Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1865-03-08 · Heft 10 (8.3.1865) · page 10

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
6 (1865)
Issue
Heft 10 (8.3.1865)
Date
1865-03-08
Page
– (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2447193-2447204--03247-2458635
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

136 Bei allen wichtigen Angelegenheiten, die nöthigen Majestätsgesuche und alle Schriftstücke für die betreffenden Hof- und Landesstellen von ihm persönlich verfaßt, weiß es eben derselbe, wie auch die Würfel innerhalb dieser ereignißvollen Zeit gefallen sind, und in welcher Richtung sich die Juden in Oesterreich auch bedrängt fühlten, niemals versuchten dieselben für ihre besten und heiligsten Lebensinteressen einen anderen Schritt, als sich dem Schutze und der Gnade ihres Herrn anzuoertrauen. Mit derselben vertrauensvollen Hingebung legen die Juden der genannten Kronländer auch heute ihr Geschick vor den Stufen des Thrones nieder und möchten nur die trostreiche Beruhigung mit sich nehmen, daß ihre kümmerliche und bedrängte Lage Eurer k. k Apostolischen Majestät nicht fremd geblieben sei. Die Bedingungen, welche im Jahre 1860 den Juden in Galizien, der Bukowina und in dem Großherzogthume Krakau zur Erwerbung von Liegenschaften vorgezeichnet worden sind, und die hiedurch entstandene offenkundige Zurücksetzung derselben gegen ihre eigenen Glaubensgenossen im ganzen Reiche, haben sie in den Augen der Welt auf eine Stufe der Civilisation hingestellt, die in allen Kreisen der gesellschaftlichen Verhältnisse Lief und schmerzlich empfunden wird. Wenn nun eine solche Ausnahmsstellung für's ganze Leben inmitten der verschiedenen Volksstämme des großen Kaiserreiches schon an und für sich höchst betrübend bleibt, so verursachen die laut „Reichsgesetzblatt ddo. 18. Februar 1860" für die Israeliten in Galizien, Bukowina und dem Großherzogthume Krakau ausgesprochenen Beschränkungen die größten Hindernisse für jeden soliden und sichern Erwerbszweig. „Die weit überwiegende Mehrheit der israelitischen Bevölkerung dieser Kronländer, hat keine „Gymnasien absolvirt und kann sich auch den ihr zur „Erwerbung von Gnmd und Boden vorgeschriebenen „Real-' und Handelsschul-Prüfungen dermalen nicht „unterziehen. Es fehlt somit den dortigen Juden die nöthige Intelligenz, um sich auf dem Gebiete .der Industrie und des Handels in der heutigen „Zeit mit Sicherheit und Erfolg bewegen zu können. Unter solchen Verhältnissen bleiben dieselben, wie «jeder Landmann, ausschließlich auf Feldbau, Viehzucht und Oekonomie überhaupt angewiesen. Wenn ihnen nun auch diese Erwerbsquelle verschlossen „bleibt, so werden Tausende von Familienvätern in dieser hiflosen Lage zu erfinderischen Geschäftsunter- „nehmungen gedrängt, die allerdings nicht selten „zum Nachtheile zweiter und dritter Personen ablau- „fen, was aber leider, so oft solche Fälle Vorkommen, immer als charakteristisches Merkmal der ganzen „Nation bezeichnet und deutlich hervorgehoben wird!" Kaiserliche Majestät! 500,000 regierungstreue Staatsangehörige, um das Geschick und die Zukunft ihrer Angehörigen auf das Aengstlichste besorgt, appelliren an die großmüthige kaiserliche Huld ihres legitimen Landesherrn. Alles und Jedes dero Allerhöchsten und allergnädigften Entscheidung gänzlich anheimstellend, haben dieselben keine publicistische Feder und keinen Juristen zum Wortführer ihrer Sache bestellt; einen Glaubensgenossen aus ihrer Mitte haben sie zu ihrem Fürsprecher gewählt und ihm die wahrheitsgetreue Darstellung ihrer Lage anvertraut. Mögen diese schlichten Worte vor dem ältesten und ehrwürdigsten Fürstenthrone Gnade und Gewährung finden! Mit einer solchen Aufgabe für und von seinem eigenen Volke betraut, möchte der ehrfurchtsvoll Gefertigte diese erhabene Stätte nicht verlassen, ohne ein Wort zu Gunsten einer so ängstlich erwarteten Entscheidung gesprochen zu haben. .Was auch seit 3000 Jahren gegen den jüdischen Volksstamm aus konfessionellen und rituellen Ursachen vorgebracht worden sein mag, eine Seite desselben verdient in der heutigen Zeit beachtet und hervorgehoben zu werden, und die 1800jährige Geschichte der europäischen Staaten dürfte hiefür, als verläßlicher Zeuge einstehen, daß israelitische Unterthanen, wo und unter welchen Verhältnissen und Bedingungen sie sich auch mederlassen mußten, keiner Regierung jemals Verlegenheiten bereitet und sich bis auf den heutigen Tag gewiß auch auch an keinem Regentenhause versündigt haben, und wenn dies die Juden in Oesterreich im Allgemeinen zu allen Zeiten i r einer unzweideutigen Weise kundgegeben haben, so mußten die Juderr in Galizien, Bukowina und dem Großherzogthume Krakau seit dem Jahre 1846 dreimal großen Versuchungen und einem schweren Drucke widerstehen, um ihre alte Treue für ihr erlauchtes Kaiserhaus unverbrüchlich bewahren zu können. Und so mögen Eure k k. Apostolische Maje- „stät allergnävigst verfügen, daß die Beschränkungen, „welche für die Juden in Galizien, Bukowina und dem Großherzogthum Krakau laut R. G. B. vom 18. Februar 18a0 zur freien Erwerbung von liegenden Gütern ausgesprochen sind, außer Kraft tre- „ten möchten, und daß den Israeliten der genannten „Grönländer gleichzeitig das Wohnrecht allerorten „ungehindert gestattet iei." Eine solche Allerhöchste Entschließung würde mehr als 100,000 Familien beglücken und hocherfreuen; gehoben und aufgerichtet durch solch' eine huldvolle kaiserliche Gnade, befreit und ermuthigt durch eine ehrenhafte bürgerliche Existenz, würden gewiß auch die Juden dieser Kronländer all' die Mängel abstrusen, welche exclusive und drückende Verhältnisse im Laufe von Jahrhunderten allerwärts erzeugen, und

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.