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Der Israelit · 1865-01-04 · Heft 1 (4.1.1865) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
6 (1865)
Issue
Heft 1 (4.1.1865)
Date
1865-01-04
Page
– (sequence 3)
Language
German
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ö ner „Jewish Chrouicle" in Bezug auf das unlängst in Würzburg eröffnete Lehrerseminar sagt: „Es ist dies wiederum ein Beweis von der außerordentlichen Thätigkeit der orlhod. Partei in Deutschland. Hätte dieselbe 50 Jahre früher denselben Eifer für die Bewahrung und Ausbreitung ihrer Grundsätze bewiesen, wir würden nicht so vielen Abfall und so große religiöse Gleichgiltigkeit., wie sie jetzt vielfach herrschen, zu beklagen haben. Doch besser spät als niemals. Die Orthodoxie in Deutschland hat bereits ausgesunden, was die Orthodoxie in England erst noch entdecken muß, daß nämlich die stricte Beobachtung der religiösen Vorschriften noch nicht genügt, um seine Pflicht gegen Gott und Sein Volk zu erfüllen, daß es vielmehr nothwendig ist, weder Opfer noch Anstrengungen zu scheuen, um diese Grundsätze auf die Nachwelt zu verpflanzen. Die deutsche Orthodoxie hat entdeckt, daß da, wo man seine Unthätigkeit damit entschuldigt, daß nichts gethan werden könne, eine Gleichgiltigkeit zu Grunde liegt, die dehhalb keine Opfer bringt, weil! sie nichts sieht, was der Opfer werth wäre." > Das ist eine Anerkennung von Seiten eines wirk-! lich unparteiischen Organs, die für Hunderttausende der elendesten Schmähungen deutsch-jüdischer Hetzblät-! ter vollständig entschädigt. Mögen wir nur stets den! Aerger der Bösen und den Beifall der Wohlwollenden ' durch unser Thun Hervorrufen! - Ist die Einfühunng von Znjirumeiitol- Srgleitnng nnisperiell die der Orgel bei dem synagogalen Gottesdienst gestattet, und ist es erlaubt, an Sabbat- und Festtagen derartige Instrumente zu spielen, oder durch einen Nichtjuden spielen zu lassen?') Der Gottesdienst, im engeren Sinn des Wortes, also das ,Aussprechen der religiösen Empfindungen, Gedanken und Wünsche vor Gott, ist in der heiligen Schrift den subjektiven Bedürfnissen. d 's Einzelnen überlassen. Nur das Beten überhaupt wird, nach der Tradition, in den Worten: „Ihr sollt dem Ewigen,! euerem Gotte, dienen" (2- Most 23, 25) geboten. Da-! hingegen bestand der öffentliche Gottesdienst in dem! präcisirten Op'fercultus, der von den Priestern alltäg- '9 Anm. der Red.: Wiewohl wir obige Fragen bereits wiederholt und ausführlich, namentlich in Nr. 2, 3 und 4 des dritten Jahrgangs dieser Zeitschrift besprochen haben, so lehrt doch die Erfahrung, dah es gerathrn ist, von Zeit z» Zeit darauf znrückzukommen und diese wichtigen Frage«, möglichst vielseitig zn erörtern. — lich, und an Neumond - und Festtagen specreü unter Posaunenschall stattfinden mußte (2. Mos. 29; 3. Mos. 6; 4. Mos. 10, 10). Die Leviten hatten dabei zunächst durch Vocalmusik 7122 — theils auch durch Instrumentalmusik die Opferhandlungen zu unterstützen — ,-!7'L' n '1 2^2 x-.-w u-mx — svergl. 1. Chron. 9, 22; 16, 5; 25, 1; 2. Chrom 5, 12; 7, 6; 29, 25; 30, 21; 35, 15; Esra 3, 10; Talmud Erachin 10 und 11; Succa 53, d; Tamid 7, 4 und Maimonides: Xlo ImnliücknLeb 3). Doch unterliegt es keinem .Zweifel, daß die eigentlichen Gebetsoerrichrungen auch im Tempel nie von Instrumentalmusik begleitet worden sind; und deßhalb am Neujahr und Versöhnungstag, als den eigentlichen Gebet-! tagenkerne Musik vernommen werden durste sTalmud 1 Erachin 10, d). Sonst waren musikalische Werkzeuge biblisch nur für temporäre Zwecke (4. Mos. 10, 2), zur Jubel - Verkündigung (3. Mos 25, 9), und der Schofar für den Tag des Halles am ersten des siebenten Monats (3. Mos. 23, 24; 4. Mos. 29, 1), bestimmt. Mit der Auflösung des jüdischen Staatslebens mußte die Instrumental-Begleitung, die dem Opferdienft assistirte, mit diesem zugleich aufhoren, und 'es ist nur der Schofar geblieben, besten Gebrauch sich nie ans Palästina allein beschränkte. Der jüdische Gottesdienst ist seitdem in seiner normirten Gestaltung durch festgesetzte Gebetzeiten und Formeln, durch das! Vorlesen ans dem Pentateuch und den Propheten, durch j das Vorbeten der achtzehn Benedictionen, originell ge-! blieben, und es müßte die Einführung der Instrumen-' l talmnfik nicht nur als eine Neuerung betrachtet wer-! den, die der historischen Entwickelung und dem Eha-! rakter unserer Gebetweise fremd und unangemessen - scheint, sondern auch als eine unerlaubte wesentliche! Aenderuna der gottesdienstlichen Institutionen des Gesammt-Judenthums (Vergl. Pessachim öl, u; Choichen Hamrschpat 37, 22). Die Einrichtungen in uu-! seren Synagogen, wie sich dieselben seit achtzehn Jahr-! Hunderten erbalten, haben mit denen des Tempels i nichts gemein, sie kennen weder den Opfercultus noch! den Priester- und Levitendienst als reale Momente, sie sind Andacht-Stätten, in welchen wir durch das Gebet auf uns selbst einwirken sollen, nicht aber durch Srnnenrausch für Aug' und Ohr, und nicht durch die Vermittelung eines fremden Mediums eine erkünstelte Stimmung Hervorrufen dürfen (Orach Chajim 98, 1). Ja, die Wiederaufnahme der Instrumentalmusik in den Gottesdienst wäre zur Zeit gerade so verboten, wie die Wiedererrichtung von Standsäulen, welche die h. Sch. verpönt, weil sie nach den Zeiten der Patriarchen Gemeingut eines fremden Cultus geworden sind (TosephoL zu Aboda Sara 11 u; Maimon. H. Akkum 11, 1). — (Nur der ephämere Gebrauch der Instrumentalmusik für religiöse Akte, bei welchen das Gebet in den Hintergrund tritt, wie bei Trauungen

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