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Der Israelit · 1864-11-09 · Heft 45 (9.11.1864) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
5 (1864)
Issue
Heft 45 (9.11.1864)
Date
1864-11-09
Page
– (sequence 2)
Language
German
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590 edlem Patriotismus eingreifen in das Rad der Staatsmaschine und nach Maßgabe seiner Kräfte das Staatsinteresse fördern helfen. Das jüd. religiöse Leben konnte von solchen großartigen staatlichen Veränderungen, die die ganze frühere Stellung des Juden in ein anderes Stadium brachten, nicht unberührt bleiben. Mußte der Jude früher als Grund der Verweigerung seiner bürgerlichen Rechte immer hören: das Judenthum sei exclusiv, es habe keinen kosmopolitischen Charakter, so wollte und will er jetzt, um seine Fähigkeit zum nützlichen Staatsbürger, seine Würdigkeit für die ihn: verliehenen Rechte darzuthun, durch Abwerfen alles specisisch Jüdischen seiner Religion diesen universellen Charakter, die Geschwindigkeit, sich in jedes beliebige Staatsregime zu fügen, vindiciren. Er glaubt, wenn er nur die Idee festhält, die ihm durch das Gesammtjudenthum dargestellt werde, so habe er mit demselben doch nicht gebrochen. Bei einigen Wenigen, deren rein materielles Streben derartige religiöse Betrachtungen nicht einmal zuläßt, mag zur Verläugnung des jüd. Lebens wohl der Umstand Mitwirken, daß sie in ihren geschäftlichen Beziehungen das bei manchen Andersglaubenden mit der Muttermilch eingesogene Mißtrauen gegen sich zu entfernen glauben. So haben diese erweiterten Verkehrsverhältnifse, so haben die in einen so günstigen Wendepunkt getretenen staatlichen Institutionen auch den Gesichtskreis des Juden erweitert: ein reges, emsiges Streben, ein thätiges Mitwirken in allen staatlichen Verhältnissen, so weit man ihm eine Betheiligung zugestanden; ein rühmliches Streben nach einer den jetzigen Zeitanforderungen entsprechenden intellektuellen Bildung; ein durch hundertjährige Roth genährter Sinn für Sparsamkeit; ein dem Leiden und der Noth seiner Mitmenschen zugängliches Herz, das zu den größten Opfern fähig ist, das sind die Tugenden, die man bei unseren Glaubensgenossen heute findet, und die ihnen selbst von den Andersglaubenden zuerkannt werden; dabei noch ein immer mehr hervortretender Sinn für bürgerliche Ehre —das sind zum Theil Fortschritte, die wir der neueren Zeit verdanken, sind Erscheinungen, über die wir uns freuen könnten, wenn nicht die Lichtseite des Bildes auch wieder ihre Schattenseite hätte. Wir wünschen die Zeit nicht zurück, wo der Jude eine exclusive Stellung im Staate hatte, nicht die Zeit, wo er von seinen christl. Mitbürgern gemieden und mit Verachtung behandelt ward; nicht die Zeit, wo er der edelsten Menschenrechte verlustig war: wir wollen vielmehr, daß er sortfahre, Theil zu nehmen an allen Fortschritten des socialen Lebens in Kunst, in Wissenschaft, in allen edlen Bestrebungen, die dem Vaterlande Ehre verschaffen und die menschliche Wohlfahrt befördern; wir wollen, daß er im staatlichen Leben denjenigen Posten einnehme, aus welchem er demselben am meisten nützlich werden kann; aber wir wollen auch, daß er die heilige Quelle bewahre, die ihn gelabt, erquickt und gestärkt während der Periode seiner Drangsale, die Quelle, die ihn groß gezogen, aus der die größten Männer seiner Nation, auf welche die Welt mit Bewunderung blickt, die Kraft gesogen; wir wollen, daß er die Grundsätze wahre, aus welchen das sittlich nationale Element der Völker, aus welchen das jüdisch religiöse Leben in seiner Eigentümlichkeit ersprießt: wir wollen, daß er, folgerichtig handelnd, auch die Consequenzen annehme, die sich daran knüpfen. Wir wollen das, was wir logische Nothwendigkeit nennen, was von einem vernunftgemäßen Handeln nicht zurückgewiesen werden kann. Die jüdische Religion faßt diese Grundsätze in die Worte zusammen: vv'pbk "i wmp w i'nn „Ihr sollt heilig sein, denn Ich der Ewige, euer Gott, bin heilig." Wie faßt die jüdische Religion diese zu erstrebende Heiligkeit auf? Ist sie eine von Allen erreichbare? Verträgt sie sich mit den Anforderungen des bürgerlich socialen Lebens? Macht sie uns fähig für die Uebernahme unserer Bürgerpflichten und für die treue Erfüllung derselben? Entfernt sie unsere Thätigkeit nicht von der Mitwirkung für das staatliche Interesse?—Wir wollen den Begriff der uns auferlegten „Heiligung" festzustellen versuchen: Raschi bemerkt uns zu dieser Stelle: n.i 8212 .INE LVP2 NN'ZP.I s2' E2 nntt „Seid getrennt von den schon früher genannten unsittlichen Handlungen bezüglich ehelicher Verbindungen und von der Übertretung; denn überall, wo von der Beschränkung einer unzüchtigen Handlung die Rede ist, findest du das Wort angewandt." Der nächste Sinn, den also das Wort in Folge seiner Verbindung mit gewissen gesetzlichen Bestimmungen involvirt, ist die Reinhaltung des israelitischen Blutes. Dem Priester ist es verboten, sich mit einer unsittlichen oder geschiedenen Frau zu verehelichen, damit das Blut in seiner Reinheit erhalten bleibe, und also keine Blutmischung entstehe, die das ursprüngliche Temperament, den ursprünglichen Familiencharakter ändere und die Befähigung des Stammes zur Priesterwürde gefährde. Die Befähigung des Stammes zur Erfüllung der ihm anvertrauten Mission ist Zweck der Heiligung: Der israel. Volksstamm ist ein ein Reich von Priestern und hat als solches außer der allgemeinen jedem Volke obliegenden Aufgabe noch eine besondere Mission zu erfüllen. Welches ist diese Mission? Ist sie schon erfüllt oder ist sie ein, nur aus uralter Zeit überkommenes Band der Vereinigung der weitgetrennten und vielfach zerstreuten Glieder des israel. Volkes? Keins von Beiden, -ni ->-i rmw Oeffnet die Geschichte der Völker, öffnet die Geschichte des israel. Volkes insbesondere!

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