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Der Israelit · 1864-10-26 · Heft 43 (26.10.1864) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
5 (1864)
Issue
Heft 43 (26.10.1864)
Date
1864-10-26
Page
– (sequence 10)
Language
German
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lung. Dieselben flehten dann die Vermittlung der Mischen Gemeinde zu Tanger an, welche diese Angelegenheit zur Kenntniß der fremden Gesandten brachte, und diese gaben dem Sultan davon Knicke. Sofort wurde daS junge Mädchen seinen Freunden zurückgegeben, und der Verbrecher wurde bestraft. Zugleich enthielt der Befehl des Sultans eine Bestimmung, welche für die künftige Sicherheit der Juden von Damnat von höchster Wichtigkeit ist, die nämlich, daß ein achtbarer Jude der Stadt stets bei allen Urtheilen, welche Juden betreffen, zugegen fein darf und das Recht habe, daS Urtheil aufzuheben und an den Sultan zu appelliren. Diese Bestimmung gibt tatsächlich dem maurischen Gerichtshof einen jüdischen Beisitzer. — Am Schwersten wird wohl derjenige Theil des Edicts des Sultans auszuführen sein, welcher bestimmt, daß die Juden für ihre Arbeit bezahlt werden sollen. Die geschicktesten Künstler in ganz Marocko sind Juden; die maurischen Behörden hatten bis jetzt die löbliche Gewohnheit, dieselben mit Arbeit zu überladen, ohne ihnen Etwas zu bezahlen. Die armen Juden warm in Dieser Beziehung noch schlimmer daran, als ehemals die leibeignen Bauern der europäischen Länder, da das Maaß der zu liefernden Arbeit weder durch Gesetz, noch Gewohnheit geregelt war, sondern einzig von der Willkür der maurischen Beamten abhing. Seitdem das Edict des Sultans erschienen, haben die meisten Juden die erzwungene Arbeit zu leisten verweigert, in Folge dessen sie mit den Behörden in Streit gerathen sind. , Abefsynien. Wir haben bereits vor einiger Zeit berichtet, daß der Missionär Stern, welcher die Falascha's zu bekehren ausgegangen war, auf Befehl des Königs Theodor geprügelt und eingekerkert worden ist. Derselbe ist nunmehr zu lebenslänglichem Gefängniß bei schmaler Kost verurtheilt. Feuilleton. Die Csnverliten . Eine Erzählung von NoritL k'ulä. Wenn die Wolken gethürmt den Himmel schwärzen; Wenn dumpftosend der Donner hallt: Da, da fühlen sich alle Herzen in des furchtbaren Schicksals Gewalt. Aber auch aus entwökkter Höhe kann der zündende Donner schlagen; Darum in deinen fröhlichen Tagen fürchte des Unglücks tückischeNähe! Nicht an die Güter hänge dein Herz, die das Leben vergänglich zieren; Wer besitzet, der lerne verlieren. Wer im Glück ist, der lerne den Schmerz'. (Schiller in der Braut von Messina.) Mehrere Jahrzehnte sind verstrichen, seit die jüdische Familie W. in einer mittelgroßen Stadt eines süddeutschen Staates eine glänzende Rolle spielte, und schon deckt die kühle Erde die meisten Glieder dieser mit Glücksgütern jeder Art begünstigten Familie. Die einst eines ziemlich verbreiteten Rufes genossen, die des Lebens dargebotene Freuden in vollen Zügen gekostet, die einst lebhaften und thätigen Antheil nahmen an allen großen Ideen, welche die Menschheit befruchten, begeistern und zu großen Thaten anspornen, sie sind nicht mehr, und sie sind daheimgegangen, nicht etwa — dem Gange der unveränderlichen Natur folgend — nach gewöhnlich vollendetem Kreislauf der Tage, nein, sie sind meist erlegen in der Fülle der Kraft, in jenem Alter, wo die vollendete körperliche Entwickelung den Tod für noch sehr ferne zu halten berechtigt ist. Die noch wenigen Uebriggebliebenen dieser vielgekannten Familie weilen — ein unbedeutendes Leben führend — in fernem Lande. Die Geschichte darf jetzt ihr Leben überblicken und ihrer beurtheilenden Betrachtung unterwerfen. Die Familie zählte in ihrer Mitte einige Männer, hervorragend in der Gesellschaft nicht bloß durch den Glanz, welchen äußere Glücksgüter auf ihre Günstlinge zn verbreiten pflegen, sondern auch durch wissenschaftliche Bildung, nicht nur in religiösem, sondern auch in profanem Wissen, was die Aufmerksamkeit der Mitbürger umsomehr erregte, als dieses zu einer Zeit war, wo diese Bildung unter Juden noch nicht allzuhäufig getroffen wurde. Die französische Staatsumwälzung hatte ihre Ideen vom Menschenrechte über ganz Europa verbreitet. Die gedrückten und unterdrückten Stände sollten in ihre angeborenen Rechte eingesetzt werden. Die Cultussorm sollte keinen rechtlichen Grund abgeben, die von der herrschenden religiösen Meinung abweichenden Staatsangehörigen vom Genuß der staatsbürgerlichen Rechte zurückzudrängen. Zur Classe der Gedrückten und Unterdrückten gehörte mehr als jeder Andere der Jude. Er sollte jetzt aus seiner gedrückte« Stellung heraustreten. Man fing an, die Mängel und Gebrechen zu erkennen, welche des Juden isolirte Stellung der mittelalterlichen Zeit demselben ausgeprägt hatte; man überzeugte sich von der Richtigkeit des Grundsatzes, daß jeder Mensch das Recht habe, eine seinen individuellen Anlagen gemäße Ausbildung zu beanspruchen; man erkannte, daß der Mensch nur dann sich glücklich fühlen, zum Wohle und Nutzen seiner Mitmenschen wirken könne, wenn er auf die Bahn gelenkt und versetzt werde, auf die ihn seine natürlichen Anlagen verweisen; man sah ein, daß dieses das Mittel sei, den Menschen zum Bewußtsein seines Werthes zu führen, Gefühl für Achtung und Ehre zu erwecken, wenn man ihn der Nothwendigkeit entziehe, durch einen Mißgriff in der Wahl seines Lebensberufes in eine hilfsbedürftige, von seinen Mitbürgern allzu abhängige Stellung zu gerathen. Hatte doch die bisherige, ausschließliche Beschäftigung mit dem Han-

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