Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 43 (26.10.1864)
- Date
- 1864-10-26
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2447141-2447183--02950-2458319- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
566 ligt. Diese sämmtlichm Beschränkungen find nun durch das neue organische Gesetz beseitigt, und tritt die im Jahre 1849 gesetzlich ausgesprochene staatsbürgerliche Gleichberechtigung sämmtlicher Staatsangehörigen wieder in Kraft. Der Publikation dieses neuen VerfassungSgvsetzes durch de» Senat ist in den nächsten Tagen eutgogenzusehe». Bei der Frage nach dem Berhältniß der Zahl der Stimmberechtigten zu der Zahl Derer, welche in diesen Tagen über das EmancipationLgesetz abgestimmt haben, scheint eine ungenaue Berechnung stattgefunden zu haben. Gegenüber unserer bisherige« Mittheilung, daß etwa 9000 die Zahl der Stimmberechtigten sei, heben andere hervor, daß etwa 5000 die richtige Zahl sei, wonach dann nicht der neunte, sondern etwamehr als der vierte Theil der Stimmberechtigten gestimmt hatte. Frankfurt M., den 11. Oktober. Am verflossenen Samstag wurde hier in beiden Synagogen ein Dank-Gottesdienst für die nunmehr vollständig erlangte Emaneipation abgehalten. — Unsere Erub- Angelegenheit geht nun auch einer angemessenen Lösung entgegen. Durch das Entfernen der Stadtthore nämlich durste mau hier seit einiger Zeit am Cmbbat nicht -mehr tragen; die Lsraelit. (orthodoxe) ReligionSgeseNchaft hat sich nunmehr erboten, die Stadt mit elektrischen Uhren zu versorgen, und der Magistrat hat dieses Anerbieten angenommen. Die hiezu erforderlichen Mittel werden durch freiwillige Beiträge aufgebracht, und hat sich bei dieser Gelegenheit die Opferfreudigkeit unserer Religionsgesellschaft wiederum anf'S Glänzendste bewährt. — Karlsruhe, 12. Oet. Durch den französischschweizerischen Handelsvertrag ist, so zu sagen unversehens, die Gleichberechtigung der Juden in der Schweiz angebahnt, bezw. die Abänderung des Z. 41 der schweizerischen Bundesverfassung nitthig geworden. Für Baden entsteht dadurch eine eigenthümliche Folge. Nach §. 3 der Übereinkunft zwischen Baden und der Schweiz über die gegenseitigen Niederlqssungsverhältnisse ist nämlich festgesetzt, daß jeder Vorcheil, den einer der beide« Staaten betreffs der Niederlassung und des Gewerbsbetriebs eiuem dritten Staate gewährt, ohne besondere Vereinbarung in gleicher Weise auch de« andern vertragsschließenden Theile gewährt sein soll. Fotzeweise werden künftig die israelitischen Staatsbürger Badens gleichberechtigtes Riederlaffungsrecht m der Schweiz haben. <S. M.) England. Jovdo«. Es war kein kleiner Triumph der bürgerlichen und religiösen Freiheit, da wir in dieser Woche uüsem verehrte» bir Moses Mo nie frvre, umgebe» von den Großen der City und andern Ledsrtenden Kaufleuken «ch BauqmerS, vor dem Lord- Mayor stehen sahen, um die Dank-Adresse entgegen zu nehmen, welche ihm die City votirt hatte. Der Lord-Mayor, welcher während des ganzen Actes stand, richtete an Sir Moses folgende Anrede: „Sir Moses Montefiore! Der Magistrat der City, welcher die Bürger von London repräsentirt, hat von jeher das Ehrenbürgerrecht dieser Stadt allen ausgezeichneten Helden zur See und zu Lande, ebenso vorzüglichen Staatsmännern, Patrioten, Menschenfreunden und denen, welche ihre Zeit, ihre Thatkrast und ihr Geld zur Linderung der Leiden der Menschheit verwendet haben, votirt. Ihnen, Sir Moses Montefiore, einem ausgezeichneten Mitglieds der jüdischen Gemeinde, hat diese große City eine Dank-Adresse votirt, welche die hohen Verdienste anerkennt, die Sie sich seit einer Reche von Jahren erworben haben durch die Opfer, die Sie gebracht, durch die Zeit, die Sie verwendet, und durch die mühvollen Tage, die Sie dem erhabenen Zwecke weihten, nicht allein die Leiden Ihrer Glaubensgenoffen, sondern das Elend von Menschen jedes Glaubens und Mer Benennung zu lindern. Es macht mir großes Vergnügen, Sir Moses Montefiore, derjenige zu sein, welcher Ihnen diesen Beschluß mittheilt, und bei dieser Gelegenheit Ihnen meine Glückwünsche darbringen zu können, daß Ihr Name denen augereiht wird, welche diese City gewürdigt hat, ihnen ihre Achtung und Bewunderung auszusprechen. Diese City hat noch jede Gelegenheit ergriffen, ihre Sympathie für die leidende Menschheit, ohne Rücksicht auf Glaube, Farbe oder Geburtsland, zu beweisen. Erlauben Sie mir, Ihnen herzlich die Hand zu schütteln." Sir Moses Montefiore entgegnete: „Verehrter Lotd-Mayor, verehrte Herren! Ich fühle mich so tief ergriffen von der hohen Ehrenbezeugung, welche Sie so freundlich sind, mir darzubieteu, daß ich fürchte, unfähig zu sein, Ihnen in paffenden Ausdrücken meine Dankbarkeit zu beweisen. Ich weiß nur zu wohl, wie ausgezeichnet all jene Helden des Krieges, der Wissenschaft, der Kunst und die andern Wohlthäter der Menschheit sind, denen Sie eine Ehrenbezeugung -»erkannt haben; ich bi» daher entzückt, daß Sie auch meine bescheidenen Bemühungen um das Wohl der Menschheit einer Beachtung roerth fanden. Das Kaiserliche Edict, welcheich unter Gottes Beistand so glücklich««, von SeinerScheriffiamschen Majestät dem Sultan von Marokko zu erlangen, sichert den Juden und Christen iu seinen Staate« dieselben Rechte und Privilegien, welche die übrigen Vnterthanen geuteßeu, gründet eine neue Epoche in der Geschichte dieser Reiches und wird sicherlich die Wohlfahrt desselben fördern. Erlauben Eie mir. Ihnen ein Abschrift dieses