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Der Israelit · 1865-01-04 · Heft 1 (4.1.1865) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
6 (1865)
Issue
Heft 1 (4.1.1865)
Date
1865-01-04
Page
– (sequence 4)
Language
German
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4 Und Jubiläen, ist gestattet) (Orach Chajim 560, 3). — Schon die Nachahmung unjüdischer Gesangweisen wird als eine Entweihung unseres Gottesdienstes betrachtet (Jbid. 53, 25). In einem erhöheten Grade fände dieses Alles noch bei der Aufstellung eines Orgelwerkes — von einem geistreichen Dichter das klingende Christenthum genannt — Anwendung, bei dessen Tönen der betende Jude unwillkürlich an contradictorische Elemente seiner Religion erinnert wird, und sich mit Wehmuth gestehen müßte, wie man, zu solchen Mitteln greifend, den eigenen reichen und herrlichen liturgischen Schätzen ein lautes Armuthszeugniß ausstellt. Im Uebrigen ist die Benützung musikalischer Instrumente an Sabbat- und Festtagen den Juden verboten und kann, nach talmudischen Grundsätzen, für unsere gottesdienstlichen Zwecke auch nicht einmal den Nichtjuden gestattet werden (Sabbat 150 a; Ecubin 67 d; Orach Chajim 338 u. 339; vergl. auch die Gutachten rabbinischer Autoritäten in '-o-r und 2"rir> Fol. 1). Selbst im Tempel mußte die Instrumentalmusik, welche nicht den Opferdienst absolut vorschrieb, an Sabbat- und Festtagen unterbleiben ',^XL' v'vriri NX xbi N2VN NX xd NN1-! (Sukka 50, 6). Schließlich bemerken wir, daß sich nach dem Urtheile distinguirter. über jeden Parteigeist erhabener Männer die Orgel in den Synagogen mit Nichten bewährte, daß es ihr keineswegs glückte, den Befreiungston aus den Fesseln des Materialismus anzustimmen, daß sie aber wohl vielfach das Signal gab zu den unheilvollsten Kämpfen inmitten eintrachtliebender Gemeinden, und daß es ihr nimmer gelingen kann, das Bürgerrecht zu erlangen in den geheiligten Stätten zur Anbetung des Gottes Israels. Cöln, den 20. December 1864. Or. I. Schwartz, Rabbiner. Orths).-isr. Bibelanftall. Durch S. Habermann in Aschbach gesammelt von ihm selbst 2 st. 30 kr.; Reb. Habermann 5 fl.; zusammen 7 fl. 30 kr. — Durch Rabbiner Bamberger in Fischach: G. M. daselbst 1 fl. — Gesammtsumme 8563 fl. 6 kr. Unternehmen zu Gunsten der Falascha's. Ungenannter in Neckarbischofsheim 2 fl. — B. Liebschütz in Schlüchtern 5 fl. — Durch Kreisrabb. Wetzlar in Gudensberg ges. von P. Katz in Jesberg t Thlr., D. Mannheimer in Ungedanken 2 Thlr.; zus. 3 Thlr. — S. Krämer in Hüttenheim 5 fl. — Ungenannter in Frankfurt a. M. 10 fl. Durch Rabb. Liberles aus Bretten von: ihm selbst 1 fl.; Rothschild 5 fl.; zus. 6 fl. — Gesammtsumme 81 fl. 55 kr. — Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Württemberg. Die jüngste Zeit brachte wieder schöne Beweise, wie in unserem Lande die Israeliten nicht bloß gesetzlich emancipirt sind, sondern in allen Branchen des Lebens auch wirklich als gleichberechtigte Bürger behandelt werden. So erhielten die Gemeinden Crailsheim und Oedheim zur Renovation ihrer Synagogen aus der Staatskasse einen Beitrag von 450 fl. resp. fl. 500 — d. i. etwa 12* 2 "/,» des Bauaufwands, und der Israel. Schullehrer in Crailsheim, Herr Rosenthal, wurde mit einer Anzahl christlicher Kollegen einer der für das Jahr 1864/65 von der Kgl. Oberschulbehörde ausgesetzten Belohnungen für würdig erkannt. — In Eßlingen haben sich die Wähler der Stadt ein Zeugniß der Toleranz ausgestellt, indem sie einen Israeliten sogar zum Obmann des Bürgeransschusses wählten. Diesem bürgerlichen Kollegium sind gegenüber dem Stadt- und Stiftungsrath gesetzlich sehr bedeutende Rechte eingeräumt. — So befriedigend solche Erscheinungen sind, so betrübend ist die Wahrnehmung, daß unsere jüdische Oberkirchenbehörde es noch nicht dahin hat bringen können, daß unsere Rabbinen und Vorsänger pensionsberechtigt geworden sind. Ich theile Ihnen — da Ihr Blatt in Württemberg viel gelesen und seiner Verdienste willen, die es seit Jahren sich um uns erworben hat, immer größere Verbreitung gewinnen wird — einen Artikel mit, welcher am 25. Dec. v. I. im „Beobachter" erschienen ist: „Pensionen für die Rabbiner und Vorsänger. Der Verfasser des Art. in Nr. 287 des „Beobachters", vermuthlich ein katholischer Geistlicher, hat durch seine gerechte Klage das Sprichwort bewährt, daß jedermann immer selber am besten wisse, wo ihn der Schuh drückt, sonst hätte er zugleich erwähnen müssen, daß die jüdischen Geistlichen und deren Stellvertreter, die israel. Vorsänger, von der Wohlthat der Pensionirung noch weit mehr ausgeschlossen sind, als die kath. Geistlichkeit, deren Versorgung durch den Jnterkalarfond vorgesehen ist. Die Rabbiner und Vorsänger haben einen gesetzlichen Anspruch weder auf eine Pension bei bleibender Dienstuntüchtigkeit oder auf Stellung eines Gehilfen

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