Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 39 (28.9.1864)
- Date
- 1864-09-28
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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519 Abstimmung der Bürgerschaft vornehmen zu lassen. Er beruft sich dabei auf die von der gesetzgebenden Versammlung beschlossenen Grundzüge der neuen Verfassung, worin das Princip der geheimen Abstimmung festgestellt sei. Herr vr. Orthenberger findet die vom Senat beantragte Gleichberechtigung nicht vollständig, indem die Deutschkatholiken, Methodisten rc. nicht berührt seien, die doch offenbar nicht zu den drei christlichen Confessionen gehörten, welchen dieConstitutions-Ergünzungs-Acte ausschließlich die staatsbürgerlichen Rechte einräumte. Er beantragt deßhalb, die (oben mitgetheilte) Fassung der gesetzgebenden Versammlung wieder herzustellen, zur Beseitigung der Bedenken des Senats aber einen Art. 2 hinzuzufügen, des Inhalts.- durch die im Art. 1 ausgesprochene Gleichberechtigung sollen die bestehenden Lasten und Verpflichtungen der israel. Gemeinden und der Landgemeinden keine Aenderung erleiden. Herr vr. Kugler: Es handle sich von einer Classe von Mitbürgern, die durch einen Gewaltact ihrer Rechte beraubt worden seien. Besäße man die Gewalt, ihnen ihre Rechte wieder zu verschaffen, so würde er ihnen helfen, und es bedürfte dann keiner Abstimmung. Er sei im Princip für geheime Abstimmung; im vorliegenden Fall aber für die öffentliche. Nicht weil er glaube, man werde nicht den Muth haben und sich fürchten, es möchte ein Jude es übel nehmen, wenn man gegen das Gesetz stimme, sondern weil kein ehrlicher Mann von Rechtsgefühl, der nicht ein Querkopf oder Duckmäuser sei, dagegen stimmen könne. Nur Diejenigen, welche Dreck am Stecken oder eine kleine Malice gegen den „Judd" hätten, möchten geheim stimmen, weil sie noch eine Art von Schamgefühl besäßen. Was die Deutschkatholiken betreffe, so seien sie Christen und gehörten zur christlichen Bürgerschaft, besäßen also schon die Gleichberechtigung. Heiden und Muhamedaner besäßen wir noch nicht, und wenn wir einmal die neue Verfassung machen, was nach seiner Ansicht nicht so bald geschehen werde, dann könne man auch für diese sorgen. Der Antrag des Herrn vr. Orthenberger verstoße gegen die politische Klugheit, indem man dem Senat, der daran sei, einen Rechtsbruch wieder gut zu machen, zurufe: »Wenn du nicht auch diesen Bissen verschluckst, gehen wir nicht darauf ein." Herr r>r. Friedleben ist für geheime Abstimmung, weil nur sie die volle Freiheit gewähre. Die öffentliche Abstimmung sei Druck und Beeinflussung. Die Deutschkatholiken und Methodisten anlangend, möge man doch einmal die christliche Geistlichkeit fragen, ob sie dieselben als Christen anerkennen. Herr Or. Jucho weist nach, daß die vom Senat beantragte Fassung wörtlich mit dem Gleichberechtigungsgesetz von 1849 übereinstimmte. Die erwähnten Secten betreffend, so sei diesen hier niemals irgend ein Recht verweigert worden, und werde dies auch nicht geschehen. Seit wann habe die Geistlichkeit über politische Rechte zu entscheiden? Der Orthenbergerffche Antrag würde einen Principienstreit Hervorrufen und nachtheilige Folgen haben. Redner erklärt sich für öffentliche Abstimmung. Es handle sich von einer Frage des Rechts oder Unrechts. Wer unrecht handeln wolle, solle den Muth haben, öffentlich hervorzutreten. Herr Or. Sauerländer ist zwar im Princip für den Orthenberger'schen Antrag, fürchtet aber, daß er zur Verschleppung führe. Den Abstimmungsmodus anlangend, sei er unter allen Umständen für geheime Abstimmung. Es gäbe eine Masse Leute, die über die Gleichberechtigung verschiedener Ansicht seien; die Achtung vor der Meinungsfreit gestatte ihm nicht, sie als Querköpfe zu bezeichnen. Ebenso bestünden in ganzen Ländern (Schweiz, Norwegen, Südamerika) noch solche Vorurtheile, und doch werde man diese Völker nicht als Querköpfe bezeichnen wollen. Wenn der wahre Wille der Bürgerschaft dagegen sei, müsse man in Gottes Namen warten, bis die Bürgerschaft vernünftig geworden. In unserer Verfassung bilde übrigens die geheime Abstimmung die Regel. Herr l)r. Hnr. Fried leben bedauert, daß die Gleichberechtigung noch nicht vollständig sei, indem sie in gewerblicher Hinsicht noch fehle (Freizügigkeit). Doch werde hoffentlich auch diese nicht mehr lange ausbleiben. Er ist für den Orthenberger'schen Antrag. Es gäbe Millionen Menschen, die weder Israeliten, noch Landbewohner, noch Christen der drei Confessionen seien, und bei dem regen Verkehr unserer Zeit möchten auch solche sich hier niederlassen. Der Senat werde der veränderten Fassung gewiß zustimmen. Im Jahr 1849 sei der Fall ein anderer gewesen, indem hinter dem damaligen Gesetze die Grundrechte standen. Im Effect gelte es ihm gleich, ob öffentlich oder geheim gestimmt werde, denn die Schmach werde die Bürgerschaft Frankfurts, wenn sie um sich blicke und noch auf den neusten Emancipationsact Badens sehe, nicht auf sich laden wollen. daß sie den obersten Satz der Menschenrechte verleugne. Sollte auch der Judenhaß so weit gehen, so kämen voch auch die Landbewohner dabei in Betracht. So specisisch christlich sei die hiesige Bürgerschaft nie gewesen, daß sie aus christlicher Intoleranz den Israeliten Menschenrechte vorenthielte. Aber bei der öffentlichen Abstimmung würden sich wenige Bürger betheiligen, weil dieser Modus mißliebig sei. Für die gesetzgebende Versammlung sei übrigens die Frage entschieden durch die Grundzüge vom 27. Mai, und ein Antrag des Herrn Vr. Barrentrapp auf öffentliche Abstimmung sei damals ausdrücklich verworfen worden. Redner vertraut übrigens auf die Macht der Wahrheit und den Freimuth der Bürgerschaft, daß sie ein Gesetz nicht verwerfen werde, welches der Zeitgeist verlange. Herr Or. Neukirch bemerkt berichtigend gegen Herrn vr. Friedleben, daß die gesetzgebende Versammlung auch nach Aufhebung