Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 6 (1865)
- Issue
- Heft 3 (18.1.1865)
- Date
- 1865-01-18
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2446951-2447193-2447197--03142-2458523- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
38 Alle Werthpapiere sind in der Behausung eines allgemein als rechtlich bekannten, in Kassel wohnenden Glaubensgenoffen, oder in einem sicheren Amtslocale einer dasigen israelitischen Behörde zu verwahren. Von den Bewerbern werden in erster Reihe berücksichtigt die Verwandten des Stifters und seiner seligen Frau; nach ihnen Bewerber aus Kassel, als der Vaterstadt und dem Wohnort des Stifters; alsdann folgen die Bewerber aus Kurheffen und zuletzt aus dem übrigen Deutschland. (Z. 10.) Endlich ist noch des Wunsches zu gedenken, welchen der Stifter am Schluffe ausspricht, daß die Stipendiaten während des Genusses der Stipendien an dessen Sterbetage, nach jüdischer Zeitrechnung, und an dem Sterbetage feiner seligen Frau ki"i>) das übliche Kaddisch-Gebet zu Beider Andenken verrichten mögen. Dieses sind die wesentlichsten Bestimmungen der Statuten, insoweit deren Inhalt das allgemeinere Interesse in Anspruch nimmt. So anerkennenswerth jedoch ihre Tendenz in der That auch immerhin ist, dürfen wir doch nicht verschweigen, daß sie von dem Standpunkte der Orthodoxie Einzelnes unbefriedigt läßt, und sollte u. A., im 9 wenigstens, der Bezug des Stipendiums für Talmudstudien von einem acht religiösen Lebenswandel des Bewerbers abhängig gemacht werden; denn unter denn obwaltenden Verhältnissen gewährt es eine schwache Beruhigung, daß nach Z. 19 Passus 4 der jedesmalige Gemeinde-Rabbiner zu Kassel lebenslänglich Mitglied des Curatoriums ist. Indessen ist, was von Menschen geschaffen wird, nun einmal nicht vollkommen, und wollen wir denn die Hoffnung darum nicht aufgeben, daß, wie es gewiß Herrn Gold sch midt's Wille ist, die betreffenden materiellen Mittel nur für wahrhaft jüdische, nicht aber dem Judenthume fremde oder gar feindselige Bestrebungen «erden verwendet werden; und daß das wahre Judenthum, dem Herr Samson Selig Goldschmidt nach seinen eignen Worten mit unwandelbarer Treue anhängt, durch sein großherziges Legat auch in der That wahrhaft gefördert werden anöge. B. M. Leipzig, im Januar. Dem Herrn Professor Di-. Julius Fürst Hierselbst ist am l.d. M. der königl. preuß. Kronenorden 4 Clasie verliehen worden. — Der berühmte Gelehrte Herr Professor S. Munk aus Großglogau, schon seit längerer Zeit Mitglied des Instituts von Paris, ist als Nachfolger Renan's für die Professur am äo k'i-Z.oes von der Akademie gewählt worden, und hat die Bestätigung der kaiserlichen Regierung erhalten. (Man will wissen, daß Renan ein getaufter Israelit ist, was wir hierbei zugleich anmerken wollen.) — Or-. A. Nager. Aus Baden. Dem „Schwab. Merk." wurde am 4. Jan. d. I. aus dem badischen Mittelrheinkreis berichtet, daß bezüglich der isr. Religionsgenossenschaft das eigentümliche Verhältniß eintrete, alle größeren organisatorischen Arbeiten auffällig verzögert zu sehen, so z. B. den Entwurf der Kirchenoerfassung und feine endliche Erledigung. In ähnlicher Weise ergehe es der lange angeregten Frage wegen der Gründung einer Unterstützungskasse (Wittwen- und Waisenkasse) für isr. Volksschullehrer. Endlich sei auch die Frage des Synagogenbaues in der Residenz monatelang begraben gewesen. Bei diesem Anlaß dürfe nicht unerwähnt bleiben, daß die oberste Kirchenbehörde der Israeliten, der Oberrath, noch ein oder das andere Mitglied von der alleräußersten Orthodoxie zähle, so daß kirchliche Spezialfragen sehr leicht Gefahr liefen, in einem Sinn erledigt zu werden der den Anschauungen der Gesammlheit (?) kaum entsprechen dürfe. — Hoffentlich werden die Orthodoxen dem Tadel des Korrespondenten zu entgegnen und seine verdächtigenden Anklagen zu entkräften wissen. Ein Mitglied des Oberraths bezeichnet unlängst den Unterschied zwischen einem neuen und alten Rabbiner sehr treffend, indem er ihn gleichstellte dem Unterschiede zwischen einem alten und neuen Raucher. Jener bediene sich dabei der Pfeife und brauche also einen Kopf, dieser schmauche die moderne Cigarre und bedürfe bloß eines Mundstücks. Preußen. Berlin, 8. Jan. Wenn den Männern mosaischen Glaubens vielfach namentlich in Preußen der Vorwurf gemacht wird, daß dieselben auf dem Felde der Landwirthschast sich keines Rufes erfreuen, so .dürfte es von Interesse für die verehrten Leser des „Israelit" sein, ein Faktum zu erfahren, welches der Erwähnung werth ist. Einer unserer preußischen israelitischen Mitbürger ist es der auf dem Felde des Hopfenbaues in Preußen sich einen Weltruf, ja einen geschichtlichen Ruf gegründet hat. Eine Anzahl landwirthschaftlicher Werke, die landwirthschaftliche Literatur des In- und Auslandes, nennen seinen Namen in Ehren. Die Zeitschrift des Köngl. Pr. Statistischen Bureaus Nr 3, Dez. 1660, Pag. 82 und Nr. 10, Febr. 1862, Pag 244, begründen seinen geschichtlichen Ruf. Es ist dieses Herr Jos. Jac. Flat au in Berlin, Ehrenbürger zu Neutamgit, Prov. Posen, Ehrenbürger zu Buckow in der Mark Brandenburg, Inhaber von 42 Medaillen von Gold rc. von Weltausstellungen, Akademien, wissenschaftlichen und landwirtschaftlichen Vereinen des In- und Auslandes für Verdienste um den Hopfenbau in Preußen. — Was