Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 37 (14.9.1864)
- Date
- 1864-09-14
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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493 heil. Land ein Drittel mit 4 Thlr. 9 Sgr. — Durch Lehrer Oppenheimer in Theilheim ges.: von Ungenanntem 5 fl., M. F 3 fl., Ungenanntem 30 kr., den Gästen bei einer2 fl. 36 kr., zus. 11 fl. 6 kr., abz. Porto 10 fl. 53 kr. — (F. a. T. CH. d. h. L.: Durch denselben von Ungenanntem 5 fl., M. F. 2 fl., zus. 7 fl., abz. Porto 6 fl. 53 kr.) — (Für Abr. Rumpf in Jer.: Durch denselben von Ungenanntem 18 kr) — Durch Rabb. Stern in Strzelno 2mal 18 Sgr. — 2 fl. 6 kr. — Durch Jakob Einstein in Kleinerdlingen von Lehrer Hausmann in Heidenheim bei der Hochzeit seiner Tochter ges. 3 fl. 30 kr., Sophie Gutmann in Heidenheim 2 fl. 45 kr., zus. 6 fl 15 kr. — Durch Distr.-Rabb. Weiskopf in Wallerstein: von Sal. Ettenheimer in Kleinerdlingen ges. dortselbst 32 fl. 42 kr., in Ederheim 19 fl. 42 kr., Eduard Höchstädter in Nördlingen 10 fl., Lehrer Wechsler in Wallerstein 1 fl., Ungenanntem 2 fl., zus. 65 fl. 24 kr. — Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Frankfurt a. M., im September. (Noch einmal das Philippson'sche Gebetbuch.) Herr PH. hat behauptet, es seien ihm viele Zuschriften zugegangen, welche alle des Lobes voll wären über das Gebetbuch, mit welchem er die Md. Menschheit beglückt hat. Es mag dieses wahr sein, vielleicht haben sich schon die Briefe bis ins Massenhafte gehäuft; — aber gewünscht hätten wir es, einige dieser Briefe veröffentlicht zu sehen. Ist ja doch sonst Herr PH. nicht so blöde, die Atteste über die gute Wirkung und die Trefflichkeit seiner Mittel zu veröffentlichen, warum dieses Mal so zurückhaltend? Vis wir erst die Zustimmungsbriefe und Atteste gesehen, sind wir so frei, an der Meinung festzuhalten, daß Herrn Ph.'s Tephillah ein ungebetener Gast sowohl hüben als drüben ist, zumal wenn wir hören und es gedruckt sehen, wie die Leute über dieselbe denken, die nichts weniger als orthodox sind. In unserm Referat über die Tephillah (Nr. 29) sagten wir, wir wüßten nicht, unter welchem Rechtstitel dieselbe von dem Verein zur Förderung der isr. Literatur dem Publikum eiugehändigt worden sei, wie Gebete, aus dem Jdeenkreise eines einzelnen Menschen hervorgegangen, Anspruch auf allgemeine Giltigkeit haben könnten, so daß solche auf Kosten des Publikums in die Welt gesetzt werden dürften. Wir sagten ferner, daß es nicht ehrlich gehandelt sei, im Texte Alles beizubehalten, und die Uebersetzung resp. die Umschreibung so abzufassen, daß sie durchaus keine Aehnlichkeit mit dem Texte hat. Wir meinten, es wäre viel ehrlicher gehandelt, wenn Herr PH. auch im hebr. Text das weggelaffen hätte, was er in der „Umschreibung" übergeht. Alles, was wir gesagt haben, wir finden es bestätigt — nicht nur von orthodoxer Seite aus, sondern auch von Seiten eines reformistischen Organs. In der Zeitschrift „ Deborah" (erscheint in Cincinnati unter der Redaction des bekannten vr. Wise) Nr. 6, die uns soeben zu Händen kommt, lesen wir einen heftigen Artikel gegen Herrn Ph/s Gebetbuch. Zwar sind die Motive, welche den Schreiber jenes Artikels leiteten, ganz andere als unsere, ja ganz entgegengesetzte; ist uns das Ph/sche Gebetbuch ein Verrath an der geoffenbarten Religion mit all ihren talmudischen Bestimmungen und Erklärungen, so ist dem Schreiber jenes Artikels dasselbe ein Verrath an der Reform; aber gerade dies ist der eclatanteste Beweis für unfern Ausspruch, daß das Gebetbuch ein unbrauchbares für alle Parteien sei. Jener Artikel macht auch dem Herrn PH. de« Vorwurf, wie er, der doch längst nicht mehr an einen Messias, an den Wiederaufbau und die Wiedereinführung der Opfer glaubt, ein Gebetbuch schreiben kann, welches Gebetstücke, die sich auf die Messiaszeit und auf den wiederzuerstehenden Opfercultus beziehen, enthält. Wie, fragt er ferner, darf ein Gebetbuch des Herrn PH. Gebetstücke für den zwüten Feiertag enthalten, da doch dieser nach Herrn Ph/s Meinung abgeschafft werden müßte? Ob, fragt er, denn Alles um des Geschäfts willen erlaubt sei? Diese Fragen sind ganz berechtigt von Seite der Reform aus, und auch wir dürfen sie ihm, dem Herrn PH., entgegenhalte« und haben solches auch in unserm vorigen Artikel angedeutet. Sehr scharf beklagt sich der Schreiber jenes Artikels darüber, daß auch für sein Geld ein solches Gebetbuch gedruckt worden sei, und fordert die Leiter des Instituts auf, von der Leitung zurückzutreten, und dieselbe Andern zu überlassen. — Was geht nun aber daraus hervor, wenn wir unfern Gegner auf dem Gebiete des positiven Glaubens hier mit uns Hand in Haüd gehen sehen? Antw.: Die Leitung des Literatur-Vereins hat unberechtigter Weise mit dem Gelde der Mitglieder die Tephillah des Herrn PH. honorirt, und dieselbe unberechtigter Weise auf Kosten des Publikums drucken lassen, denn sie ist für alle Parteien ein unbrauchbares Machwerk. Or. S. Aus Baden, L. September, wird dem „Schw. M." geschrieben: Man hatte früher vielseitig befürchtet, daß in Folge der Emancipation der Juden und weiter in Folge des neuen Niederlaffungsgesetzes, sowie des neuen Gewerbegesetzes ein hartnäckiger Wi-