Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 6 (1865)
- Issue
- Heft 4 (25.1.1865)
- Date
- 1865-01-25
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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44 aber entgegnet man: sobald der Staat sich um die Erhaltung der cultuellen Institutionen nicht kümmert, so müßten diese, falls der Gemeindezwang aufgehoben würde, alle aus Mangel an Subventionirung zerfallen. Statt aller Antwort weisen wir auf Hamburg hin. Dort hat sich in Folge der Emanzipation die Gemeinde aufgelöst, d. h. der Staat erkennt nicht mehr eine Hamburger jüd. Gemeinde an, solche kann von jetzt an als Privatgesellschaft sich constituiren, und in Keinem wird die Befürchtung aussteigen, daß die Gemeinde-Institutionen jetzt in ihrer Existenz bedroht seien. Was aber in Hamburg möglich war, wird doch gewiß in dem bei Weitem - reichern Frankfurt keine Unmöglichkeit sein. Doch wir können noch ein näher liegendes Beispiel anführen, daß die Existenz einer Gemeinde nicht erst durch das Machtgebot des Staates bedingt ist, und dieses Beispiel bietet uns eben die israel. Religionsgesellschaft in Frankfurt a. M. selbst. Diese sog. Gesellschaft, die man mit Fug und Recht Gemeinde nennen kann, ist ohne polizeiliche Maßregel entstanden, hat sich ohne staatliches Machtgebot nicht allein gehalten, sondern sich in den 13 Jahren ihres Bestehens immer mehr und mehr entfaltet. Sie hat mit 11 Mitgliedern begonnen und zählt jetzt ca. 200. Neben den schweren Abgaben, welche die Mitglieder der Muttergemeinde zu entrichten haben, erhalten sie ihre Seperat-Gemeinde noch mit Aufwand bedeutender Opfer. Hier haben wir also ein lebendiges Bild, wie sich eine Gemeinde ohne Zwang hält. Wenn nun vom Vor stände der Muttergememde geltend gemacht wird, die Institutionen der Gemeinde müßten bei Aufhebung des Zwanges verfallen, so ist das das traurigste Armuthszeugniß, das derselbe seinen Mitgliedern oder der Sache, die durch ihn vertreten wird, ausstellt. Oder empfindet vielleicht der Vorstand, der doch die Sache der Reform vertritt, eine leise Furcht, daß sie, die Reform, es dis jetzt noch nicht verstanden haben möchte, einen solch' freudigen Opfermuth in den Männern, die zu ihren Fahnen schwören, zu erzeugen, wie es der alte, wahre Glauben gethan und noch immerfort thut? Wir bleiben dabei: die nothwendige Folge der Emanzipation muß vollständige Glaubensfreiheit sein; diese aber findet erst ihren vollen Ausduck in dem Wegfalle des Gemeindezwanges. Erst wenn unser Staat wird aufgehört haben, dem Manne, der sich zur Aufnahme in den Bürgerverband meldet, zu sagen: Bist du ein Jude, so tritt erst deiner Gemeinde bei, dann wollen wir dich auch in den Bürgerverband aufnehmen — erst, wenn der Staat nicht mehr so spricht — erst dann sind die Juden Frankfurts völlig emanzipirt. Zeitungsnachrichten und Correspoudenzen. Deutschland. Würzburg, 15. Tebet. Wie sehr auch die „a. Z. d. I." ihre Argusaugen anstrengen mag, um an den hiesigen, die Erhaltung und Wiederherstellung jüdischer Gesetzestreue bezweckenden Bestrebungen irgend einen Angriffspunkt zu entdecken, es will ihr -nicht gelingen. Es bestätigt sich hier das Wort des weisen Königs: mx' x^>; wer so rein O'Or? ohne Ruhmsucht, ohne Interesse, mit Opfern an Kraft und Geld arbeitet, der fehlt selten und kann mit Hilfe des Ewigen immer auf guten Erfolg rechnen ^xbvi svx mp' ixnn bpI pi. So wahr dieses ist, so bitter ist es für den Exrabbiner von Magdeburg, dem die Korrespondenzen für sein all-gemeines Organ aus Bayern immer spärlicher zufließen; darum läßt er sich von Zeit zu Zeit ein kraft- und saftloses Artikelchen zusammenspülen und mit einigen Lufthieben auf Würzburg salzen. Man lese, was er seit einem Vierteljahr aus Bayern gebracht hat, ob es nicht eine Beraubung des Publikums ist, ihm solchen Stoff für gutes Geld zu bieten. Doch überlasten wir das den Lesern; Zweck dieser Zeilen ist vielmehr, an dem, was die „a. Z. d. I." in jüngster Zeit über hiesige Angelegenheiten brachte, die Charakterlosigkeit dieses Blattes zu zeigen. Am 7. November vorigen Jahres wurde die hiesige israel. Lehrerbildungs-Anstalt eröffnet. Dem Grundsätze des Gründers gemäß, lieber zu handeln, als zu schreiben und zu prahlen, war bis dahin außer dem Bestätigungsakt der K. Negierung nur Weniges über diese Anstalt in die Dessen tlichkeit gedrungen; aber — wir hielten das Blatt nicht der Aufbewahrung werth — schon acht Tage vorher konnte die „a. Z. d. I." über die noch nicht bestehende Anstalt den Stab brechen und — schimpfen. In Nr. 1 d. I. hat die „a. Z. d. I " noch immer zu wünschen, sie möchte einmal über die Statuten und Verhältnisse dieser Anstalt Aufklärung erhalten, sie muß den Erfolg des erst acht Wochen bestehenden Instituts abwarten; — dieser Mangel an Aufklärung über die Sache hindert sie nicht, darüber den Stab zu brechen und — zu schimpfen. Wir fragen, gibt es eine schrankenlosere Ungezogenheit, als die uns hier entgegentretende? Die „a. Z. d. I." kann blind sein gegen das große Verdienst der Gründung einer solchen Anstalt; sie kann blind sein gegen die enormen Mühen und Schwierigkeiten, welche die Entwerfung der Pläne, die Auswirkung der staatlichen Erlaubniß, die Aufbringung der Kosten, die Auffindung der Lehrkräfte rc. rc. mit sich führen; sie kann