Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 39 (28.9.1864)
- Date
- 1864-09-28
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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520 der Grundrechte und noch in der neuesten Zeit immer nur die Wiederherstellung des Gesetzes von 1848 beantragt habe. Den AbstimnmngsmoduS anlangend , ist er mit der Commission dafür, dies dem Senat anheim zu stellen. Er zweifle nicht an dem Ausgang, denn die Bürgerschaft sei zu weit vorgeschritten, als daß eine Opposition von ihr zu fürchten wäre. Aber legal sei nüt die offene Abstimmung. Diese habe auch bei Einführung der Constitutions-Ergänzungs-Acte stattgefunden, und bei den Verfassungsänderungen von 1653 und 1856 habe sich die gesetzgebende Versammlung daraus berufen. Es sei auch natürlich, daß ein Gesetz in der gleichen Weise aufgehoben werde, wie es eingeführt wurde. Die von Herrn vr. Friedleben angerufenen Grundzüge besäßen noch keine Gesetzeskraft, und sie auf diesen Fall anwenden wollen, heiße gerade so viel, als wenn man verlangte, daß die Israeliten und Landbewohner mitstimmen sollen. Das bestehende Gesetz müsse seinen Lauf haben, und das Recht angewendet werden, wie es eben sei. Herr vr. Varrentrapp: Die Annahme des Orthenberger'schen Antrags würde die Sache auf lange Zeit verschleppen. Man könne nicht von christlicher Intoleranz sprechen, sondern nur von philiströser Intoleranz. Diese finde sich bei verkommenen Handwerkern, welche die Concurrenz der Juden fürchten. Diese schämten sich noch für ihren Rest von Gewissen. Wenn man sage, die öffentliche Abstimmung übe einen Druck aus, so wolle er gerade einen solchen Druck haben. Man spreche so viel von der politischen Bildung des Volkes. Wenn aber die Bürger nicht den Muth besäßen, offen zu stimmen, dann gebe er auf ihre Freiheit und ihr Gewissen nichts. Noch Niemand sei übrigens hier wegen seiner Meinung abgesetzt worden. Ju Preußen werde grade durch die Verfolgung Einzelner der Bürgermuth herangezogen. Wenn in Baden die Gemeinden abzustimmen gehabt hätten, so wäre die Emancipation verworfen worden. Regierung und Kammer aber standen auf höherem Standpunkt. In der freien Schweiz herrschte die größte Intoleranz gegen die Paar Juden, die doch Niemand wehe thäten. Die Frankfurter Bürger seien keineswegs so weit entwickelt, wie man behaupte; sie seien aber Menschen mit verschiedenem Rechtsgefühl. Herr vr. Fuld bewundert die Geduld, mit welcher einige Verteidiger der geheimen Abstimmung das Unrecht ertragen, welches Andern widerfährt. Herr vr. Reinganum, die Commission habe mtt b gegen 2 Stimmen beschlossen, den Abstimmungsmodus dem Senat zu überlaffen. Die Versammlung habe auch bei der Verfassung sich nicht bestimmt darüber ausgesprochen. Der Orthenberger'sche Antrag enthalte zwei gefährliche Klippen. Die erste sei die, daß der Senat bereits sich mit 2/3 Mehrheit gegen die allgemeine Fassung des Artikels erklärt habe, daß also ein Beharren der gesetzgebenden Versammlung auf letzterer neue unendliche Kämpfe herbeiführen und der Senat dabei Eindrücken von Außen, von Unten oder Oben unterliegen könnte. Die zweite Klippe liege in dem unstandhaften, gefährlichen zweiten Satz. Die Gemeindelasten der Israeliten und Landgemeinden seien nämlich nur Gesetz, aber nicht Verfassung. Jener Satz aber wolle sie zu dauerndem Verfasiungsrecht machen, ihnen die verfassungsmäßige Sanction ertheilen, mit der einen Hand also Rechte ertheilen, mit der anderen aber Lasten und Verpflichtungen auferlegen, die der Senat selbst nicht auferlegen wollte. Man würde dann nicht mehr auf dem Wege der Verständigung zwischen den Behörden, sondern nur durch Abstimmung der Bürgerschaft Ungleichheiten beseitigen können, wie sie z. B. klüglich der Aufnahme von Israeliten in das Irrenhaus bestanden. Der Orthenberger'sche Antrag würde uns wieder in das schöne Paradies der Rückäußerungen und Berichte führen, das uns bald zur Hölle werden dürfte. Durch das vorliegende Gesetz werde nicht präjudicirt, daß die Grundzüge der Grundrechte in die künftige Verfassung ausgenommen werden. Die Deutschkatholiken und Methodisten seien hier stets als gut geköperte Christen betrachtet worden. Einer von ihnen sei Physikal gewesen, mehrere in die gesetzgebende Versammlung gewählt und einer sogar bei der Rathswahl in Vorschlag gebracht worden. Selbst die Türken seien durch das vorliegende Gesetz nicht ausgeschlossen. Herr vr. Alexander Fried leben will vor Allem das Princip gewahrt wissen. Wenn man sage, der Senat werde es nicht thun, so sage er darauf: dann solle es die gesetzgebende Versammlung auch nicht thun. Man zeige jetzt ein so zartes Gewissen gegen einen Rechtsbruch, und habe doch ärgere Rechtsbrüche hingenommen. Noch ganz andere Restitutionen wären nöthig. Herr vr. Passavant: Das System des Vorredners würde dahin führen, daß die ganze Sache vereitelt, die Israeliten und Landbewohner nicht emancipirt würden. Man müsse sie restituiren und bewirken, daß sie bei der neuen Verfassung mitftimmen können; darum sei der Senat gerechtfertigt, daß er ein Gelegenheitsgesetz brachte. Die öffentliche Abstimmung sei hier Gewohnheitsrecht bei Verfassungsänderungen. Es solle ein Druck geübt werden, denn es bestünden noch viele Vorurteile Im vorliegenden Falle stimme ja nicht die Gesammtheit, sondern eine privilegirte Classe stimme über eine bisher unterdrückte Classe. Was würde man gesagt haben, wenn man über die Gewerbefreiheit die Zünftler allein und geheim hätte abstimmen lassen? Die Herren vr. Orthenberger und I. Friedleben verteidigen nochmals ihre Anträge. Letzterer schließt mit der Erklärung, Frankfurt sei stolz darauf, von seinen deutschen Mitbürgern das Herz Deutschlands genannt zu werden. Wenn seine Bürgerschaft die Gleichberechtigung verwerfe, würde sie sich dadurch gegen jede Verfassungsänderung erklären. Denn eine