgersheimer in Mergentheim. D. Sulzbacher in Mergentheim. A. Selz in Niederstetten. L. Berlin g er in Berlichingen. O. H Jgersheimer in Dörzbach. M. Ulmann in Herlbronn. M. Strauß in Heilbronn. S. H. Juda in Lehrensteinsfeld. Zeitungsnachrichten und Gorrefporrdenzen. Deutschland. Stuttgart, den 4. März. (115. Sitzung der Kammer der Abgeordneten.) Die Staatskasse hat bisher zu der isr. Centralkirchenkasse immer nur 7000 fl. gegeben, es wurden aber pr. 1864/67 jährlich 8500 fl. von der Regierung exigirt. Der Mehrbetrag rührt davon her, daß arme isr. Kirchengemeinden, welche freiwillig Konfessionsschulen unterhalten, bei den Leistungen für die Erhöhung der Lehrerbesoldungen zu unterstützen sind. Der Abgeordnete Schwander bringt die der Unterstützung bedürftige Lage der israelitischen Vorsänger zur Sprache, für die alle Schullehrer und Vorsänger des Landes eine Petition an die Ständekammern übergeben und gebeten haben, es möchten deren Gehalte, und zwar mit Berücksichtigung der Ortsverhältnisse, namhaft erhöht und ihnen daneben der Genuß der freien Amtswohnung für ihre Familie, sowie auch Pensionsrechte und Wittwengehalte eingeräumt werden. (Diese Petition ist am 25. Febr. auch von der Kammer der Standesherren in Uebereinftimmung mit dem Hause der Abgeordneten der K. Negierung zur Kenntnißnahme mitgetheilt werden.) Minister v. Golther erwidert aber, daß die isr. Oberkirchmbehörde es unterlassen habe, einen besonderen Antrag beim Ministerium wegen der Vorsänger einzubringen. Er sei übrigens gerne bereit, diese Frage nochmals zu erwägen. Der Wunsch von Becher und Scholl, die isr. Vorsänger wenigstens von Seiten der isr. Centralkirchenkasse zu berücksichtigen, verspricht der Minister zu berücksichtigen. Mittnacht will die Rabbinate aufbessern durch Erhöhung der Minimalgehalte von 650 auf 700 fl. und macht mit Mack geltend, daß die Alterszulagen für Rabbinen und Vorsänger unter einem allzugeringen Staatsbeitrag Noth leiden. Becher unterstützt den Wunsch der Israeliten, daß der Staat die Baulasten der 12 Nabbinatswohnungen übernehme. (So liegt denn abermals der Beweis offen, wie selbst die Rabbineu und Vorsänger, welche doch fast ausnahmslos so treu für die Existenz der Oberkirchenbehörde agitiren, von dieser stiefmütterlich vertreten sind, und wie diese Centralbehörde, deren Thätigkeit in religiösen Dingen in diesen Blättern schon oft gerügt worden ist, sogar in Verwaltungssachen, worin sie doch Meister sein will, ebenfalls unterläßt, ihre Schuldigkeit zu thun, indem sie weit weniger Mittel verlangt, als nöthig sind und die Negierung wie die Stände zu verwilligen bereit wären. iirn rS: jrn dS) Probst brachte dann auch vor: die Israeliten seien nicht damit zufrieden, wie der Staat ihre ^ultusangelegenheiteu in die Hand genommen habe, besonders ortho-

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