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Der Israelit · 1864-11-16 · Heft 46 (16.11.1864) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
5 (1864)
Issue
Heft 46 (16.11.1864)
Date
1864-11-16
Page
– (sequence 3)
Language
German
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603 aber die Juden den Christen gegenüber Zusammenhalten, ist unwahr. Dem jüdischen Geschäftsmanne gilt der Christ, mit dem er in Verbindung steht, gerade soviel, wie der Jude. Ist es nicht empörend, wenn das „M. I." es zu einer Pflicht der christlichen Nächstenliebe stempeln will, daß der Christ seine Maaren ausschließlich bei Christen kaufen soll? Es gibt verschiedene Ansichten über das Verhältniß vom Kapital zur Arbeit. Man kann es beklagen, daß das Kapital einen großen Theil der Kräfte der Arbeiter absorbirt, man kann es bedauern, daß in unserer Zeit der Fabriken und Magazine der kleine Handwerker sich dem großen Besitzer unterordnen muß; man kann es aber auch von einer andern Seite auffassen, und diese Verhältnisse durch den großartigen Aufschwung der Industrie, die sich neugeartete Lebensbedingungen schafft, rechtfertigen — doch was hat das Alles mit Judenthum oder Christenthum zu thun? Mögen sich die Arbeiter und kleinen Handwerker durch Associationen selbst helfen, oder mag ihnen der Staat hilfreich zur Seite treten, in keinem Falle tritt hier ein Gegensatz vom Judenthum zum Christeüthum zu Tage. Man kann daher in den Mahnungen des „M. I." an die Reichen und Adeligen, künftighin bei Juden nichts mehr zu kaufen, nur bedauerlichen, mittelalterlichen Religionshaß erkennen, nur dazu geeignet, eine Klaffe der Staatsangehörigen gegen die andere aufzuhetzen und den schlummernden Judenhaß neu zu beleben. Hoffen wir jedoch, daß eine solche Aussaat keinen fruchtbaren Boden finde und daß der gesunde Sinn unserer Zeitgenossen zwischen Wahrheit und Unwahrheit zu unterscheiden wisse. Zum Schluffe möge es mir noch vergönnt sein, darzulegen, warum gerade ich mich berufen fühle, diese Auslassungen des „M. I." zu bekämpfen. Ist es schon als Jude meine Pflicht, da einzutreten, wo ich meinen Glauben und meine Glaubensgenossen verdächtigt sehe, so ist mir dies als einem der Vertreter des orthodoxen Judenthums dem „M. I." gegenüber doppelte Pflicht, da ich mit demselben wohl den Kampf gegen Unglaube und Materialismus gemeinsam habe, aber nicht die Verdächtigung und Verfolgung Andersgläubiger. — vr. Lehmann. Der Äindrrrinib in Nsm. Mortara und Coen haben eine traurige Berühmtheit erlangt. Die Coen-Angelegenheit ist dem Anscheine nach jetzt beendet. Das Kind ist getauft worden. Ob mit oder ohne seine Zustimmung ist gleichgiltig, da einem Hthnjährigen Knaben unmöglich die Entscheidung über eine so wichtige Frage, wie die des Religionswcchsels zusteht. Die Schwester des Kna-! ben ist vor Kummer gestorben; die Mutter ist auf's I Krankenbett geworfen: die ganze Familie hat Rom verlassen müssen, um den sie bedrohenden Beleidigungen und Gefahren zu entgehen. Ehe wir diese Angelegenheit als leider vollendete Thatsache der Geschichte übergeben, die sie verzeichnen wird, um unserer Zeit den ewigen Vorwurf derBarj barei zu bewahren, wollen wir noch einige Betrachtun I gen daran knüpfen. Das heiligste, unbestrittenste Recht ist das Recht,! welches die Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder be-! sitzen. Der allgütige Gott hat in Seiner Weisheit! die Bande zwischen Eltern und Kindern unauflöslich i fest geknüpfet. Hilflos wird der Mensch geboren; er , ist sofort auf die Hilfe und Unterstützung seiner Er- I zeuger hingewiesen. Die Kinder sind das unveräußerliche Eigent-um der Ellern, die zugleich für ihre Er- > zeugten dem Staate und der Gesellschaft verantwort-! lich sind. Deßhalb bestimmen alle civilisirten Nationen > ein gewisses Lebensalter, in welchem das Individuum selbstständig, selbstverantwortlich wird; bis dahin ist! es ein integrirender Theil der Familie. Wie die Eltern die Pflicht haben, ihre Kinder zu ernähren, so haben sie auch die Pflicht, ihre Kinder zu erziehen.! Der Staat hat allerdings das Oberaussichtsreö t über! die Erziehung; er hat darüber zu wachen, Laß die! Kinder zu nützlichen Mitgliedern der menschlichen Ge- > sellschaft, Zu guten Staatsbürgern herangebildet werz den; er kann dafür sorgen, daß pflichtvergessenen Ellern l die Erziehung ihrer Kinder entzogen wird; aber er j darf nicht in die Gewissen eingreifen, er darf keinen! gewaltsamen Religionswechsel begünstigen oder gar j veranlassen. Die jüdische Religion besteht in Rom i länger, als das Christenthum; sie ist durch die ihr j gewährte Duldung seit Jahrtausenden als eine solche anerkannt, welche ihre Bekenner zu nützlichen Staatsbürgern erzieht. Das Recht der Familie auf ihre Mitglieder ist ein heiliges, und diese Vorgänge in Rom sind Thatsachen, für die wir keinen Ausdruck haben. Noch bluten unsere Herzen ob jenes entsetzlichen Hergangs, dem Edgar Mortara zum Opfer geworden. Ein fünfjähriges Kind wird durch Gensdarmen aus den Armen seiner Eltern gerissen, weil eine Dienstmagd vorgibt, es heimlich getauft zu haben. Eine unwissende Dienstmagd soll im Stande sein, eine Handlung vorzunehmen, welche die Lebensrichtung eines Kindes bestimmt, es von seinen Eltern und von seinen nächsten Verwandten losreißt und das zu verleugnen zwingt, was seinen Vorfahren seit mehr als drei Jahrtausenden als die höchste Wahrheit gilt! Edgar Mortara ist in der Hand der Vorsehung das Werkzeug geworden, der Welt zu zeigen, was Alles in gewissen Kreisen für verdienstlich gelten kann.

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