Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 6 (1865)
- Issue
- Heft 9 (1.3.1865)
- Date
- 1865-03-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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11« nicht nur an der Spitze von Hunderttausenden von Bajonetten, sondern ent wickelt einen ebenso staunenerregenden Muth in der Ordnung des Reiches nach innen. Der König hat bereits mit vielem Muthe neue Einrichtungen heilsamster Natur und von außerordentlichster Tragweite in's Leben gerufen. Auf das Gerücht hin, daß Franzosen mit einer Bande Negersklaven gelandet seien, um die vertriebenen Jesuiten wieder zu restauriren, schaffte er gleich nach seiner Thronbesteigung den Sklavenhandel in ganz Abessynien ab. — Nach früheren Gesetzen durfte der Monarch sich zeitlebens nur einmal vorherrschen; er entschädigte sich durch einen reichen Harem. Th. hob dieses Gesetz auf und sagte bei Gelegenheit der Gratulation nach seiner zweiten Verheirathung zu einem Engländer: Wenn mich Gott am Leben läßt, werde ich Alles ausrotten, was schlecht in meinem Reiche ist und Alles einführen, was gut und heilsam ist. — Ein Anderer, der mit Th. genauen Umgang gepflogen, schreibt: König Th hat, wie dieß bekannt, immer große Vorliebe für Europäer gehabt; es läßt wenig Zweifel, daß derselbe mit allen seinen Mängeln — welche seine Natur und die Situation seines Landes Ln gewisser Beziehung entschuldigen müssen — seinem Volke in Ideen und Bestrebungen weit voraus ist, und wenn kommerzielle Unternehmungen eine neue Sphäre suchen, oder Interessen unterdrückter Humanität in Afrika rege werden, diese und andere Objecte bei nur geringer Umsicht sicherlich Fortschritte machen, während ein Mann wie König Th. den Thron von Aethiopien einnimmt. Nur das Eine, vielleicht die kühnste seiner Intentionen, soll hier noch erwähnt werden, daß er nämlich einen Codex zur Besteuerung der Kirchengüter, welche bisher steuerfrei waren, vorbereitet. Diese Rüstigkeit nach innen entspricht nun vollständig dessen Thätigkeit nach außen, und concentriren sich hierbei dessen Tendenzen auf zwei Hauptintentionen, welche er unausgesetzt in's Auge faßt. 1) „Er fühlt sich von der Vorsehung berufen, den Islam aus seinen Staaten zu verbannen und die alten früher weiter hinausgesteckten Grenzen des Reiches dadurch wieder herzustellen, daß die Türken von der Seeseite vertrieben und die wichtige Stadt Sennaar vom Vicekönig von Aegypten wieder erobert werde. In Verfolgung dieses weitangelegten Planes schloß er gleich nach seiner Thronbesteigung einBündniß mit Rußland, dem Erbfeinde der Türken, und zwang viele Muhamedaner in seinem Reiche bis zu einem gewissen Terrain das Chr. anzunehmen. Wie wichtig ihm die Erreichung dieses Zweckes ist, geht schon daraus hervor, daß dieser so kluge und umsichtige Monarch es ruhig mit ansah, daß die Häfen dadurch, daß sie von muhamedanischen Kaufleuten aus Furcht vor Plackereien gemieden worden, unberechenbaren Schaden litten. 2) Er sucht ein Bündniß mit den beiden europäischen Westmächten, und soll er dem Mr. Stern i. 1.1860 bei Besprechung der Behandlung von Kriegsgefangenen in Europa gesagt haben: Ihr seid uns in Allem überlegen, und mit Gottes Hilfe werde ich eine Gesandtschaft nach England schicken, meinem Volke ein wenig die Augen zu öffnen. Wie hartnäckig er dieses Ziel verfolgte, und wie grade wegen Nichterfüllung desselben durch seinen beleidigten Ehrgeiz die Katastrophe für die Europäer herannahte, werden wir weiter unten sehen; für jetzt nur noch die Bemerkung, daß er noch i. I. 1863 zwei engl. Missionäre durch eigens hierzu beorderte Beainte vom Hafen abholen und ihrem Bestimmungsorte zuführen ließ. (Fortsetzung folgt.) Denkschrift über die Nevisto» der iSrael. Kirchenverfastüng im Königreiche Württemberg. Bearbeitet durch den Ausschuß der am 6. Juni 1864 zu Hohenbuch abgehaltene« Jsraeliten-Versammlung. IV. (Fortsetzung.) Jede Gemeinde soll (wiedieses bisher schon einzelnen Gemeinden gestattet worden) das Recht haben, ihre Liturgie und die Form ihres Gottesdienstes unter Beachtung der allgemeinen Synagogenordnung (Hl.) nach der religiösen Ueberzeugung der Mehrheit ihrer selbstständigen Mitglieder einzurichten, gleichviel ob nach dem Rituale und Herkommen oder mit Abweichungen davon. Dagegen soll einer dissentirenden Minorität die Abhaltung eines Privat-Gottesdienstes und sofern sie aus 10 selbstständigen Gemeindegenossen besteht, auch die Einrichtung eines öffentlichen Gottesdienstes auf eigene Koste» nicht verwehrt werden können. Dieser Satz wird, wenn er Gesetzeskraft erlangt, in der Praxis bei weitem nicht die Folgen haben, welche man davon fürchten mag In den Landgemeinden wird wohl ein solches Recht nie in Anwendung gebracht werden wollen; hingegen würde diese einer Minorität eingeräumte Befugniß, sich zu separiren, einem maßlosen und extremen Vorgehen der Majorität einen Zügel anlegen. In großen Städten mag es allerdings dahin kommen, daß solche Trennungen faktisch werden, wie dieses z. B. in Frankfurt, Mainz, Darmstadt, Offenbach rc von Seiten der Ge-