Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 6 (1865)
- Issue
- Heft 6 (8.2.1865)
- Date
- 1865-02-08
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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72 erwähnten vorhandenen Bäder überhaupt nicht rituell zulässig und insbesondere jetzt schon b/4 Jahre und so alljährlich in der rauheren Jahreszeit absolut unverwendbar sind; daß eine größere Zahl von Gemeindegenosien nur aus falscher Scham an der Klage sich nicht betheiligen, und noch mehrere derselben das rituelle Bad benützen wollten, wenn es auf Gemeindekosten errichtet und erhalten werden würde, 8vw 1:221 22^ rn 222^. Zu dieser „kirchlichen" Behördeentscheidung hat das Rabbinat, d. i. Herr Rabb. Waelder, bei seiner Mittheilung an das K.-V.-Amt in Ulm, hervorragend durch sein Münster, nur die Bemerkung sich gestattet, daß der Recurrent ein rituelles Bad bereits auf eigene Kosten eingerichtet habe, in der jungen Gemeinde Heilbronn hingegen dieses sofort auf Rechnung der Gemeindepflege geschehen sei. Der Rabbiner wollte durch diese farblose Aeußerung wohl an die Billigkeit des Ulmer Vorsteheramts appelliren, hätte aber wohl «. o. noch beifügen sollen, daß in jeder Gemeinde Württembergs, über die er seit vielen Jahren als Bezirksrabbiner die religiöse Aufsicht hatte, eine 2ip2 auf Gemeindekosten existire und von Religionswegen existiren müsse. Ja, er hätte schon früher auf die Errichtung derselben dringen müssen, und muß jetzt bei'm Ministerium, den Recurrenten unterstützend, die Sache 6. o. vertreten, wenn auch die Juristen, Banquiers und Kirchenräthe mit dem Schulchan Aruch nicht Harmonien. Kämpfen wir mit offenem Visir, um zu wissen, 28 228 2>2! Trägt diese väterliche (?) Verwaltungs-Behörde schon Bedenken, die reiche und große Stadtgemeinde zur Tragung der Badeinrichtungskosten zu verurtheilen, und nennt sie etliche Hundert Gulden schon einen nicht unerheblichen Aufwand zu besagtem Zwecke, so fragen wir diese alles bevormundende Behörde, insofern sie zugleich die höchste Religionsbehörde unseres Landes ist, ob ihr offizielles Gewissen darüber denn gar kein Bedenken habe, wenn einer jüdischen Gemeinde fast alle jüdischen Institutionen mangeln?! Hat sie kein Bedenken, von den Gemeindegenoffen Steuern erheben zu lassen, ohne denselben auch diejenigen Anstalten zu verschaffen und zu versichern, welche seit undenklichen Zeiten Gemeindesache waren und die der Einzelne sich nur schwer, oft gar nicht verschaffen kann? Sind die jüdischen Vorsteher in Ulm, dessen christl. Einwohner sich durch ihre Freisinnigkeit auszeichnen, allein noch so mittelalterlich (?) intolerant und fanatisch, aus purem Geiz zumal die Errichtung einer Anstalt zu versagen, ohne die die erste eheliche Pflicht nicht erfüllt werden kann, oder die Gemeindeglieder gezwungen sind, in fortgesetzter schwerer Sünde zu leben? Wissen wohl die Laien dieser Kollegien, daß die Uebertretung der ehelichen Absonderungs- und Reinigungsgesetze bei den Eheleuten bei ebenso schwerer Strafe, 222, verboten ist als die Entweihung des heiligen 2122 an durch Arbeitsoerrichtung oder Speisegenuß? Ein Bericht in der Neckarzeitung vom 30. Juli v. I. nannte den Gewissenszwang, dem die EßlingerJsraeliten- Versammlung durch ihre Beschlüsse uns aussetzen wollte, eine drakonische Strenge. Hier liegt uns jedoch ein Fall pharaonischer Tyrannei gegen die Religiösen vor: 28 82'1 w"2 s>28 122 21L"2S n 11'lp 28 82'1 2'-,!« §2'1 '12! Wie damals so wird auch dieser Fall zur Rettung führen und nicht nur den Verblendeten die Augen öffnen, sondern sie zu gemeinsamen Schritten für den Einzelnen veranlassen. 12 '2 2"p -^2 ^2L"2 228 L/21 2"P22!?21 21> 2' 2'22p 8^>2 2^1p. Frankfurt a. Wt» Herr Rabbiner Hirsch schreibt im „Jeschurun" über die Falascha-Angelegenheit wie folgt: „Nach unserm geringen Dafürhalten wäre der erste wünschensrverthe Schritt die Sendung zweier durch Charakter und Kenntnisse der Aufgabe gewachsenen jüdischen Männer nach Abyssinien zu ermöglichen, um aus jüdischem Munde authentische Nachrichten zu erhalten. Wenn dem Vernehmen nach bereits einige entsprechende Männer für eine solche Sendung in Aussicht stehen, so wäre es sehr erwünscht, zunächst die ungefähre Größe des für diesen ersten Schritt Erforderlichen zu wissen, damit sich daran, als an ein konkretes Augenmerk, allseitig Bemühungen zur Erreichung dieser Summe knüpfen können Vielleicht ist Herr Rabbiner Dr. Hildesheimer im Stande, eine Auskunft hierüber zu ermitteln, und dürfte in solchem Falle unmaßgeblich die Sache durch eine deßfallsigs Aeußerung nicht unwesentlich gefördert werden." Hamburg, Ereb Rosch Chodesch Schebat. Wenn Ihrem geschätzten Blatte von hier aus bis jetzt über die in der Krisis befindlichen Gemeinveverhältniffe nichts Ausführliches berichtet werden konnte, so ist dieß bei der Ungewißheit und dem Schwanken, das bisher in diesen Dingen herrscht, nur sehr erklärlich. Jetzt erst, wo die Ausscheidung und Restituirung der Gemeinde beginnt, wird allmählich Klarheit über den wahren Stand der Dinge zu erlangen sein. In einigen Tagen wird die Liquidation der Gemeindeschuld begonnen und dazu von sämmtlichen beitragenden Mitgliedern der Gemeinde die Wahl von 15 Vertrauensmännern-vorgenommen worden. In hiesigen Blättern sowie in Vorversammlungen einzelner Fractionen und in allgemeiner Versammlung (wie in einer gestern stattgefundenen) wurde bereits auf die Wichtigkeit der jetzt bevorstehenden Wahlacte hingewiesen, wie diese auf lange Zeit durch ihr Ergebniß entscheidend für unser Gemeindeleben sein würden, auch hat Herr Oberrabbiner Stern die Bedeutung des Augenblicks kräftig