Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 33 (17.8.1864)
- Date
- 1864-08-17
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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442 dem Hause irren. Nach gefertigter Ausbesserung begleitete der Knabe den Geistlichen, welcher ihn aber, anstatt in seine Wohnung, zu den Katechumenen brachte, deren Vorsteher ihn, trotz alles Bittens und Betens, und selbst Ihätigen Widerstandes, behielten. Als der Vater des Knaben das Geschehene erfuhr, eilte er zu dem Aufenthalte seines Sohnes und verlangte ihn heraus, allein vergeblich; ja es wurde ihm nicht einmal gebattet, denselben zu sehen oder zu sprechen. Ebenso vergeblich waren die Schritte, sowohl des Vaters wie der israel. Gemeindevorsteher, be den Behörden, die bei dem Grundsätze stehen blieben, daß das Heil einer Seele ihnen höher stehen müsse, als das weltliche Recht eines Vaters. Alle Kommentare sind hier überflüssig, sowie auch alle weiteren Schritte, die von Regierungen oder hochgestellten Persönlichkeiten in der Sache gemacht werden könnten, überflüssig sein werden. Frankreich. Mavfeille, 10. Juli. Das hiesige israelitische Hospital wurde im Jahre 1661 durch Frau Adolphe Carcasonne und Frau Wittwe Cremieu - Marini gegründet. Die Gründerinnen lassen dieser Anstalt die höchste Sorgfalt angedeihen. Mehr als 50 Kranke sind seitdem darin verpflegt worden; die meisten haben dasselbe geheilt verlass»«; einige sind gestorben, aber mit dem "Tröste, daß die jüdische Bekenntnißformel pve? ihren letzten Momenten die Weihe gab. Das Hospital wird durch jährliche Beiträge erhalten. Trotzdem, daß das hiesige Consistorium dem Hospital Opposition macht, ja sogar nicht erlauben will, daß zu seinen Gunsten beim Aufrufe zur Thora Spenden gelobt werden, gedeiht dasselbe dennoch mit Gottes Hilfe auf's Beste. (Iluiv. isr.) Afrika. Tlerncen. Wir haben über die hiesigen Vorkömmnisse bereits berichtet und entnehmen jetzt dem „Droit" folgende ausführliche Darstellung: Sechzig Milizsoldaten, unter welchen sich ein Protestant und sehr viele Juden befanden, hatten die Ordre empfangen, der jüngsten katholischen Procession zu assistiren. Der Protestant und einige Israeliten betrachteten diese Ordre als einen Eingriff in ihre Gewissensfreiheit und weigerten sich, zu gehorchen. Einige Andere, die weniger scrupulös waren, vollzogen die Ordre, knieten aber nicht nieder, als der Befehl dazu erfolgte. Der Offizier, welcher die Abtheilung kommandirte, jagte sie barsch aus den Reihen. Der Protestant und diejenigen Israeliten, welche der Ordre nicht gefolgt hatten, wurden zur Verantwortung gezogen und bestraft. Ein Jsraelite, Namens Ha'im Ganancia, war vor dem Militärgerichte nicht erschienen. Er wurde in Folge dessen vor den Gerichtshof in Tlemcen geladen, wo ihn der Advocat Herr Aussenac vertheidigte. Herr Aussenac führte aus, daß nach dem Dekret vom 9 November 1859 der Dienst der algerischen Miliz bestehe erstens im gewöhnlichen Dienste innerhalb der Gemeinde, zweitens im Detachementdienste. Der Letztere sei bei Weitem der wichtigere und sei deßhalb durch den Gesetzgeber folgendermaßen näher bestimmt: Der Dätachementdienst besteht in Folgendem: 1) Sobald die regulären Truppen nicht hinreichen, muß die Miliz deren Verpflichtungen in Bezug auf Beziehung der Posten, Geleitung der Pulver- und Geldsendungen, Eskorte von Gefangenen, übernehmen. 2) Die Miliz ist verpflichtet, denjenigen Gemeinden, welche von Emeuten, Aufruhr, Brand oder Räuberbanden bedroht sind, zu Hilfe zu kommen. — Herr Aussenac führt nun aus, daß nirgendwo im Gesetze von der Geleitung von Processionen die Rede ist. Er schließt seine Vertheidigung mit folgenden Worten: „Meine Herren! Meine Aufgabe ist erfüllt, ich habe meiner Ueberzeugung gemäß gesprochen. Sie werden Ihrem Gewissen gemäß urtheilen Sie, die Sie unabhängige Beamte sind, lassen gewiß Ihr Urtheil durch keinen religiösen Einfluß bestimmen Oeffnen Sie das Gesetzbuch; es ist das ein heiliges Buch. Die Entscheidung, welche Sie treffen, wird ängstlich von den Vekennern der mosaischen'Religion erwartet, die von Ihnen beruhigt sein möchten in Bezug auf die ungerechten Drohungen gewisser intoleranter Befehlshaber. Alle durch den Staat anerkannten Religionen haben ein Recht auf gleichen Schutz. Wir Alle, Katholiken, Protestanten, Muselmänner oder Israeliten müssen tolerant gegen einander sein, müssen uns einander die .Hand reichen, müssen uns gegenseitig unterstützen, uns lieben, weil wir Alle Söhne desselben Gottes sind." — Der Gerichtshof formirte fein Urtheil dahin, daß Ha'im Ganancia nicht zu jenem Dienst hätte zugezogen werden sollen, und daß er in Folge dessen von jeder Strafe freizusprechen sei. Hierzu eine Beilage. Verantwortliche Redaction: vr. Lehmann. — Verlag der Le Ronx'schen Hofbuchhandlung. — Dampf-Schnellprefsendruck von I. GottSleben in Main).