Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1864-09-28 · Heft 39 (28.9.1864) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
5 (1864)
Issue
Heft 39 (28.9.1864)
Date
1864-09-28
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2447141-2447180--02899-2458265
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

518 komme genannt werden — und jetzt befiehlst Du mir, ihn Dir zum Opfer darzubringl-n. Ich aber habe nicht widersprochen. So mögest Du denn gedenken diesen meinen widerspruchslosen Gehorsam meinen Kindern zur Zeit ihrer Noth und mögest ihnen verzeihen ihre Sünde l" ii«2 -in«-'« 12.11 «11 i'2'v i« 2.112« «s"i „Und Abraham erhub seine Augen, und siehe ein Widder." 12V1 11Q' -2 112P2 ^11«2 NN« 11«2 NN« -'« NS1W n"->2 Q'-212 Nachdem Israel das ganze Jahr hindurch von der Sünde erfaßt ist worden, bringt es am Neujahrsfeste durch das Widderhorn die erhabene That Abrahams und Jizchaks in Erinnerung und Gott verzeiht ihm seine Schuld, nn« - ri«2 nn« >1221 '12-!?222 11'2^>22 j'221221 1112P2 '11«2 ^N^'lLk ^11 ^«2L/ -'« -L7 121P2 -«2>-;S1O 211«- p'21 p'- PPN' 121^2 Nachdem Israel um seiner Sünden willen sein Heimathland verloren hat und fremden Nationen dienstbar geworden ist, nach den Babyloniern den Medern, nach den Medern den Griechen, nach den Griechen den Römern, wird Gott es endlich erlösen, und bas Zeichen dazu wird der Ton des Widderhornes geben; denn also heißt es : „Gott wird in die Posaune stoßen." (Sech. 9, 14.) Und ferner heißt es: i'.ii 11V« s>1«2 2'12«1 1«2l -112 11SV2 PPW «1.1.1 21'2 O-V11'2 V1P.1 112 ^1- 1111V.11 2'1L2 s>1«2 2'11211 „Und es wird sein am selbigen Tage, wird gestoßen werden in die große Posaune, und es werden kommen, die da verloren sind im Lande Aschur, und die Verstoßenen in's Land Mizra'i'm und werden sich bücken vor dem Ewigen auf dem heiligm Berge in Jerusalem. (Jes. 27, 13.) Orths-. - isr. Gidelsnstalt. Unbenannter in F. bei Nbg. 10 fl. — Gesammtsumme 8549 fl. 36 kr. Ga« jüdischer Armen - nn- Pitgermshnungen in Jerusalem. Durch D. Sulzbacher in Mergentheim bei dem Talmud Thora-Verein gesammelt 4 fl. 9 kr. — Unbenannter in F. bei Nbg. 30 fl. — Lehrer Lonn erst ädter in Haßfurt 2 fl. — (F. d. A. d. h. L. von demselben bei der Hochzeit seines Bruders gesammelt 9 fl.) — (F. Abr. Rumpf in I. derselbe 1 fl.) — Durch den Vorsteher der Gemeinde in Belgard: Lewy und Jakoby dort gesammelt: von Gottschalk Jakoby 2 Thlr., L. Jakoby 1 Thlr., Hildesheimer 15 Sgr., Gronau 15 Sgr., Lehrer Bendit 5 S >r., Ungenannten 6 Thlr. 25 Sgr., zus. 11 Thlr. JeitrrrrgSnachrrchterr und Corresporrdenzen. Deutschland. Frankfurt a. M., 16. September. In der heutigen Sitzung der gesetzgebenden Versammlung erstattete Herr Or. Reinganum den Commissionsbericht, betreffend die „Verfaffungs - resp. die Gleichberechtigungsfrage." Das vom Senat vorgelegte organische Gesetz lautet bekanntlich: „Die bisher noch bestandenen Beschränkungen der staatsbürgerlichen Rechte der Bürger israel. Religion und der Bürger der Landgemeinden sind aufgehoben." Die von der gesetzgebenden Versammlung mit Beschluß vom 27. Mai beantragte Fassung hatte dagegen gelautet: „Alle aus der Gemeindeangehörigkeit oder dem religiösen Bekenntniß abgeleiteten Beschränkungen der staatsbürgerlichen Rechte sind aufgehoben und unstatthaft." Die Commission ist der Ansicht, daß die gesetzgebende Versammlung, um die Erledigung des Gegenstandes nicht zu verzögern, dem Antrag des Senats beitreten möge. Die von letzterem ausgesprochene Voraussetzung wegen Fortdauer der gemeindlichen Lasten und Verpflichtungen könne die gesetzgebende Versammlung annehmen. Es komme nur darauf an, den Begriff des Gemeindeverbandes richtig anzuwenden, was in dem Senatsvortrag geschehen sei. Das vorliegende Gesetz sei restitutorischer Natur, und als solches erfülle es seinen Zweck. Bei der künftigen Verfassung könne man dann auch den allgemeinen und positiven Grundsatz, wie er in der Fassung der gesetzgebenden Versammlung ausgesprochen sei, zum Ausdruck bringen. Was den zweiten Satz betreffe, welchen die gesetzgebende Versammlung schon jetzt zur Abstimmung der Bürgerschaft gebracht wissen wollte, daß die öffentlichen Aemter allen Staatsbürgern, welche die gesetzliche Qualifikation dazu besitzen, zugänglich seien, so habe der Senat sich darüber nicht geäußert. Die Commission glaubt daher, daß dieser Punkt bis zur Vereinbarung über die neue Verfassung beruhen könne. Sie beantragt schließlich: die gesetzgebende Versammlung möge dem Senat erklären, daß sie 1) gegen die von ihm ausgesprochene Voraussetzung nichts zu erinnern gefunden und das vorgelegte organische Gesetz mit der verfassungsmäßigen Mehrheit angenommen habe; 2) daß sie eine baldige Rückäußerung des Senats auf ihre Anträge wegen fortgesetzter Behandlung der Verfassungsfrage gewärtige. Herr vr. )ur. Friedleben beantragt: den Senat zu ersuchen, über dieses organische Gesetz die geheime

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.