Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 41-42 (12.10.1864)
- Date
- 1864-10-12
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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546 Ehefrau aus Tiefenbach 5 fl., abz. Porto 4 fl. 54 kr.) — Ungenannter in Mainz 18 kr. — Durch Distr.- Rabb. Adler in Aschaffenburg bei der Hochzeit des Nathan Adler mit G. Oppenheimer ges. 12 fl. 15 kr., abz. Porto 12 fl. 1 kr. — Durch Distr.-Rabb. Neckarsulmer in Schnaittach ges. 17 fl. 30 kr., abz. Porto 17 fl. 17 kr. — Ungenannter in Frankfurt a. M. 5 fl. — Durch Lehrer Simon Buttenwieser in Fechenbach bei einer pib'v ges. 2 fl. — Durch Abr. Sonn in Großlangheim bei der rib'v bei D. Handeln dort ges. 2 fl. (F. Abr. Rumpf in Jer: durch denselben 1 fl.) — (F. d. A. d. h. L.: Ungenannter in Frankfurt a. M. 5 fl. — Wittwe Schwarzschild in Mainz 2 fl. — Durch Rabb. Lieberles in Bretten ges. 6 fl.) — Zeitungsnachrichten und Correspon denzen. Deutschland. Frankfurt a. M., 3. Oct. Bei der heute begonnenen Abstimmung über die Gleichstellung der Bürger der Landgemeinden und derjenigen der jüdischen Gemeinde mit den christlichen Bürgern der Stadt stimmten bis Mittags 12 Uhr in der ersten Classe 96 Berechtigte, davon 69 mit Ja und 7 mit Rein; ist der zweiten Classe 105, davon 95 mit Ja und 10 mit Nein; in der dritten Classe 67, davon 37 mit Ja und 30 mit Nein. (F. I ) Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 26. Scpt. Die „Wiener Kirchenztg.", herausgegcbcn von Herrn Sebastian Brunner, welche erst kürzlich mit genauer Noth einer Verurtheilung entgangen ist, welche ihr wegen Beleidigung der protestantischen Confession bevorstand, ist nun abermals in einen Prcßproceß, und zwar dießmal wegen Beleidigung der jüdischen Religion, verwickelt. Wien. Der Preßchef im auswärtigen Departement, Regierungsrath Di-. Weil, ist vom Kaiser mit dem Orden der eisernen Krone ausgezeichnet werden. Wien. Der dramatische Dichter vr. A. Mosenthal ist zum Bibliothekar des Staaatsministeriums, Abtheilung für Kunst und Unterricht, ernannt worden. Schweiz. Bern, 20. Sept. Der „Bund" schreibt-. Die Bundesversammlung tritt heute zusammen, um die große Frage der Verträge mit Frankreich zu berathen und zweifelsohne unmittelbar nach ihrer Absolvirung wieder nach Hause zu kehren. Der Umstand, daß die standeräthliche Commission einstimmig, die nationalräthliche mit allen gegen eine Stimme die Ratification dieser Verträge empfiehlt, läßt mit vieler Sicherheit erwarten, daß die Genehmigung auch erfolgen weroe. Gleichwohl dürfte die Sache viel Redens geben, seit sich nicht nur in der Presse, sondern auch im Minderheitsgutsachten des Herrn Philippin, in den Eingaben der Regierungen von Luzern und Uri und in der Petition auf Verfassungsrevision eine ziemlich lebhafte Opposition erhoben. Diese Gegnerschaft hält sich vornehmlich an den bekannten Judenartikel, saßt die Sache aber in sehr verschiedenem Lichte auf; es sind nichts Geringeres, als die beiden Parteiextreme, welche sich da begegnen Die Einen nämlich steifen sich auf Jncompetenz des Bundes und befürworten die Bundesrevision, weil sie hoffen, auf diesem Wege die in den Verträgen bewilligte freie Niederlassung der Israeliten Hintertreiben zu können.*) Die Radikalen hingegen, welche ebenfalls auf Verfassungsrevision abzielen, thun es, weil sie diese für den einzigen verfassungsmäßigen Weg halten, auf welchem zur allgemeinen Judenemancipation zu gelangen sei, und weil sie vom Schweizervolk erwarten, daß es ini Falle der Abstimmung tun humanen Ideen der Neuzeit vollkommen werde gerecht werden. Mit andern Worten: diese Radikalen haben nur conftitutionelle Scrupel, die Andern dagegen bergen hinter constituttonellen Scrupelu ihren Judenhaß. Dreß lediglich zur Zeichnung der verschiedenen Standpunkte. Was die Sache selbst betrifft, so darf man der Opposition gar wohl zugeben, daß, wenn nicht der Wortlaut, so doch der Geist des vielangerufenen Artikel 41 der Bundesverfassung die Fernhaltung aller Juden, der fremden so gut wie der einheimischen, im Auge hatte. Glücklicherweise ist aber damit der Geist der Bundesverfassung noch durchaus nicht gekennzeichnet. Das eidgenöffissische Grundgesetz ist auf noch andere, gottlob bessere, Grundsätze gebaut. Diese geben sich u. A. kund in jenem Artikel 8, welcher dem Bunde die Competenz einräumt, durch Staatsverträge mit der civilisirten Welt in jenen Zusammenhang zu treten, wie ihn die fortschreitende Gesittung und das Wohl aller Völker erheischt. Der Bericht der nationalräthlichen Commission weist mit unsers Erachtens unwiderleglicher Logik nach, daß die Gewährung der Niederlassung auswärtiger Juden den Wortlaut des Artikel 41 nicht verletzt, daß hingegen eine Jnter- *) Siehe Seite 553 d. Bl. die Correspondenz aus Zürich.