Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 41-42 (12.10.1864)
- Date
- 1864-10-12
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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- Rashi 3× ep/1002670
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550 Schotten des R. Nissim zu B. Mezia 53, 1 (Dyhrenf. 1^2) heißt eS: i'ioiv ') xp p'p2 x-i '"Vi ''S -21 P112'X IXl^ 122 '2 1"212 2112 'X21 'P2 X.1'2 '21 Als Pendant gestatte ich mir auf eine Stelle eines ALeren hochberühmten Autors, des R Abr. di Boton, Verfassers des 1U72 21-, aufmerksam zu machen, die, meiner geringen Meinung nach, wahrhaft zum Verwundern ist. S. 2"izu Maim. H. Chamez 6, 7; derselbe findet einen Widerspruch mit nop ni'-w 5, 2 und schließt mit folgenden Worten: i'"22 7"p)L72 -2X -1 2'11221 21'1 1)'2l '2 2lN1 17 -2- -118 PX X2".12 2'-21X1 -2 --12 112'X XIIVII^ -1)21 .1-2) 112'X -p Ipek -I '22 '2)2 IIVXV' .121 -"l 11P1- -"8 X1i7.11 2"1 2*P1 2".11'2 1122 -"l 1)'X 1122 2.l"l'2 .1-2)-21X1 'IX 211p 1-2) ''X -11 21P22 .1-2)1) 2!« )"22 2".11'2 -11 21'2 12 1-2)1) 'XI -212 ''X 11.11 7'-p -11 2",11' 11221121 'XII X-X 2"11' -p '22 2"11 2"k72 211P 2".11' 211p 2"11' ''X -11 21'2 12 1-2)1)- '1"X1 1-2)2 1122 112 2"11 ML7P 11'2l7 ',12 '2^12 1'2V 'IX X1V11 -221 ^211 ''212 )"22 2"11 2l"l'2 -1)2 IX 1-2) -21X1 -'212 X-1 --12 X-;X2 PX -22.1 -p P21 ''X -11721 p'2 11)172 1X122 -") .17 11221 L»"l 12XP '2 ,1- 'X 12 X-1 -"2 X-1 P2I72 2"11'2 11221 1212 -"7 '"V1 -2X -"l l"i7p 2"1-1 -"2P 1)'21 1P12 --12 112'X 111 2l"l'1. Hieraus resultirt ein Dreifaches, a. Nack Maim. sei auch -7"i damit einverstanden, daß -p -i 2"ii' 'x .1-2) iiO'x, nur sei er der Meinung 2"ii' -p -i 1-22;'x. d. P21 sei weder --12 noch -'212' 0. Raschi sei der Meinung 2".ii' sei nicht --12. Alle diese drei Voraussetzungen aber erscheinen mir durchaus unrichtig, a. scheint 2"idrei 11211p 1112) außer Acht gelassen zu haben und zwar 1) Kidd. 77. 2, wo es ausdrücklich heißt 112'X l7'i- -"i x- -p iiO'x -p 1121. Es unterliegt aber keinem Zweifel, daß 1121 2.1"? ist in Vergleich mit 1-2); s. Raschi das. Ferner 2) Schebuoth 2t b. ''vp2iv"i --12 ''x.1'- i'-i. Es unterliegt wieder keinem Zweifel, daß nur 2",in ein --12 ''X sein kann, nicht aber .1-2); s. Raschi das.; mithin durchaus -1 2"ii';'x 1-2) -p. Endlich 3) Kerithot 23, 1. Dort stekt ausdrücklich: -pi 1-2) -p -"11112112"in ''X 'ixp x-. b. In Gemäßheit der bekannten Definition des Thalm. von --12 ist, wie mich dünkt, P21 ohne Zweifel ein --12 ''x. Vor Eintritt des Peßach war nur der Genuß dieses Gesäuerten verboten, weil -22; mit dem Eintritte des Peßach hingegen wird der Genuß alles Gesäuerten verboten; und deswegen dehnt sich das Verbot auch-auf -22 aus. Jstix)i''« als -'212 zu betrachten, wie sich aus Kerit, 14.1, bei einfachem Einblicke, zu ergeben scheint, so wäre s>vi sogar PP212, doch hierüber herrscht Meinungsverschiedenheit unter den älteren Autoren; allein --12 ist es sicher. Dieser Jrrthmn hat eine schiefe Auffassung der Thalmudstelle zur Folge. Wäre P21 nicht --12, so hätte es gar nicht noth gethan, die Berait. dem o"i znzufchreiben. da auch ^21 zugeben, daß ''X px ''X -p -1 bei --12 i)'x. Gerade aber weil ^21 ein --12 ist, so mußte auf L7"i hingewiesm werden, insofern nur er der Meinung ist, daß --122 -x xp"ixx. «. Es versteht sich nunmehr von selbst, daß 2i"i' auch nach Raschi --12 ist, was überhaupt Niemand bestreiten wird und zum Ueberflusse Raschi Scheb. 1. 0. ausdrücklich sagt. So vielfache Unrichtigkeiten von Seiten eines solchen Heroen des Thalmuds erscheinen mir so unbegreiflich, daß ich noch immer zweifle, ob ich nicht selbst im Jrrthum bin, zumal ich nicht gefunden, daß Einer der mir zur Einsicht vorliegenden späteren Autoren dies bemerkt hätte. Ich möchte ferner wieder eine Correctur den geehrten Lesern dieses Bl. zur Beurtheilung vorlegen. S. Kidduschin C. 3 R. Ascher H. 13 'x ip2 Vipvi picii'ppir/Lii px. Hiezu bemerkt Hag. Ascheri wie folgt: 1-112 2X ''2X1 1)112- -221 x-1 2) 12'18 DX'Q 1'21.1- '1X11 '2 2"X11 111 P112) PL^II'PI X-P p'2) 2"X1 .1811 2'211p 2'1P1!7 P11) 21"X1 1N1PV 'X2 117P2 2P22 X- IX 2) P2'182 Xl""2V ')221 2) X-2 1'11- PV11P 'P2 j)211 111p '-122 'V11P. Daß diese Worte, namentlich die ersten Sätze, keinen verständlichen Sinn geben, bedarf wohl erst keiner Auseinandersetzung. Ich glaube, anstatt i)X'2 sei zu lesen i)'xi, anstatt x-i besser x-V. Dadurch bekommen die ersten Sätze bis 1VP2 einen ganz verständlichen Sinn. Da pirni'ppL^ii;'x, so ist selbstverständlich vom gesetzlichen Standpuntte aus kein 2) nothwendig, man hätte jedoch meinen sollen, wohl aber X1211-, und zwar aus Vorsorge, Ununterrichtete könnten in dem Wahne, die Trauung sei eine gültige gewesen, zu dem Jrrthum verleitet werden, daß eine Ehefrau in ihrer Wiederverheirathung keines v) bedürfe; darum wird das Gegentheil constatirt, und als Grund angegeben, damit die Frau nicht als Geschiedene behandelt und ihr deswegen die Ehe mit einem Cohen untersagt werde. Ja, selbst in dem Falle, wenn bereits früher sich allgemein das Gerücht verbreitet hätte von der vollen Gültigkeit dieser Trauung (pLiip), und erst hinterher hätte es sich herausgestellt, daß sie nur vor einem einzigen Zeugen stattgehabt, so sei auch von jenem allgemeinen Gerüchte nicht Notiz zu nehmen. R. Elieser aus Metz hingegen ist der Meinung, daß aus Vorsorge ein 2) wohl nöthig sei. Ich habe später in Mordechai zu Kidd. Ende des Cap. 3 eine Hag. gefunden folgenden Inhalts: Nip2i 121V1 PVlLII PX 12XP12 'P2 X- 2) ''2X1 ') PL^II PX X"p2 X-P 21V2 'XI 1)112- 1-122 1X82) X1211- ^'18) l"21 l'-p -2) X1PP2 'X -2X 12p 1121M -1p Ml PX7N) '2P1 X"p2 X"2 1N1P X-0 P11) 21"X1 j'112) PN11P1 -1p 1'112 X12-.11 ir7L7 2112 2) -'18 X-P '-222 X- 'X;)'-22Q1 '2-l711'1 'l"2l 212 '2 l"'2X 2)VX XMV'XS i2"v 2i-M x-p. Diese Worte stimmen mit denen de»