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Der Israelit · 1864-08-24 · Heft 34 (24.8.1864) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
5 (1864)
Issue
Heft 34 (24.8.1864)
Date
1864-08-24
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Beilage zu Rr. 34 des Israelit. Feuilleton. Chronologische Notizen über die israelitische Gemeinde zu komdarK v. ä. koke. Gesammelt von r » n li Es dürfte vielen geehrten Lesern des „Israelit," besonders aber solchen, die schon die Hamburger Heilquellen besuchten und noch besuchen, von Interesse iem, etwas Näheres über die hiesige Judengemeinde und deren Entstehung zu lesen, und wir verfehlen deßbalb mcht, denselben Quellen, denen der Stoff zur Botivtafel aus Anlaß der Grundsteinlegung der Synagoge dahier entnommen, auch einige zerstreute Notizen für den gesch. „Israelit" zu entnehmen. Die ältesten urkundlichen Nachrichten über die Niederlassung von Israeliten in hiesiger Stadt datiren vom Jahre 1 335, wo der deutsche Kaiser Ludwig der Bayer dem von ihm sehr begünstigten damaligen Besitzer Homburgs, Gottfried V. Herrn von Ep ppenst ein und Landvogt der Wetterau die Ansässigmachung von „zehn Juden" widerruflich erlaubte*). Dieses merkwürdige Dokument — vielleicht die Stiftungsurkunde der israelitischen Gemeinde Homburgs vor mehr als fünf Jahrhunderten— lautet wörtlich wie folgt: „Wir Lodewig, von Gotes Gnaden Romescher Kyser, zu allen Zyten Merer des Rychs, veriehen vstenlichen an diesem Briefe, das wir dem Etlen Mane Gottfrieden von Eppenstin, vnsern lieben Getrvwen die besunder Gnad getan haben vnd dvn auch mit diesem Briefe, das er in der Stad vnd avf der Bürge zu Steinheim „zehn Gesessen Jüden" haben sal vnd in synem Dale vnd Bürge zu Hoenbvrg auch zehn vnd in synem Dale vnd Bürge zu Eppinstin auch zehn vnd sal die haben und nießen als gewonlichen ist , als lange biß an vnsir Widderruffer vnd wollen nicht das cn yeman daran hinder, irre nah beschwere in kynem Weg als lyep yn vnser Hulde sint. Vnd daryber zu Vrkunde geben wir yn diesen Brief versiegelten mit vmerm Jngesygel der geben ist zu Nurnburg am Sant Oßwalts Tag, do man zalte v. CH. *) In Deutschland war ursprünglich das Recht des „Judenschutzes," wogegen eine s. g. „^udensteuer" erhoben wurde, ein kaiserliches Reservat; später erla gten eS die Kurfürsten, sowie Diejenigen, welche vom Reiche Regalien hatten oder deßhalb be sonders privilegirt waren. Mit der Auflösung des deutschen Reiches ging es auk alle damaligen Souveräne über. I. F. G. drutzehnhundert Jare, da nach in dem fünf vnd i drißigsten Jare, m dem ein vnd zwentzigsten Jare unseres Ryches vnd in dem achten des Kyssrthums." Seit dieser eppsteinischen Regierungsperiode verblieb Homburg fortwährend von Israeliten mitbevölkert. Die einige Jahre später eingetretene allgemeine Verfolgung der Juden, worüber die Frankfurter Chronik I. pAS. 155. berichtet: 1349. „Zu „dieser Zeit, synd fast die meisten Juden mit ihren „Häusern, durch ganz Teutschland verbrand und verhöret worden, zumahlen die so Dazumahlen in Frank- „furt wohneten," — und zwar aus Judenhaß unter Beschuldigung der Brandstiftung scheint hierorts an den hiesigen Juden glücklich vorübergegangen zu sein. Unsere Localgeschichte kennt solche Grausamkeiten nicht, und waren auch die Beschränkungen und Bedrängnisse in verschiedenen Zeiten mehr oder weniger groß, so waren sie doch immer erträglich. — Die älteste vorfindliche Receptionsurkunde eines Israeliten in Homburg ist aus der Hanau-müntzen- ' belgischen Regierungsperiode und zwar nachstehender Befehl des Grafen Reinhardt an den hiesigen Stadtrath in Betreff Abraham's; selbige lautet wörtlich wie folgt: Rheinhard, Graue zu Hanau Vnd Herre zu Mintzenberg. „Vnsserem grus Zuvor. Ersamen; weisen, lieben „getruven, Wir haben Abraham Jüden ein Verschrib- „unge geben zwey Jare lange by uch zu Hoenberg „zu wouende vß Vrsachen vnns datzu bewegende, Be- „geren darumb an uch ernstlich, Ire wollent vnns „solche Zeit Inn Vnser Verschribung mit tragen, Jme „Auch keins argen sin, vnd frieden halten», Wann „er soll sich gepürlich halten, Vnd keynen Gesuche von „den vnnsern nemen, Vch auch Jars einen guldin „geben für Wachs vnd dieße, daran thut Ihre Vnser „ernste mynunge, Geber vnter Vnesenn Secret, vf „Freytag nach Sant Paulstage Concsfionis Anno L<r „TDs. (Adresse.) Den Ersamen, weisen, Vnsern lieben Getruven Schultheißen Bürgermeister vnd Rate, zu Hoenburgke." * * -» Am 6. März 1622 stiftete Landgraf Friedrich I. das landgräfliche Regentenhaus Hessen-Homburg und zu dieser Zeit zählte man in Stadt und Amt Homburg 20 Schutzjuden. Ihm wurde, laut Darmstädtischem Üebergabs-Rezeß, die Einnahme an Juden-Schutzgelder (4 10 Goldgulden) jährlich mit 846 fl. 6 Schilling, sowie an Neujahrsgeldern, von jedem Juden einen Goldgulden und welches an 20 Goldgulden betragen, mit 76 ff. 16 Schillingen veranschlagt (Das

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