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Der Israelit · 1864-10-12 · Heft 41-42 (12.10.1864) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
5 (1864)
Issue
Heft 41-42 (12.10.1864)
Date
1864-10-12
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Erste Beilage zu Nr. 41L42 des Israelit. Leitender Artikel. Literarisches von Rabbiner v. venlseL in Sohrau. Meinen besten Dank den Herren Rabb. vr. Koback in Bamberg, Flamm in Welbhausen und Goilein in Hogy^sz für die gütige Mittheilung (Nr. 7 u. 19. d. gesch. Bl.), daß meine muthmaßliche Correctur im Rema zu E. Haeser 145, 5 (mitg. in Nr. 5) durch alte Druckwerke vom I. ki"^ und i"ir> sich bestätigt findet Es kann mir nur zur Freude gereichen, mich mit der Wahrheit in Uebereinstimmung zu sehen. In Betreff meiner Berichtigung einer Corr. im Mischnah - Commentar des Maim. zu Schabb. C. 18 zu Ende bemerkt H. R. vr. Koback dem und '"2 entgegen, der Ausdruck '12 beziehe sich nicht aus O'i2p: wrm, sondern auf f'w, „damit die Bedeutung des Sabbat bei uns dn-L" '52 durch O'-nnicht geschwächt werde, muffen wir bei ,mps selbst Hand anlegcn". Wenn ich recht verstehe, so ist die Meinung des H. R. K., -->2 beziehe sich auf die pLip. Die d. h. diejenigen, die Andern bei ^"2 den Auftrag geben, am Sabbat eine Arbeit zu verrichten, könnten dadurch zu der irrigen Meinung verleitet werden, man dürfe überhaupt allemal die Arbeit durch Andere verrichten lassen. Ich erlaube mir die Gegenbemerkung: Also deswegen dürfen wir Andern keinen Auftrag geben, sondern müssen selbst Hand anlegeu. Aber sollte man nicht meinen, wir könnten nun um so eher zu dem Jrrthume verleitet werden, man dürfe selbst am Sabbat Arbeit verrichten? — Doch da ließe sich zu dem Nothbehelf (pimi) greifen, daß der Jrrthum, man dürfe am Sabbat durch Andere Arbeit verrichten lassen, wohl zu befürchten stehe, nicht aber der, daß man selbst arbeiten dürfe. Allein möchte ich fragen: Warum ist es gestattet, zu Gunsten eines nicht lebensgefährlich Kranken jede Arbeit am Sabbat durch einen Nichtjuden verrichten zu lassen, ohne der Befürchtung Raum zu geben, man könnte dadurch zu dem Jrrthum verleitet werden, die Arbeitsverrichtung durch Nichtjuden sei unbeschränkt gestattet, zumal nicht lebensgefährlich Kranke gewiß Hänger Vorkommen als lebensgefährliche? — In Parenthese bemerkt H- R. K.: Bezöge sich -rbw '12 auf die früher angeführten Klaffen, „so müßte die Corr. des H.R. Schott die einzig richtige sein, wenn wir auch gezwungen sein sollten, den Fehler in der kn"i2 zu suchen". H. R. K. scheint mithin der Meinung, durch letztere Annahme seien die Worte des Maim. vollkommen gerechtfertigt und auch sonst Allein Ordnung. Ich meinerseits kann das nicht begreifen. Hatte sich die Verwechslung von in O'ir in die «r>«->2 bereits vor Maim. eingeschlichen, so müßte ja Maim. selbst 2m lesen, und da sollen doch die Worte nm' '12 nicht paffen. Hatte sich aber diese Verwechslung bis zu Maim. in die -<n"i2 nicht eingeschlichen, wie kommt es, daß bei keinem Netteren sich die richtige Lesart 12m erhalten hat? Oder hatte etwa nur das Manuscript des Maim. allein jene richtige Lesart? — Zu meiner Berichtigung der Corr. des R. Jes. Berlin Thanith 27, 2 bemerkt H. R. Goitein (Nr. 19): „Eine derartige irrthümliche Corr. könne nicht von R.J. Berlin sein, sondern müsse von einem Andern herrühren." Dies ist allerdings möglich, aber unwahrscheinlich. Ich besitze die ältere Dphrenfurter Edit. des Thalm. v I. 5563, in welcher, außer den altern Hagaoth, nur noch die des N. I. Berlin abgedruckt werden. Die Herausgeber, die thalm. gelehrten Gebrüder Mai, haben bemerkt, daß die Randglossen des N. I. B. aus dessen Manuscript sorgfältig copirt, und um jeder etwaigen Verwechslung vorzubeugen, jedesmal zwischen zwei Klammern gesetzt worden, und auch die von mir beregte Randglosse steht zwischen zwei Klammern. Als Beleg für seine Behauptung citirt H. R. Goitein eine Randglosse zu Berechoth 4 mlLn POM) en welcher zufolge der Pentat. 8888 Verse zählen würde, während nach allen unfern Bibelausgaben die Pentateuchverfe die Zahl von 5845 nicht übersteigen. Diese höchst irrthümliche Corr. kann R. I. B. nicht zum Vers, haben. Diese Corr. hat allerdings keineswegs R. I. B. zum Verf.; sie steht auch in meiner Edit nicht zwischen Klammern. S. überdies Kidd. 30. 1, wo in einer Randglosse des R. I. B. die Zahl der Pentateuchverfe nach unfern Bibelausgaben ausdrücklich erwähnt wird; gleichwohl ergibt sich aus dem Thalmud dort, daß dieser, unserer Bibelausgabe entgegen, die Zahl der Pentateuchverse auf 5868 angibt. Möglicherweise ließe sich annehmen, es habe sich in jener Corr. zu Ber. ein Fehler eingeschlichen und es seien nicht die Wörter N2i zu streichen, sondern die Wörter mm miLlLi; dann würde bleiben M8L miLLi — 5888, was mit der Zahl in Kidd. genau übereinstimmt. *) Allein diese Corr. ist außerdem eigentümlicher Art. Es ist mir unbegreiflich, in welchem Zusammenhänge der göttliche Zorn mit den Pentateuchversen steht? Die Bemerkung des H. R. G. in Bezug auf kpi' uni hat ihre vollkommene Richtigkeit. In den *) Es dürste geheißen haben ^2) O'Obx ^,1 OlMdl, und man hat '.1 mit 'n verwechselt.

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