Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 6 (1865)
- Issue
- Heft 9 (1.3.1865)
- Date
- 1865-03-01
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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11» für möglich halten? ES wird im Namen eines Mitglieds des israelitischen Gemeinde-Vorstandes berichtet, es habe dieses Mitglied der Gesetzgebenden Versammlung milgelheilt: ein armer Jude erhalte hier jährlich an Holz nnd Geld 284 Gulden von der Gemeinde, wahrend die Gemeinde das Kauze Jechr hindurch aus Ge meindemitteln an alle Arme zusammen keine hundert Gulden verabreicht! Wiederum wird dem Bestehen und der Wirksamseit der Gemeinde zugeschrieven, was rein nur das Verdienst freiwilliger wohlthätiger Vereine ist. Es bestehen unter den hiesigen Juden von der Gemeinde völlig unabhängige wohlthätige Vereine und Stiftungen, durch diese und von diesen erhalten arme Juden Holz und Gew. Von der Freiherrlich von Rothschild'schen Stiftung allein bekommt Jeder jährlich 50 bis 100 Gulden und zwei Stecken Holz. ES ist ein Holzverein da, es sind Stiftungen da, die jeden Winter Holz Vertheilen, aber die Gemeinde als Gemeinde weiß von all' diesem nichts. Diese Vereine zählen Mitglieder, die gar nicht so glücklich sind, zur Gemeinde zu gehören. Und wiederum sind Vereine da, die ihre Wohlchaten nur den in der Umgegend wohnenden Juden zukommen lasten.. Herr Reinach oder der Berichterstatter hat vergessen, dies bei den Beiweisen mit aufzuzählen, die er für die Nothwendigkeit eines Gemeindeverbandes 'aufbringt. Der von der Gemeinde wohl zu unterscheidende Armosen^alkeu verausgabt freilich in jedem Jahre 11,000 Gülden, die ihm aber nur durch den guten Willen Einzelner, durch Zahlungen neu aufgenommener Bürger, durch Legate zufließen; die Gemeinde als solch« hat zu diesen 11,000 Gulden im Jahre 186A sieben und vierzig Gulden beigesteuert, nnd das -sar a«r«v Alles was aus Gern-indemikteln füv Arme geschad. Ich stehe für die Wahrheit des Gesagten ein, und erkläre das im Namen des Herrn Reinach durch Mißverständnis Berichtete oder gar von ihm selbst Gesagte für eine Erdichtung. — Mt dem Schuldenwesen der Gemeinde sieht es auch nicht so schlimm aus, wie man anzugeben sich bemüht: Die jährlichen Zinsen der von der Gemeinde übernommenen StiftungSkapitalien betragen freilich 9294 fl. 52 kr. Das Aulehen von 1624 ist hingegen gänzlich getilgt. Von dem Anlehen von 1843 zum Neubau eines Schulhauses sind im Ganzen noch 76,000 Gulden zu verzinsen und abzutragpn. Diesen Püssiven stehen Aktive genug an baarem Gelbe, Obligationen und Grnndeigenthum, die der Gemeinde gehören^ gegenüber. Die bei dem Synagogenbau LuMuouuuene Schuld kann für keine Gemeindeschuld angesehen werden^.der Vorstand hat erst? dann zu deren, Aujmchme dis Genehmigung erhalten, nachdem er bei Hohem Senate nachgewiesen hatte, daß die Einnahmen bei der neuen Synagoge mehr aufbringen, als das Verzinsen und Abtragen dieser Schuld erfordert. Hat sich auch Ein Vorstandsmitglied am 25. Januar l. I. geirrt so wird doch der ganze Vorstand bei Abfaffung der damals eingereichten Denkschrift nicht im Jrrthum gewesen sein!! Den Gemeindeverband aber wegen des Kultus zu erhalten, der jährlich circa 8000 Gulden kostet, das ist nicht nöthig und noch weniger gerecht. Es darf Niemand gezwungen werden, zu einem Kultus beitragen zu müssen — das wäre ja ein unerlaubter Eingriff in die Gewissensfreiheit; wer aufrichtig einen Kultus will, der soll und wird dafür die erforderlichen pekuniären Opfer bringen. Die isr. Religionsgesellschaft, die Niemanden zum Eintritt oder auch nur zum Verbleiben zwingt, die auch keinen Fiscal zum Eintreiben der Steuern hinter sich hat, bringt jährlich für Cultus und Lehre über 30,000 fl. auf. Was einer verhältnißmäßig so kleinen Gesellschaft möglich ist, wird doch der größeren Gemeinde nicht schwer fallen! Die isr. Gemeinde hat demnach keine Ausgaben, hinsichtlich deren „wenn sie solche nicht mehr erschwingen könne, sie an den Staat recurriren müßte". Die gesetzgebende Versammlung kann ganz ruhig, um das schöne Bild des Herrn Reinach zu gebrauchen, „in dieses Wespennest stechen/ denn es ist in der Thal höchste Zeit, daß das bisherige Regiment, das jetzt schon über vierzig Jahre geführt wird, ganz aushöre, und daß eine Verwaltung, die sich zwar Behörde nennt, aber auf keiner gesetzlichen Grundlage ruhet, welche die Mitglieder ihrer Gemeinde willkürlich besteuert, aber ihnen keine Rechnung ablegt, endlich einmal einsieht, daß ihr Ende gekommen, und Scepter und Krone niederlegt. Sehr angenehm war es mir, aus den Aeußerungen des Herrn Reinach zu erfahren, daß hoher Senat angelegentlichst mit dem Ordnen dieser ungeregelte» Verhältnisse beschäftigt sei, Herr Reinach kann dieß als Mitglied des Gemeinde-Vorstandes wissen. Hoffentlich hat er in diesem Stücke die Wahrheit gesagt. Ludwig Rapp. (Ff. Jntell.-Blatt.) Feuilleton. Me Lsrüoner I«-en. Aus dem Englischen übersetzt und bearbeitet von Hirsch Grllnebaum. (Fortsetzung) Unlängst hatte ich Gelegenheid «wen solche» interessanten Fall zu beobachten. Em polnischer Jude, der seiner Bildung «ach den bessere« Stände« anzwgchüreu schien^ ließ-seüis F«w-, «ne-mr-erordentttch7" schöne, junge Dcrtne , mit zwei unerzogenen Kinder« i» England zurück, während er sein Glück in Amerika