Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 41-42 (12.10.1864)
- Date
- 1864-10-12
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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553 folgende Zellen, welche im Jahre 1790 an Frau von Bombelles gerichtet wurden: „Die constituirende Versammlung hat gestern ihren Dummheiten und Irreligiositäten die Krone aufgesetzt, indem sie den Juden die Berechtigung ertheilte, zu allen Aemtern zugelaffen zu werden. Ich kann Dir nicht sagen, wie sehr dieser Beschluß meinen Zorn erregt hat. Aber Gott hat seine Tage der Rache, und wenn Er lange das Böse duldet, so bestraft Er es dennoch nicht gelinder." Man ersieht hieraus, von welchen finstern Vorurtheilen selbst die edelsten Menschen am Schluffe des vorigen Jahrhunderts noch befangen waren. Die „Arch.-Jsr." haben eine Subscription eröffnet, um den Römischen Israeliten die Auswanderung zu ermöglichen, da deren Lage anfängt, unerträglich zu werden. Es sind auch bereits 300 Frs für diesen Zweck gezeichnet (!). Dieser Plan erscheint uns eben so abenteuerlich, wie thöricht. Um die Auswanderung von 3500 Israeliten zu ermöglichen, wären Millionen erforderlich, die wohl schwerlich aufgebracht werden können. Zudem werden die Römischen Israeliten wohl schwerlich einen Ort verlassen wollen, den sie und ihre Voreltern seit mehr als zwei Jahrtausenden bewohnen. Es ist überhaupt nicht gut gethan, den leidenden Israeliten sofort zur Auswanderung zu rathen; tausend Bande knüpfen sie an die Heimath, und wer weiß, ob sie es in andern Gegenden auf die Dauer besser finden werden; der Allmächtige kann aber unfern Brüdern im Kirchenstaate gerade so leicht bald eine Verbesserung ihrer Lage schaffen, wie es unfern, unter Kaiser Nikolaus im russischen Reiche so hart bedrängten Glaubensgenossen geschehen ist. Auch den russischen Juden rieth man damals zur Auswanderung! Bordeaux, Mitte Sept. Donnerstag den 15. September wurde hier der neueOranä rabbin, Herr Simon Levy, mit großen Feierlichkeiten installirt, der an die Stelle des sel Rabbiners David Marx hieher berufen worden ist. Möge sein Wirken ein segensreiches sein! (Univ. isr.) Marseille, 22. Sept. Vor ungefähr 3 Monaten hat die Gemeinde in Lyon ihre neue Synagoge eingeweiht; der heutige Tag brachte uns hier das Glück, der Einweihung eines neuen prachtvollen Gotteshauses beizuwohnen, welche mit staunenswerther Pracht vor sich ging. Möge in derselben stets der Herr residiren, und möge die hiesige isr. Gemeinde immer ihren echt jüdischen Geist sich bewahren! Schweiz. Zürich. (Prvtmtth.) Die hiesige Gemeinde, die sich vor ungefähr 2 Jahren constituirte, und damals nur 12 Familien zählte, hat sich mit Gottes Hülfe in diesem kurzen Zeiträume sehr ansehnlich vermehrt, so daß sie jetzt mehr als doppelt so stark ist. Aber immer noch fehlte ihr ein paffendes Lokal zur Synagoge, bis sich nun der höchst liberale Stadtrath dazu entschloß, der Gemeinde ein ausgezeichnet schönes Lokal unentgeltlich zur Synagoge zu überlassen. Da die Gemeinde nicht über so viele Mittel verfügen konnte, um das neue Gotteshaus paffend einzurichten und in Stand zu setzen, schossen diesen edlen Väter der Stadt sogar noch 3000 Fr. — so hoch sind die Kosten veranschlagt — der Gemeinde vor, welches Darlehen von derselben in Raten innerhalb fünf Jahre zurückgezahlt werden soll. — Es besteht hier auch seit einiger Zeit eine Restauration des Herrn, in der Fremde ganz iwv speisen zu können. — Höchst unerfreulich ist der Umstand, daß hier von einer gewissen Partei vielfach gegen den Handelsvertrag mit Frankreich agitirt wurde, weil in demselben durch die Weigerung Frankreichs, andernfalls den Vertrag abzuschließen, die Emancipation der Juden in der Schweiz ausgesprochen wurde; umsomehr ist das hochherzige Verfahren des Züricher Stadtraths anzuerkennen. Griechenland. Athen. Die von der National-Versammlung genehmigte Verfassung enthält folgende Artikel: Die herrschende Kirche in Griechenland ist die orientalischchristliche orthodoxe. Jede andere anerkannte und geduldete Religion und ihre Bekenner können frei ihren Kultus unter dem Schutze der Gesetze ausüben. Religionswechsel und jede andere die herrschende Religion beeinträchtigende Intervention ist verboten. Die Griechen sind gleich vor dem Gesetz und tragen ohne Unterschied je nach dem Vermögen zur Staatslast bei. Nur die griechischen Bürger werden zu den öffentlichen Aemtern zugelassen. Griechischer Bürger aber ist Jeder, der die Eigenschaft eines Bürgers den Staatsgesetzen gemäß entweder bereits erlangt hat oder erlangen wird. (Univ. isr.) P a l ä st i n a. Jerusalem. Der „Univ. isr." bringt in seiner Nr. 2 folgende Statistik des in Jerusalem von der Familie Rothschild gegründeten Hospitals für das Quartal vom 2. Nissan bis 2. Thamus 5624. Behandelt wurden im Hospital selbst 100 Kranke (42 Männer und 58 Frauen) von denen 81 geheilt entlassen wurdm, 5 starben und noch 14 in Behandlung sind. Von diesen 100 Kranken sind gebürtig: 10 aus Jerusalem, 1 aus Hebron, 2 aus Syrien, 29 aus der Türkei, 37 aus Rußland, 6 aus Polen, 2 an- Frankreich, 3 aus Oesterreich, 1 aus den Donaufürsten-