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Der Israelit · 1865-02-08 · Heft 6 (8.2.1865) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
6 (1865)
Issue
Heft 6 (8.2.1865)
Date
1865-02-08
Page
– (sequence 5)
Language
German
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73 Hervorgehoden. Die Majorität der Gemeinde kann, namentlich soweit dieß bei einem solchen Wahldocumente von Wichtigkeit ist, entschieden G. s. D. als streng jüdisch bezeichnet werden, und müssen wir daher von der jüdischen Gemeinschaft Hamburgs erwarten, daß dieß jetzt zum Vorschein und vor Allem zur nachdrücklichen Geltung tritt, damit der durch das frühere Cooptationssystem hervorgerufene Zustand der Minoritätsherrschaft m. G. H. endlich beseitigt wird. Hoffen wir aber und suchen wir dahin zu wirken, daß die zwei Grundfehler unserer heutigen Jehudim in der Praxis des Gemeindelebens, erstens die Energielosigkeit und der Mangel an opserfähiger Theilnahme an dem Kampfs für Aufrechterhaltung unserer durch Jahrtausende bewahrten, durch göttliche Satzungen verbrieften Corporationsrechte Israels in der Menschheit, ferner der übergroße Respekt vor den Geldseckeln der unjüdischen Großen in der Gesellschaft nicht nachtheilig bei diesen Wahlkämpfen ftzr die gute Sache sich erweisen! Sprechen auch Viele mit Recht ihre Entrüstung über einen Vorstand aus, der den jüdischen Ehebruch sanctionirt, und geben wir auch ihnen zu: lieber Trennung als Gewissenszwang, — jetzt ist die Zeit des Handelns da. Jetzt ist es an Euch zu thun, jetzt verschafft dem Recht seine Geltung! Und sind wir auch von Illusionen frei, die uns die Möglichkeit von Gemeindeführern, die neben ihrer ächten Gesinnung nicht auch die nöthige Unabhängigkeit einer äußeren Stellung und den erforderlichen Vorrath von Wissen und geschäftlicher Tüchtigkeit besitzen, als ausführbar erscheinen ließen, so ist darin unsere Ueberzeugung unwandelbar, daß nicht die Spitzen der Geldmänner es zu sein brauchen, die Hamburgs Gemeinde führen sollen. Wohl findet sich G. s. D. noch die nöthige Zahl von Männern, die neben allen andern Erfordernissen zu einer solchen Stellung die religiöse Gewissenhaftigkeit mitbringen, die allein m. G. H. eine Bürgschaft für den Glanz des Hamburger Gemeindelebens in jüdischen Kreisen bietet. Ohne die Achtung vor unserem Gesetz ist ein Verband, der die Bekenner und Anerkenner dieses Gesetzes einigen soll, ein Unding. Darum lasset alle kleinlichen, unwesentlichen Rücksichten fahren, es gilt für unser höchstes Gut, die Thora, die Basis des Gemeindelebens zu gründen. Hoffen wir, daß schon die erste Wahl, die der Liquidationsmänner, eine einmüthigere Gesinnung der Jehudim offenbaren wird! Doch noch wichtiger ist die folgende Wahl der Männer, von denen Hamburgs Juden künftig repräsentirt werden. Preußen. In Berlin wurde in diesen Tagen in einem Privat-Locale ein Paar nach 16jähriger Ehe, bei deren Einsegnung dasselbe aus dem Judenthum zum Christenthum übergetreten war, nochmals und zwar nach jüdischem Ritus getraut, da es zum Judenthum zurückgetreten ist. (Hellweger Bote.) Goblenz, 17. Jan. Außer einigen Civilklagen wegen öffentlicher Beleidigung, die jedoch meist durch Vergleich geendet wurden, füllte unter großem Zudrange des Publikums folgende Verhandlung die gestrige Sitzung des Zuchtpolizeigerichts aus: Zwei Vorstandsmitglieder der hiesigen israel. Gemeinde waren beschuldigt, am 2. Oct. v. I. in der Synagoge dahier beschimpfenden Unfug verübt und dadurch eine Störung des Gottesdienstes veranlaßt zu haben. Beide Beschuldigte hatten nämlich an dem genannten Tage, einem israel. Feiertage, im Einverständniß mit dem dritten Vorstandsmitglieds, die Anordnung getroffen, daß zur Sühne dafür, weil einige Zeit vorher bei Gelegenheit einer feierlichen Eidesleistung in der Synagoge eine Thora-Rolle zu Boden gefallen war, ein Vorkommniß, welches stets eine große Sensation erregt und das mitunter durch ein eintägiges Fasten sämmtlicher dabei Anwesenden, ja mitunter sogar der ganzen jüdischen Gemeinde als kaum gesühnt betrachtet wird, die sonst nach jüdischem Gebrauch weiß verhängte Kanzel resp. deren Pult mit einem Trauerflor bedeckt sein sollte, was auch,geschah. Mitglieder der Gemeinde, denen dieser Umstand unbekannt, entfernten vor Beginn des Gottesdienstes dieses Trauerzeichen; es wurde jedoch wieder an seinen Platz gebracht und zwar auch dießmal wieder auf Anordnung eines der Beschuldigten, dann aber zum zweitenmale entfernt. Zwischen dem Vorstande der hiesigen Gemeinde und deren Rabbiner besteht aber leider schon seit längerer Zeit ein arges Zerwürfnrß, das sich sogar zu der Höhe gesteigert hat, daß ersterer, dem auch dabei die Repräsentanten der Gemeinde billigend zur Seite stehen, letzterem schon Monate lang sowohl das Predigen in der Synagoge, als auch bei den Leichenbegängnissen gänzlich untersagt haben. Dieser bezog nun das Nestoren der Kanzel auf letzteren Vorfall und machte bei der Staatsbehörde Anzeige, welche die Untersuchung einleitete, und so kam die Sache gestern zur öffentlichen Verhandlung. Wir können speciell auf die zur Sprache gekommenen Thatsachen nicht eingehen, soviel ist aber gewiß, daß es besser gewesen, man hätte die Anzeige unterlassen, da eine Störung des Gottesdienstes in dem oben beregten Umfange von keinem der zahlreichen Zeugen bekundet worden. Das Gericht sprach denn auch in diesem Sinne beide Beschuldigte von Strafe und Kosten frei. Die Staatsbehörde hatte gegen Jeden derselben eine Gefängnißstrase von 6 Wochen beantragt. (Coblenzer Zeitung.) SobernHeim, 22. Jan. Alle Anerkennung und Belobung verdient das Bestreben der jüdischen Lehrer Rheinlands und Westphalens (deren Anzahl nur

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