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Der Israelit · 1865-01-11 · Heft 2 (11.1.1865) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
6 (1865)
Issue
Heft 2 (11.1.1865)
Date
1865-01-11
Page
– (sequence 7)
Language
German
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21 Lhum erlaubt hat, nunmehr ein Jude, Herr Munk oder Herr Derenburg einnehmen wird. — Bei Gelegenheit der Wahlen für das protestantische Consistorium in Paris wurde bekannt gemacht, daß nur Diejenigen wahlberechtigt seien, welche nachzuweisen im Stande sind, daß sie ihren religiösen Pflichten Genüge leisten. Eine ähnliche Bestimmung wäre auch für die Wahlen der jüdische Gemeindeämter wünschenswerth. — Auch in Frankreich lieben es die Zeitungen, beim Referat über die Gerichtsverhandlungen die Religion der Angeklagten zu nennen, sobald dieselben Juden sind. Der „Ilnivsrs Israälits" trägt darauf an, daß das Central-Consiftorium einen Erlaß gegen diesen Mißbrauch erwirke. — ' Unlängst wurde hier ein Mann zu zwei Jahren Gefängniß verurtheilt, welcher Mißbrauch mit der Wohlthätigkeit hiesiger Israeliten getrieben hatte, indem er für einen armen Israeliten zu collectiren vorgab. Er hatte sich für einen Advocaten des kaiserlichen Gerichtshofs ausgegeben, der die Ferien zu Werken, der Nächstenliebe benützte. „Wiewohl selbst Katholik, sagte er, wolle er doch fiU einen armen Israeliten sammeln." Es stellte sich heraus, daß der Mann ein Betrüger, ein Schreiber, Namens Frarier war, der zum Zwecke seines Betrugs viele Unterschriften gefälscht hatte. — (Jüdische Briefe von Albert Cohn. VI.) Während des Kaiserreichs dienten viele Israeliten mit Auszeichnung im Heere. Im Jahre 1612 starb der Oberrabiner des Central-Consistoriums, Rabbi David Sinzheim, Verfasser des -v; der Ritter von Colona ersetzte ihn. Als dieser nach Trieft übersiedelte, trat Herr Deutz an seine Stelle. Diesem folgte im Jahre 1846 Herr Marchand Emery, dem 1853 der gegenwärtige Oberrabbiner, Herr Ullmann, folgte. Im Jahre 1812 erließ das Consiftorium einen Aufruf zur Unterstützung der Armen für das Peßachfest. Der damals kaum 20jährige Herr James Rothschild spendete 200 Frs. zur Vertheilung von Mazzoth; es war dies der Anfang einer Wohlthätigkeit, die sich späterhin so glänzend bewähren sollte. — Der Thronwechsel blieb nicht ohne Einfluß auf die bürgerliche Stellung der Israeliten. Im Jahre 1815 wurden zwei jüdische Jünglinge von der Bewerbung um einen Lehrstuhl der Mathematik zurückgewiesen. Auf die Beschwerde des Pariser Consistonums entgegnete der Minister, daß er sich nach der Ursache der Weigerung erkundigt habe und daß man ihm gesagt habe, man fürchte das Mißtrauen christlicher Eltern gegen jüdische Lehrer. Da aber die beiden jüdischen Jünglinge ihre Studien noch nicht vollendet hatten, so war ihre Beschwerde verfrüht. Die wenigen Jahre der Freiheit hatten doch unfern Glaubensgenossen den Vortheil gebracht, daß sie es gelernt hatten, mit Würde den verschiedenen Regierungen gegenüber ihre Rechte zu behaupten. Es ist wohlthuend, auf die allmähliche Entwickelung unserer Rechte zurückzuschauen: „Ludwig XV. gewährt einigen Israeliten die Gnade, sich in Paris aufhalten zu dürfen; Ludwig X VI. vervollständigt diese Gnade, indem er ihnen Corporationsrechte ertheilt. Die Nationalversammlung schafft alle der Emancipation entgegenstehenden Gesetze ab. Der Kaiser richtet die Consistorien ein; die Restauration verleiht diesen mehr Würde, indem sie sie ebenso, wie die Repräsentanten anderer Glaubensgenoffenschaften behandelt. Die Juliregierung fängt damit an, die Functionäre des isr. Cultus zu besolden. Die Revolution von 1848 und das Kaiserreich gewähren der isr. Religion ebenso einen Platz in der Verfassung, wie den andern Religionen. „Dieser Umstand erinnert mich an die gütigen Worte, welche der verstorbene König Ludwig Philipp an mich richtete, da ich nach meiner Reise nach Algerien im Jahre 1846 die Ehre hatte, ihm vorgestellt zu werden: „Ich begreife nicht," sagte der greise, erfahrene König, „die Schwierigkeiten, welche man anderswo den Bürgerrechten der Israeliten entgegensetzt, indem man ihnen vorwirft, daß sie einen Staat im Staate bilden. Was mich betrifft, so h be ich im Gegentheil gefunden, daß sie ebenso in Bezug auf die guten, wie auf die schlechten Eigenschaften, in Frankreich Franzosen, in England Engländer, in Italien Italiener, in Deutschland Deutsche sind, «sie eignen sich die nationalen Eigenthümlichkeiten an und sind ebenso eifrig in den volksthümlichen Leidenschaften, wie die andern Bewohner der verschiedenen Länder." Und so soll es auch sein. Den Cultus ausgenommen, sind wir Kinder des Landes, welches wir bewohnen, nehmen Theil an seinen Freuden, wie an seinem Kummer und an seinem Schmerze, werden durch sein Unglück betrübt und freuen uns seines Glückes. — (Forts, f.) England. Southampton. Unser Glaubensgenosse, der Sheriff Emmanuel, hatte den Entschluß gefaßt, alle im Schuldgefängnisse befindlichen Individuen dadurch zu befreien, daß er ihre Schulden bezahlte. Als dieses bekannt wurde, füllte sich das Schuldgesängniß plötzlich, da sich eine Menge Menschen Freitags einkerkern ließen, um Sonntag durch den großmüthigen Sheriff befreit und so aus billige Weise ihrer Schulden los Zu werden. Trotz dieses offenbaren Mißbrauchs hielt Herr Emmanuel sein Wort und gab noch überdies einem Jeden der von ihm auf diese Weise Befreiten ein kleines Geschenk.

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