Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 6 (1865)
- Issue
- Heft 8 (22.2.1865)
- Date
- 1865-02-22
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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hierüber, als über meine Schritte in der Mortara- Affaire die größtmögliche Aufklärung zu geben, da-! mit man den Unterschied zwischen beiden Fällen constatiren kann. Ich empfing am 11. Oktober vorigen Jahres eine Depesche vom Justizminister, begleitet von einer Adresse des Centralconsistoriums, welche im Interesse der väterlichen Rechte und der durch den Vorgang mit dem jungen Coön verletzten Gewissensfreiheit die Intervention der Regierung verlangte. Ich antwortete am selbigen Tage meinen Kollegen, indem ich ihm schriftlich die Gründe auseinandersetzte, welche mich bewogen, mich offizieller Schritte zu enthalten. Der Justiznlinister theilte meine Depesche dem Centralconsisiorium mit, und dieses schien mir beruhigt zu sein, denn später schrieb mir mein. Kollege, daß das Consistorium meine Depesche mit vielem Interesse entgegen genommen habe, und daß es bei den gegenwärtigen Umständen meiner Meinung zustimmen müsse. Der Juftizminister übersandte mir zugleich den Ausdruck der Anerkennung des Consistoriums, für die Zeichen von Wohlwollen, welche ich ihm bewiesen hatte. Folgendes ist der Inhalt meiner Depesche an den Juftizminister: Schon im Monat Juli hatte ich genaue Nachrichten, welche diese Angelegenheit betrafen, erhalten. Ich erlangte die Gewißheit, daß die Thatsache von den Journalen übertrieben worden sei. Der junge Coen, der von seinen Eltern zu.einem katholischen Schuhmacher in die Lehre gegeben war, sprach den Wunsch aus, zur katholischen Religion überzutreten. Sein Verlangen blieb indessen lange Zeit erfolglos. Später wurde er von seinem Meister und 3 andern Personen in das Institut der Katechumenen geführt. Da erklärte er dem Rektor und später zu Frascati dem an der Spitze des In- I stituts stehenden Kardinal in Gegenwart eines No-! tars und zweier Advokaten, daß er weder durch Furcht, noch durch Versprechungen oder Ermahungen dahin gebracht worden sei, diesen Schritt zu thun. Alle Anwesenden wurden der Meinung, daß er (der elfjährige Knabe!!!) aus Ueberzeugung sich zum Christenthum bekehren wolle. Um in dieser Beziehung noch mehr Gewißheit zu erlangen, sollte die Prüfung in Gegenwart des Vaters und des Sekretärs der israelitischen Gemeinde wiederholt werden. Diese beiden Letzteren weigerten sich jedoch, zu erscheinen. Der französische Gesandte glaubte Anfangs , an eine gewaltsame Entführung und that in Folge dessen offizielle Schritte. Man antwortete ihm, daß > es ihm frei stehe, den jungen Coön zu besuchen; > ebenso stehe es den Eltern des Knaben frei, ihn zu i besuchen, und die Pforten der Anstalt stünden ihm offen, wenn er zu seiner Familie zurückzukehren! l 03 wünsche. Es steht fest, daß die Eltern nicht gezwungen worden sind, Rom zu verlassen, wie die Journale behauptet haben. Es ist wahr, daß die Mutter im ersten Augenblick, als sie ihr Kind verloren hatte, und, da sie an eine gewaltsame Entführung glaubte, Verwünschungen gegen die päpstliche Regierung ausstieß, verhaftet wurde; als man jedoch erfuhr, wer sie sei, wurde sie sofort in Freiheit gesetzt. — Wenn ich nun auch nach solchen Nachrichten zu offiziellen Schritten keinen Anlaß fand, so habe ich doch die päpstliche Negierung darauf aufmerksam gemacht, daß hier eine Verletzung der väterlichen Gewalt vorliege, da ein Kind von 11 Jahren unmöglich über den Werth der verschiedenen Religionen zu unterscheiden im Stande sei; ich habe den Eindruck hervorgehoben, welchen dieses Ereigniß in einem großen Theil von Europa machen würde, und daß dasselbe ein ungünstiges Vorurtheil für die weltliche Macht des Papstes erwecken müsse. Mir wurde geantwortet, daß in diesem Falle keine Verletzung der Gewissensfreiheit vorliege, daß im Gege theil die päpstliche Regierung die Freiheit gegen die Eltern vertheidige, welche den Knaben zwingen wollten, Israelit zu bleiben. (Schöne Logik, das! Warum schützt die päpstliche Regierung nicht auch die Freiheit der Kinder, welchen die Eltern verwehren, sich den Magen zu verderben?) Fürwahr man kann sich nicht genug verwundern, daß in der ewigen Stadt, wo ehemals die väterliche Gewalt so unbegränzt war, daß der Vater unumschränkte Macht über das Leben seiner Kinder hatte, man gegenwärtig die Meinungen von Locke, Grotius, Puffendorf und Meineccius citirt, um zu beweisen, daß die Eltern in Glaubenssachen kein Recht haben, über ihre Kinder zu bestimmen, und daß im Gegentheile die Regierung verpflichtet sei, für diese die Gewissensfreiheit zu übermachen. Ich unterlasse es, diese Doctrine einer fremden Regierung zu bekämpfen oder zu vertheidigen. Ich habe nur geglaubt, nach den stattgefundenen Diskussionen die Angelegenheit darstellen zu müssen. Ich stelle mich auf einen durchaus neutralen und objektiven Standpunkt. Man hat geglaubt, daß die Schritte, welche durch die niederländische Regierung in der Mortaraangelegenheit geschehen sind, die Intervention derselben, bei dem Vorgänge, um den es sich gegenwärtig handelt, gerechtfertigt haben würden. Ich bin nicht dieser Ansicht. Bei der Mortaraangelegenheit handelte es sich um ein Kind von sechs Jahren, welches von Bologna gewaltsam entführt und nach Rom gebracht war, wo es gegen den Willen seiner Eltern, denen nicht einmal gestattet war, es zu sehen, zurückgehaltsn wurde. In der Coän-Affaire handelt es sich um einen Knaben von 1t Jahren, welcher freiwillig in ein christliches Erziehungs-Institut eintritt, wo seine