Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 36 (7.9.1864)
- Date
- 1864-09-07
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2447141-2447177--02854-2458217- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
476 weil er keine Synagoge betreten, keine Form, keinen Inhalt, keine Satzung dsß Judenthums mehr gekannt habe, weil er seine KinVer -hatte taufen lassen und endlich, weil er sich gegen die Einführung 4>er Orgel in die Synagoge erklärt hat. Wir «ollen Meyerbeer gegen diese Anschuldigungen nicht vertheidigen, aber das müssen wir ihm zum Ruhme nachsagen, daß er niemals dazu beigetragen hat, ein Gottesgebot dem Hohn und der Verachtung einer unwissenden Menge preiszugeben; und wenn Philippson seit Jahrzehnten keine Synngoge betreten und keine jüdische Satzung geübt, so hätte er damit noch nicht solche Verbrechen gegen das Judenthum begangen, wie er es mit der Aufnahme dieser Correspondenz aus Speyer gethan. Es gibt allerdings vom jüdischen Standpunkte aus kern größeres Verbrechen als die Kephirah, den öffentlichen Abfall vom Judenthum; allein „Jerobeam sündigte und verleitete auch Israel zur Sünde" — derjenige, welcher unter dem Mantel der Religion das Volk zur Kephirah an derselben verführen will, hat all das Böse zu verantworten, was in Folge seiner Irrlehre geschieht, und das ist durch die erwähnte Correspondenz geschehen, in einer Weise geschehen, die es fast unmöglich macht, unfern Lesern darüber ruhige Mittheilung zu machen. Es ist die Chalizah, von der in dem Philippsonschen Blatte gesagt wird, „daß sie unfern höchsten sittlichen Anschauungen widerstreite, unsere menschlichsten (sie!) Gefühle verletze, manchem Lebensglücke grausame Wunden schlage, uns allen denkenden Mitmenschen entfremde, unsere Religion in ihren Augen entwürdige und unter unseren eigenen Glaubensgenossen die Religionsübung gefährde"; es ist die Chalizah, von der gesagt wird, daß „nur der völlig blinde, jeder vernünftigen Betrachtung feindliche Fanatiker des buchstäblichen Ceremonialismus ihr das Wort reden könne, daß sie gegen alle Vernunft und Sittlichkeit verstoße". Von den „aufgeklärtesten Rabbinen unserer Zeit" wird berichtet, daß „sie nicht Worte genug hätten, um die Chalizah zu verdammen, daß sie dieselbe eine wahre Schmach und Herabwürdigung unserer heiligen reinen Gotteslehre, eine höchst unästhetische zum baaren Unsinn gewordene Ceremonie genannt hätten," und in diesem Tone geht es fort, bis der Artikel mit folgenden Worten schließt: „Wie lange soll ein so fauler Fleck an unserer heiligen Religion noch geduldet werden?" — Und Du, gesetzkstreuer Leser, dem das Gottesgebok nichts Anderes, als eben ein Gottesgebot ist, was sagst Du zu diesen Krastftellen, die wir Dir aus dem erwähnten, 2^2 Seiten langen Artikel citirt haben? Wir könnten hier schließen; denn für den größten Theil unserer Leser steht hiernach schon die Überzeugung fest, daß wenn PH. Opern componirt und sich niemals um Juden und Judenthum gekümmert hätte, daß dann der Herr Exrabbiner von Magdeburg sich viel weniger an unserer heiligen Religion vergangen haben würde, als so —nach einem thätigen Leben, thättg für Umsturz und Zerstörung der Religion Israels. Allein es kömmt uns hier nicht darauf an, gegen PH. zu polemisiren; der ist längst gerichtet; es ist uns vielmehr darum zu thun, Jrrthümer zu widerlegen, das Verftändniß zu fördern. Die Chalizah hängt innig mit dem der Leviratsehe, zusammen, und es finden sich dieBestimmungen über beide im 5. B. M. Kap. 25, V. 5 —11, im Talmud Babli Tractat Jebamot, Maimonides Tnr Eben Hasser Kap. 156—178. Auf die Gründe, die den allmächtigen Gott veranlaßt haben mögen, die Bestimmungen über Jibum und Chalizah zu treffen, können wir hier nicht näher eingehen; wer darüber Belehrung wünscht, findet sie im Sepher Hachinuch z. St., im Bachaja z. St., im More Nebuchim Theil Hl. Kap. 49 und noch in hundert andern gewichtigen und bedeutenden Werken; es liegt uns hier nur ob, über das Berhältniß, das bei uns in Bezug auf Jibum und Chalizah obwaltet, zu sprechen. Die Thora stellt Jibum in den Vordergruno und verordnet die Chalizah für den Fall, daß sich der Schwager weigert, die Schwagerehe zu vollziehen. In der Mischnah am Ende des ersten Abschnittes in Bechorot heißt es: „Mizwat Hajibum hat den Vorzug vor Mizwat Hachalizah; das war früher, als noch die Absicht der die Schwagerehe Vollziehenden einzig dahin ging, das Gottesgebot zu vollziehen; jetzt aber, da das nicht mehr geschieht, hat Mizwat Chalizah den Vorzug." Die Gernaca (Jebamot 39 6.) führt diese Mischna auf Aba Schäul zurück, welcher das Hsimführen der Schwägerin aus andern Absichten als der, das Gottesgebot zu erfüllen, als schwere Sünde bezeichnet, während die Chachamim dem Wortlaut der Thora gemäß die Schwagörehe unabhängig von der Absicht des Schwagers vollzogen wissen wollen 7122' 2^2 V22). Rabbenu Jizchak Alphasi und Maimonides lehren wie die Chachamim, während Raschi und Rabbenu Tam wie Aba Schäul lehren. In Folge hievon ist bei allen abendländischen Inden die Vollziehung der Schwagerehe nicht mehr statthaft, und ist die Chalizah durchgehends die einzige Form der Erfüllung dieses Gottesgebotes (S. Eben Hasser Kap. 165). Derjenige Schwager nun, welcher die Chalizah verweigert, macht sich eines Vergehens schuldig riL-'p (S. Sepher Hachinuch z. St); die Wittwe eines kinderlosen Mannes, welche 22'b ist und sich verheiratet, ohne vorher der Chalizah Genüge geleistet zu haben, Übertritt ein göttliches Verbot 7MNNN2N«b; nachRab ist sogar die2. Ehe ungiltig (Jebam. 92 d.) und nach Rabbenu Ascher ist ein in solcher Ehe erzeugtes Kind ^221 -uoo (S. Teschubot Noda bijehuda Kap. 54, Eben Hasser 159,2.)