Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 6 (1865)
- Issue
- Heft 9 (1.3.1865)
- Date
- 1865-03-01
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Bertrauen in sie setzt, sollte aus ökonomischen und religiösen Gründen dieses Amt ihnen in der Kegel übertragen «erden. Es wurde in dieser Hinsicht auf daK benachbarte Grsßherzogthum Baden hingerviesen, wo die israelitische Centralbehörde, der Oberrath der Israeliten, das Schächten bis auf die Regulirung der Gebühren herab unter seiner und seiner Organe Leitung hält und fast ausschließlich Lehrer und Vorsänger mit dieser Funktion betraut sind. Doch wird Letzteres unsrerseits nur gewünscht, wenn die Gemeinde es verlangt. Hu GurAen des gwaen obigen Satzes wies man auch auf eine vor ungefähr einem Jahre erlassene Verfügung des K. bayerischen Kultusministeriums hin, welche ebenfalls jede israelitische Gemeinde zur Beschaffung und Unterhaltung der hier geforderten Institutionen verpflichtet. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. D euts chland. Frankfurt a/M. In der ersten Beilage des , Frankfurter Journals" vom 26. Januar s. e. heißt es in dem Bericht über die Sitzung der Gesetzgebenden Versammlung vom 25. Januar: (siehe Nr. 5 d. Bl.) Herr A. Rein ach, belgischer Consul und Mitglied des Vorstandes der hiesigen israelitischen Gemeinde, habe bezüglich des Antrages „die gesetzliche Regelung der Verhältnisse der israelitischen Gemeinde" betr. geäußert: „Diese Gemeinde habe eine jährliche Ausgabe von 370,000 Gulden und dazu noch 270,000 Gulden für Schulden; ein armer Jude erhalte in Frankfurt von der Gemeinde jährlich 284 Gulden an Holz und Geld." Diese Angaben sind das gerade Gegentheil der Wahrheit. Ich habe daher geglaubt, ein Mann wie Herr Nein ach könne unmöglich solche Nnwahrheiten geäußert haben, es muffe nothwendig ein Mißversländrnß Seitens des Berichterstatters vorliegen, das Niemand früher als Herr Rein ach zu berichtigen sich beeilen werde. Es ist aber eine lauge Zeit verstrichen, und Herr Re in ach hat nichts von sich hören lasten. — Im Interesse der Wahrheit und des Rechts, im Hi blick auf die Würde der Gesetzgebenden Versammlung und insbesondere auch mit Rücksicht darauf, daß in letzterer Zeit mehrmals auch in öffentlichen Blättern erzählt wurde, wie ohne die Gemeinde gar mancher Jude hier nicht begraben würde; wie diese Gemeinde so Großes für Pflege ihrer Kranken leiste; wie diese Gemeinde ihre Armen unterstütze und wie bei Umänderung der faktischen Verhältnisse der Staat eins gar zu große Last ztt übernehmen habe rc. rc.; aus dieser Veranlassung sehe ich mich verpflichtet, diese Verhältnisse, soweit sie mir bekannt sind — «nö sie sinh wir bekannt — doch einmal wahrheitsgetreu zu beleuchten. Für das Beerhignngswefen verausgabt der Vorstand der israelitischen Gemeinde jährlich 2500 Gulden und nimmt dagegen über 3500 Grüben ein. Daß Jemand begraben werde, ohne daß dafür bezahlt werde, kommt im ganzen Jahre nicht dreimal vor. Für den Unbemittelten muffen mindestens 16 Gulden bezahlt werden; ich selbst hatte für ein Mädchen, das gar nichts als einen sehr guten Namen hinterließ, 20 Gulden zu bezahlen. Es kommt übrigens nicht selten vor, daß für das Begraben Einer Person dem Vorstande 300 Gulden und darüber gezahlt werden muffen. Was nun die Krankenpflege anbelangt, so unterhält die Gemeinde allerdings als solche ein Hospital. Es ist mir jedoch nicht erinnerlich, daß seit 40 Jahren ein hiesiger krarr'er Jude darin verpflegt wurde. Für die hiesigen Juden bestehen von der Gemeinde völlig «nabhängige fre willige Vereine, die sogenannte Männer- und Frauen-Krantenkaffe, welche von den Beiträgen ihrer Mtglieber — fast alle hiesigen Juden zählen zu diesen - unterhalten «erden. Das Gemeinde-Hospital ist also eigentlich nur für fremde kranke Juden da. Allein diese werden in der Regel nur dann ausgenommen, wenn ein hiesiger sich schriftlich dafür verbürgt hat, außer den Medikamenten, Wein, Mineralwasser rc. täglich 35 Kreuzer und im Falle der Kranke stirbt, auch die Beerdigungskosten zu zahlen. Es ist daher gar nichts Seltenes, daß ein fremder Jude, der so unglücklich ist in Frankfurt zu erkanken, erst viele Tage hilflos liegen muß, bis er endlich einen' Caventcn bekommt, dann erst werden ihm die Pforten des Spitals geöffnet. Dieses Spital kostet die Gemeinde jährlich 4^00 bis 5l 60 Gulden, das ist wahr. Indessen, rechnet man die fixe Besoldung der Aerzie, des Chirurgen, der Krankenwärter und sonstiger Angestellten ab, so läßt sich leicht finden, wie viel, das heißt, wie wenig für die Kranken selbst, in einer Gemeinde wie Frankfurt, von der Gemeinde als solcher verausgabt wird. Wäre dieses Spital der Privatwohlthätigkeit überlassen, so würde da sicher mehr als das Zehnfache geleistet werden. Private erhalten eine solche Anstalt, damit diese ihre WohlthaLen verbreite, nicht aber damit deren Vorgeschte regieren. Der einzige Vortheil, den das Gemeinde-Spital bietet, besteht darin, daß ein bei einem Gemeinde-Milgliede erkrankter jüdischer Dienstbote dann ausgenommen wird, wenn für Berpflegungskosten jede Woche ein Gulden und zwölf Kreuzer von der Herrschaft bezahlt werden. Nun VaS Vr meuwesen. Sollte man es