Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 34 (24.8.1864)
- Date
- 1864-08-24
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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MSLLMM 453 mit Dänemark ausgezeichnet. Bei der Belagerung von Düppel hatte sich ein jüdischer Artillerist besonders hervorgethan; er erhielt die Tapferkeitsmedaille I. Klaffe, und die Offiziere seiner Brigade beschenkten ihn mit einem schönen silbernen Becher welcher dis Inschrift trägt: „Für treue Pflichterfüllung." — Wir fühlen uns um so mehr veranlaßt, das zu beberichten, als in der preußischen Armee, wiewohl das Gesetz nicht dagegen spricht, kein jüdischer Soldat, mochte er auch noch so verdienstvoll sein, in neuerer Zeit irgend eine Beförderung erhalten hat. (Jew. Chron.) Münster (Weftphalen.) In Nr. 29 Ihrer geschätzten Zeitschrift haben Sie, geehrter Herr Redakteur, einen Grundsatz ausgesprochen, dem ich von Herzen zuftimmen muß. Dort heißt es: „In Bezug auf die Gebetordnung in den Synagogen und die aufgedrungene und aufgezwungene Konfirmation hängt sehr viel von dem guten Willen der Gemeinden ab." — Die hiesige Gemeinde, die Gottlob noch von acht jüdischem Geiste durchdrungen ist, geht in obigen 2 Punkten ganz Weftphalen mit gutem Beispiele voran. Sie hat auch nicht das Geringste an der Gebetordnung, wie solche von Alters her gebräuchlich ist, geändert, und ebenso fällt es Niemandem ein, die Konfirmation, die früher hier gefeiert, von mir aber abgeschafft wurde, da sie nach meiner Ueberzeugung*) dem jüdischen Gesetze geradezu entgegensteht, wieder einführen zu wollen. Möge auch ferner der Herr unserer Gemeinde ein gutes Herz geben und den reinen Geist in ihrer Mitte immer neu bleiben lassen! Sutro, Oberrabbiner. Coblenz im Aug. Die maßlosen Ausschreitungen, die sich der hiesige Rabbiner seiner Gemeinde, resp. dem Vorstande gegenüber erlaubte, haben letztere zu einem Schritte veranlaßt, die jeder redlich Denkende und in die hiesigen Verhältnisse Eingeweihte nur billigen kann. In letzter Zeit machte der Herr Rabbiner von seiner Redefreiheit auf der Kanzel einen allzu freien Gebrauch, sie'war ihm die Stätte geworden, an welcher er alle seine Privatstreitigkeiten auskämpfen zu müssen glaubte. Namentlich war es der jetzige Vorstand, gegen welchen er die Pfeile seiner! Zunge richtete. So ein Herr Rabbiner hat auf der! Kanzel ein sehr gutes Terrain er kann angreifen, ohne einen Einspruch zu fürchten, er kann seine - Gegner im tiefsten Grau malen und sich dabei mit dem Glorienschein der Reinheit und Lauterkeit umgeben. Wenn man manch m Herrn Rabbiner sogleich Angesichts der ganzen Gemeinde antworten *) Siehe Milchamot Haschern von Sutro, Hannover 1632, Seite 5—12. könnte, man könnte sehr leicht den Spieß umwenden und den Herrn mit seinen eignen Worten schlagen. Wenn wir es nun auch seit längerer Zeit schon gewohnt waren, weiter nichts als Angriffe von der Kanzel herab aus unfern Vorstand zu hören, so glaubten wir doch nicht, daß der Herr Rabbiner die Kühnheit haben würde, seine Giftpfeile auch an der Stätte auszusenden, wo jeder Haß auch dem bittersten Feinde momentan schweigt, wo nur Liebe und Versöhnung sich die Hand reichen — an der Stätte des Grabes. Aber auch hier hat sich unser Herr Rabbiner nicht gescheut, anzuklagen und anzugreifen. Als vor einigen Wochen ein Mann unserer Gemeinde, (er gehörte zu den Ausnahmen bei uns, er war ein Freund des Rabbiners), vom plötzlichen Tode hinweggerafft, zu Grabe getragen wurde so benutzte der Herr Rabbiner die Gelegenheit, denselben, der Elias hieß, mit dem Propheten Eliah zu vergleichen, der auch plötzlich der Erde entrückt wurde, er sei wie der Prophet ein Gotteskämpfer gewesen, von ungeheuchelter Religiösität ihm seien Sabbath und Feiertage heilig (?) gewesen, er habe nicht zu denen gehört, die das Heilige entweihen nicht zu denen, die die Lehre der Religion verleugnen und verachten, nicht zu denjenigen, die den Streit in der Gemeinde suchen und nähren, nicht zu denjenigen, die den Ow.-, nach innen und nach außen tragen Solches predigte der Mann an einem Grabe! Das wurde doch nun dem Vorstande zu arg und dem Hrn. Rabbiner wurde das Predigen in der Synagoge sowohlals am Grabe vom Vorstande schriftlich verboten. Dieses erklärt den Schluß eines Nachrufs, welchen der Vorstand auf einen Hingeschiedenen Collegen in hiesiger Zeitung veröffentlichte: „Die zahlreiche Betheiligung unserer Mitbürger, ohne Unterschied der Confeffion, an dem stattgehabten Leichenbegängnisse, sowie die Thränen der Trauer, welche auf dem Friedhöfe geflossen, sicheren das ehrenvolle Andenken des Dahingeschiedenen und bekunden mehr dessen sittlichen Charakter und moralischen Werth, als die Ergießungen einer Leichenrede, welche wir im Sinne seines bescheidenen Willens, und nicht ohne triftige Gründe von seinem Grabe fern gehalten haben. Coblenz, den 11. August 1864. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde Coblenz" Diese Streitigkeiten zwischen Rabbiner und Vorstand, wie wir sie hier bemerken, geben zum Nachdenken Anlaß; es ist hier nicht ein orthodoxer Vorstand gegen einen modernen Rabbiner oder umgekehrt, beide sind nicht orthodox, aber dem nicht orthodoxen Vorstand wird das Gebühren des nicht orthodoxen Rabbiners zur Last, er merkt und ahnt es, daß hinter dem sogenannten Princip der Aufklärung nur Prinziplosigkeit steckt, daß der Boden hohl ist, den die Vertreter dieser