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Der Israelit · 1864-08-17 · Heft 33 (17.8.1864) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
5 (1864)
Issue
Heft 33 (17.8.1864)
Date
1864-08-17
Page
– (sequence 3)
Language
German
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437 daß Er unser liebevoller Vater ist, der uns schon im Voraus mit Millionen und aber Millionen von Wohlthaten überhäuft hat : Er, unser König, unser Erlöser, unser Helfer, unser Befreier, unser Netter, unser Ernährer, unser Erbarmer zu allen Zeiten der Noth und des Dranasals, der da l itet seine Welt mit Liebe und seine Geschöpfe mit Erbarmen, der nicht schläft und nicht schlummert, der da die Schlafenden erweckt und die im Schooße der Erde Schlummernden zu neuem Leben entstehen läßt, der da die Stummen sprechen lehrt, die Lande der Gefesselten löst, die Fallenden stützt und die Gebeugten aufrichtet! O, wäre unser Mund voll des Liedes, wie das Meer, könnte unsere Zunge jauchzen laut, wie des Meeres Woge, wären unsere Lippen voll des Lobes wie die Ausdehnung des Firmaments, unsere Augen leuchtend wie Sonne und Mond, unsere Hände mächtig, daß sie sich ausbreiten, wie die Fittige der am Himmel hinfliegenden Adler, und unsere Füße leicht, wie die der Gazellen — das Alles würde nicht genügen, dem Ewigen, unserm Gotte und dem Gotte unserer Väter zu danken und Seinen Namen zu preisen ob auch nur einer von allen den Millionen und aber Millionen Wohlthaten, so er uns erwiesen. Und namentlich wir Juden, die wir die unendliche Fülle seiner Liebe, die unendliche Gnade seiner Fürsorge so oft und so vielfach und so ausreichend empfunden haben. Und diesem liebevollen Vater sollten wir nicht gehorsam sein? U. Das Gottesgesetz verlangt einen unbegrenzten und ungeschmälerten Gehorsam. Angeregt dadurch, daß 2pp auch Ferse bedeutet, erklären unsere Weisen die Worte ppvori 2p)/ n'/ii dahin mdp 2122.1 2X ppvwn i'2pp2 wi Oirrw wenn ihr. selbst den anscheinend geringfügigen („minutiös" liebt man heutzutage zu sagen) Gottesgeboten, die der Mensch mit seinen Fersen fortzustoßen geneigt ist, gehorchen werdet. Die göttlichen Gebote haben alle gleiche Autorität; sie alle sind dem Willen des allmächtigen Gottes entflossen und daher in gleicher Weise verpflichtend für uns. Es gibt 3 Ursachen, die einen oder den andern Ausfluß des göttlichen Willens als geringer oder bedeutender erscheinen lassen. Wir haben erstlich ein angeborenes Gefühl für die größere oder geringere Bedeutung eines Gebotes; dann sind es die Sitten der uns umgebenden Völker, die uns über Verschiedenes verschieden denken lassen^ und drittens ist es die Thora selbst, die uns durch den verschiedenen Maßstab der Strafe ein Gebot als mehr oder minder wichtig zu betrachten lehrt. Nichtsdestoweniger sind alle Gebote der Thora mindestens in so ferne gleich, daß sie Gottesgebote sind, und unterscheidet auch die Thora in Bezug auf das verschiedene Strafmaß — über den Lohn der Erfüllung schweigt sie. Daher sagen auch die Weisen pii' .ilin 1112122 ivp .11222 i'ii 1.1 null vw P2V jriO. „Sei sorgfältig in der Erfüllung eines anscheinend unbedeutenden Gebotes, wie in der Erfüllung eines bedeutenden, denn du kennst nicht den Lohn der Gottesgebote." Wir haben dieselben nur von dem Standpunkte aus aufzufaffen, daß der Wille unseres Gottes deren Vollziehung heischt. Mag unser angeborenes Gefühl das eine gering, das andere bedeutend nennen, mag die Sitte und das Beispiel der Völker uns eine Uebertretung mehr verabscheuen lehren, als die andere, mag selbst die Thora mit verschiedenem Strafmaße messen — wir müssen uns bestreben, daß wir nur einen Standpunkt kennen, den, welcher uns den Willen unseres Vaters im Himmel erfüllen und die Uebertretung desselben vermeiden lehrt. — Die Menschen sind nur zu leicht geneigt, die Dinge in dem Lichte 'zu betrachten, in welchem sie von ihrer Umgebung betrachtet werden; daher kömmt die leidige Unterscheidung zwischen Sittengesetz und Ceremonialgesetz, die in den letzten Jahrzehnten soviel des Unheils angerichtet hat; man hat sich gewähnt, dasjenige, was auch die Nichtjuden als geboten oder verboten ansehen, mit dem Namen Sittengesetz zu bezeichnen, während man dasjenige, was uns Juden ergenthümlich ist, geringschätzig Ceremonialgesetz nennt — ein Ceremoniell, das die Willkür erfindet, wie etwas Ähnliches etwa an den Höfen der Fürsten herrscht, Gesetze der Etikette und der minutiösen Beachtung, die dem gesunden Menschenverstände, gelinde gesagt, lächerlich erscheinen. „Was kann am Ende daran gelegen sein, fragt man, ob dasMesser, mit dem ich schlachte, eineScharte hat oder nicht, ob überhaupt das Thier durch Schlachten oder durch Stechen getödtet ist worden, ob das zu verzehrende Thier zu den Wiederkäuern gehört oder nicht, ob das Fleisch in Fett oder Butter gebraten worden? Was kann für Vernunft darin liegen, daß ich am Sabbat, dem Tag der Wonne, mir den Genuß des Cigarrenrauchens versagen soll, was kann daran gelegen sein,, ob ich innerhalb oder außerhalb der Stadtmauern meine Schlüssel bei mir führe? Wäre es nicht noch viel angemessener und schöner, viel erhebender und feierlicher, am Neujahrsfeste statt der Schofartöne Posaunenklänge zu vernehmen, am Laubhüttenfiste statt jener sonderbaren 4 Pflanzenarten einen schönen gewundenen Feststrauß zu tragen?" Wir brauchen auf all diese Fragen und auf tausend andere ähnliche nur eine einzige Antwort zu geben: So und nicht anders ist es der Wille unseres Schöpfers, und wir sind gehorsam gegen Ihn; wir mäkeln nicht an Seinen Geboten und wollen keine Auswahl daraus treffen; uns ist das Gebot der Elternliebe so wichtig, wie das, welches das Vogelnest betrifft; uns ist der Sabbat so heilig, wie das Lebe« der Nebenmenschen, uns ist der Genuß verbotener Speisen so abscheuungswürdig, wie Lug und Trug; uns existirt nirgendwo unter den Geboten unseres

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