Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 6 (1865)
- Issue
- Heft 2 (11.1.1865)
- Date
- 1865-01-11
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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17 Glück, welche sie durch ihre besonder« Eigenschaften verdient haben, bezeichnet einem jeden Stamme seinen Platz bei der Vertheilung und künftigen Gestaltung Palästina's und offenbart die wichtigsten Ereignisse der zukommenden Zeit. Joseph erhält insbesondere einen großen und herrlichen Segen, es werden ihm versprochen die Schätze des Himmels und der Erde, indem sein Vater mit folgenden Worten schließt: „Die Wünsche deines Vaters übertreffen diejenigen meiner Voreltern, erheben sich bis zur Höhe ewiger Gebirge; sie mögen kommen auf das Haupt Josephs und auf das Haupt des Geweiheten unter seinen Brüdern!" Aber die erhabensten Worte Jakob's sind an Juda, den Repräsentaten Israels in der Zukunft, gerichtet. Er sagt zu ihm: „Juda, dich werden deine Brüder preisen! Deine Hand wird sein im Nacken deiner Feinde, die Söhne deines Vaters werden sich vor dir bücken .... Das Scepter wird nicht weichen von Juda, und nicht die Gesetzgebung von seinen Nachkommen, bis zur Ankunft Schilo's, dem die Völker gehorchen werden". Und diese große Prophezeihung Jakob's, die da vom göttlichen Geiste'eingegeben ist, hat sich bestätigt und wird sich bestätigen in allen Zeiten. Juda, Israel hat sich bewahrt und wird sich bewahren das Scepter der ewigen Wahrheit, die Herrschaft des Geistes, die Krone des Lichts und des Heils bis zur Ankunft des Messias . . . . denn dann wird diese Wahrheit, dieses Licht und dieses Heil nicht mehr Juda allein angehören, sondern dem ganzen Menschengeschlechts; denn dann wird die ganze Erde von Gotteserkenntniß erfüllt sein, und die ganze Menschheit wird Herz und Seele den belebenden Strahlen öffnen, die da vom Sinai sich herabsenken, und auf der Oberfläche der ganzen Erde wird das große und unsterbliche Bekenntniß ertönen: „Höre Israel, der Ewige, unser Gott, ist der einig-einzige Gott!" Der Patriarch segnet seine Kinder, bittet sie, ihn im Erbbegräbnisse von Machpelah zu bestatten; dann hört er auf zu sprechen, und seine Seele steigt zum Himmel empor . . . Die Erde hat ihr Licht verloren, und Gott Seinen treuesten Diener unter den Menschen. Joseph verlangt und erhält von Pharao die Erlaubniß, die sterblichen Reste seines Vaters nach Kanaan hinüber zu führen. Die Leichenfeier wird mit großer Pracht begangen. Joseph und seine Brüder, die Würdenträger und die Beamten des Königs, die Nettesten Aegyptens, Wagen und Reiter — eine ganze Armee — bilden das Leichengefolge. Die an der Straße wohnenden Völkerschaften betheiligen sich an der Feier, und die Fürsten derselben legen ihre Kronen auf den Sarg des Patriarchen, unseres unsterblichen Stammvaters, dessen Andenken für alle Zeiten uns zum Segen gereicht. —! Die Aeschneidung -er in Mischehen von nichtjüdischen Müttern gebornen Linder. ii. Geehrter Herr Redacteur! Gestalten Sie mir, zu Ihrem Gutachten, betreffend die Beschneidung und das Tauchbad der (in sogenannten Mischehen) von nichtjüdischen Müttern gebornen Knaben (Israelit Nr. 52 v. I ), dem ich übrigens in allen Th eilen zustimme, einige Bemerkungen nachzutragen. Vielleicht können dieselben in der einen oder andern Weise von Nutzen sein. — In der Mischnah Ketuboth 44 l>. beginnt eine Gesetzesbestimmung mit den Worten: „Eine Proselyttn, deren Tochter mit ihr zum Judenthume übergetreten ist u. s. w." Da es sich dort nur um eine (vor vollendetem dritten Lebensjahre) Jüdin gewordene Jungfrau handelt, wirft Tosaphot z. St die Frage auf, wozu überhaupt der Mutter Erwähnung geschehe. Eine Antwort hieraus lautet: „Es ist nicht anzunehmen, daß man die Tochter (die )a noch keinen eigenen Willen hat) im Aufträge des Bet-din (der Religionsbehörde) durch das Tauchbad ins Judenthum ausgenommen habe. Denn dies geschieht nur, wenn ein unmündiges Kind Solches fordert, was bei einem noch nicht dreijährigen Kinde undenkbar. Darum wird angenommen, daß die Mutter, als sie selbst Jüdin wurde, auch die Aufnahme ihres Kindes gefordert habe." — Aus dieser Bemerkung scheint hervorzugehen, daß man ein Kind nur dann auf Verlangen seiner Mutter in's Judenthum aufnehme, wenn diese selbst Jüdin werde oder geworden sei, da ja andernfalls die Erwähnung, daß die Mutier übergetreten sei, noch immer überflüssig wäre. Doch gestehe ich, daß dieser Beweis nicht stichhaltig ist. Denn die gedachte Annahme der Mischnah könnte darum nothwendig sein, weil es andernfalls unwahrscheinlich wäre, daß die Mutter, so lange sie selbst außerhalb des Judenthums verharrt, die Aufnahme ihres Kindes fordern werde. So viel aber ergibt sich als Ansicht der Tosaphot, daß das Bet-din die Pflicht habe, aus eigenem Antriebe kein Kind in's Judenthum aufzunehmen, eine Ansicht, die auch von allen anderen Gesetzeslehrern getheilt wird, vergl. .->vV zu Ketub. 11 a. — Es fragt sich nun, wer berechtigt sei, den nach Obigem nothwendigen Antrag wegen Aufnahme eines noch vollständig unmündigen Kindes beim Bet-din an-ubringen. Der jüdische Vater eines von nichtjüdischer Mutter geborenen Kindes ist