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Der Israelit · 1865-03-15 · Heft 11-12 (15.3.1865) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
6 (1865)
Issue
Heft 11-12 (15.3.1865)
Date
1865-03-15
Page
– (sequence 6)
Language
German
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148 Die rechtlichen, rituellen und praktischen Gründe für obigen Satz, wie sie in der mehrfach angeführten Schrift: „Was wollen wir?" S.S. 98—103 sich ausgeführt finden, sind von der Versammlung adoptirt. (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspon- -enzen. Deutschland. Kassel, 1. März. Schon am 8. Juni v. I. stellte der Abg. Falkenheimer in unserer Ständeverfammlung den Antrag: „Die h. Staatsregierung zu ersuchen, die ß. 14 der Verordnung vom 14. Mai 1816, bezw. §. 31 der Verordnung vom 29. Nov. >823 enthaltenen Blstimrnungen, so wie das Ausschreiben des Staatsministeriums vom 30. Dez. 1828, die Annahme ausländicher Juden zu israelitischen Aemlern, gewerblichen und häuslichen Diensten betreffend, zu beseitigen." In den erwähnten Verordnungen ist es nämlich verboten, ausländische Juden als Rabbiner, Lehrer oder Kirchendiener, Handlungsdiener oder Lehrburschen, so wie zu Gewerbs- oder Hausdienften (mit Ausnahme des Arbeitens wandernder Handwerksgesellen in inländischen Werkstätten) anzunehmen. Den Christen ist jene Contravention unter polizeilicher Ahndung, den Juden unter einer Strafe von 100 bis 300 Thlr. neben Ausweisung des betreffenden Ausländers untersagt. Mag immerhin die Praxis dahin gekommen sein, daß diese Verbote nur noch die unangenehme Nöthigung zum Einholen obrigkeitlicher Erlaubniß (die natürlich im Stempel auch noch bezahlt werden muß) enthalten mögen, so leuchtet doch ein, daß sie mindestens in unsere Zeit nicht mehr passen. Der Rechtspflegeausschuß, der üver den Falkenheiner'schen Antrag nunmehr durch den Abgeordneten Henkel Bericht erstattet hat, hat sich darum auf dies eine Motiv beschränkt, um damit die Annahme des Antrags zu empfehlen: „Hohe Staatsregierung zu ersuchen, zur Beseitigung der noch bestehenden Beschränkungen der Privatrechtsfähigkeit ausländischer Juden eine Gesetzvorlage an die Ständeversammlung gelangen zu lassen." Kassel, 2. März. Abg Henkel begründet den bekannten Antrag, die Anstellung und Beschäftigung ausländischer Juden betreffend. Der Ausschußantrag wurde, nachdem für die verlangte Aufhebung der hier in Frage kommenden, völlig unzeitgemäßen und unwirthschaftlichen Bestimmungen auch noch Falkenheiner, Oetker 11., Weigel und Trabert das Wort ergriffen, von der Versammlung angenommen. Hannover, 18. Februar. Nach heutigem Tageblatts ist Herr Or. Aaron Cohn aus Altona zum Stiftsgelehrten an dem hiesigen Bethamidrasch ernannt. Sein Bildungsgang ist folgender: In seinem Geburtsorte Altona erhielt er seine erste Ausbildung, indem er sich hier hauptsächlich unter der Leitung seines-sehr gelehrten Vaters Rabbi Jakob Cohn, eines Lieblingsschülers des berühmten Lehrers R. Moscheh Sopher sowie der des Herrn Oberrabbiners dort mit dem Studium der Gemara vertraut machte. Seine weiteren talmudischen Studien betrieb er in Mainz, wo er auch seine Gymnasialstudien absolvirte, unter der Leitung des Herrn Nabb. Or. Lehmann. Als Universitätsort wählte er dann Würzburg, um bei dem dortigen Herrn Rabbiner Schiur zu hören, sodann Berlin, wo er seine philosophische Bildung und das Studium der Orientalia zum vorläufigen Abschluß brachte, und bei N. Mich. Landsberger seine talmudischen Studien fortsetzte. Nach Beendigung seines Berliner Aufenthaltes nahm er eine Stelle als Lehrer an der Eisenstädter Nabbinerschule an, woselbst er gleichzeitig unter Leitung des Herrn Rabbiner Dr. Hrlknsheimer weiter lernte. In dieser Stellung verweilt er bis zum herannahenden Peßachfest und wird dann seinen neuen Wirkungskreis hier antriten. Mit Freuden begrüßen wir die Ankunft des jungen Gelehrten, der durch seine Gesinnungstüchtigkeit und gute Anlagen verspricht, unserem Gemeindeleben zu Freude und Nutzen seine Dienste zu weihen. Denn in einer Gemeinde, wie die unserige ist, wo G. s. D. der materielle Wohlstand blüht, bedürfen wir doppelt des geistigen Segens, des wahren Glückes, die das Thorastudium mit sich bringt. Und wahr ist, daß das Studium des Gesetzes in Deutschland zu Anfang dieses Jahrhunderts durch ungewohnte äußere Lebensbeziehungen bedeutend verringert, jetzt sich mehr und mehr zu heben beginnt; so gibt Hannover ein erfreuliches Beispiel, wre seine Leiter durch Heranziehen junger, energischer Gelehrter den kahlen Boden des Jndifferenlismus zu bebauen und schöne Früchte zu erzielen bemüht sind. Während unser allgemein beliebter Landrabbiner Or. Samuel Meier seine Kräfte der Gesammtleitung der Cultusangelegenheiten der Residenz wie der Landgemeinden widmet, Herr Direktor 1-r. Sal. Frensdorfs, der Herausgeber der zum Jubiläum des Chacham Js. Bernays erschienenen Broschüre, die das massorctische Werk des iiVQ behandelt, sowie des jüngst erschienenen mit Liebe und Hingebung auf dem Lehrerseminar seine Wirksamkeit entfaltet, Herr 1)r. Simon Kayserling die reich dotirte Meier Michael David^sche Freischule durch Fleiß und Energie zu immer größerer Blüthe emporzuheben strebt, Herr Or. M. Wiener durch seine fleißige literarische Thätigkeit Hannover- Namen auswärts erwähnen läßt, ist es gerade die Aufgabe und theilweise das Verdienst unserer Bethamidrasch-Stiftungen, die lernbegierige Jugend, die theils aus un-

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