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Der Israelit · 1865-01-25 · Heft 4 (25.1.1865) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
6 (1865)
Issue
Heft 4 (25.1.1865)
Date
1865-01-25
Page
– (sequence 12)
Language
German
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b2 „In Rothenburg da wohnet Ein angesehener Mann, Dem nah und fern die Juden Gar herzlich zugethan. Ein Rabbi, Namens Msir, In Rath und That bewährt, An Weisheit reich und Tugend, Wie Moses fast verehrt." „Den Rabbi laß ergreifen Zur ersten besten Stund', Und halte ihn gefangen Aus irgend einem Grund. Und setze dann zur Sühne So viel Dir nur gefällt, Gern zahlen Dir die Seinen Das höchste Lösegeld. —" Es war wohl Kaiser Adolph Vom Judenhasse fern. Er schützt' in ihrem Rechte Sie selber gegen Bern*). Allein in seinem Mangel Bedränget allzusehr, Gab er dem schlimmen Rathe Ein williges Gehör. Er ließ gefangen nehmen**) Den guten, frommen Mann, Und setzte eine Summe Als Lösegeld ihm an. Doch ließ er ihn behandeln Mit Achtung, rücksichtsvoll, Befahl, daß man den Pult ihm Und Bücher bringen soll. Doch als Mahräm vernommen Den Ungeheuern Preis, Mit welchem er zu lösen Auf fürstliches Geheiß, Da hielt der Mann bescheiden Den Preis zu hoch gesetzt, Und schrieb in alle Lande, Wie viel er selbst sich schätzt. „Ihr wisset, Brüder", schrieb er, „Es ist uns streng verwehrt, *) Die Stadt Bern batte ibre Juden, unter dem Vorwände, daß sie Chritzenkinder zu tödten sucbten, aus ihrem Gebiete verjagt. Kaiser Adolph zwang sie durch die Waffen, dieselben wieder auf;: nehmen. Vgl. Jost. Gesch. des Jsr. Volkes Bd. II. S. 332. **) Graf Reinhard von Görz soll ihn gefangen genommen haben. Der Angeber kiek Knippe. Vgl. die Monographie von Mos. Mannheimer: „Die Juden in Worms" S. S7. — Ein Lösegeld zu geben Mehr denn des Mannes Werth. *) Wohlan! bei'm hohm Banne Befehl' ich streng Euch an, Der Gulden nur fünfhundert Zu geben für den Mann." — Daß er sich also schätzte, Wir wissen nicht warum; Der Kaiser Adolph aber Entließ ihn nicht darum. Jndeß die Brüder mußten Gehorchen dem Gebot Und beteten um Hülfe Zu Gott in ihrer Noth. So blieb er denn, verschmachtend, Gefangen immerdar; Da trat zu ihm, erlösend, Der Tod im siebten Jahr. Die Seele schwang sich freudig Befreit zu Gott empor, Der Leib verblieb gefangen Im Kerker nach wie vor. Und als er sö gelegen Entseelt noch manches Jahr, Als längst er schon verwehet, In Staub zerfallen war, Da endlich ward befohlen, Zn öffnen ihm die Pfort', Zu bringen die Gebeine Nach einem Ruheort. Doch wie der Knecht sich nahet Mit seinem langen Troß, Wie kaum er nur berühret Der Pforte altes Schloß, Da fühlt er sich getroffen Von einem mächt'gen Schlag, Daß, rückwärts niederstürzeno, Er todt am Boden lag. Und nochmals ward versuchet, Zu schließen auf die Pfort', ' Und nochmals jagte Schrecken Die Menge plötzlich fort. Da wurde denn befohlen, Zu lassen ungestört Den Staub und die Gebeine Und was dazu gehört. (Forts, folgt.) *) Um Mißbrauch zu verhüten. Vgl. Schulchan Aruch Joreh Deal» SÜ2,4. — Der bescheidene Mann wollte nicht als gelehrter oder euch nur talentvoller Mann gelten; denn gerade bei diesen schreibt das Gesetz eine Ausnahme vor. —

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