Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 29 (20.7.1864)
- Date
- 1864-07-20
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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39V Sa« Milrhec Irmennnd Pilgerwohnrmgrri m Jerasalem. Ungenannter in Mainz 1 fl. 12 kr. — Durch Nathan Choinski in Grandenz 25 Thaler; davon die Hälfte f. d. A. d. h. L. — (Für Abr. Rumpf in Jer.: durch Raph. Sternberg in L. Eschbach sRaffauj 27 fl.) — Zeitungsnachrichten nnd Correspondenzen. D euts chland. AnS dem Herzoglhum Srufsau, 6 Juli In einer der jüngsten Nummern Ihres geschätzten Blattes haben Sie einen Leitartikel mit der Überschrift: „Was wir uns nicht nehmen lassen," gebracht, und dadurch so wie vielen tausend Anderen auch mir so recht aus der Seele gesprochen, und kann ich nicht umhin, Ihnen nebst einer gedrängten Mitteilung über hiesige Religionszustände eine Frage vorzulegen, deren Beantwortung ich um so eher entgegen sehen darf, als ich überzeugt bin, daß Sie keine Gelegenheit versäumen, Ihre streng religiösen, wahren Grundsätze stets offen und unverhohlen an den Tag zu legen. Unsere Landesregierung hat (zwar in der besten Absicht) die Regelung der isr. Religionsangelegenheiten den Bezirksrabbinen unumschränkt überlasten, nnd es lag nur an diesen, eine den Gesetzen und Ceremonien unserer heil. Religion entsprechende Synagogenordnung einzuführen, was ihnen um so eher gelungen wäre, als die Herzen der meisten nastauiichen Juden erfüllt sind von dem Geiste und der Wahrheit der echten (nicht modernisirten) Religion. Sie hängen Alle fest und treu an den alten und ehrwürdigen Gebräuchen, die die Grundpfeiler des Judenthums stets bildeten, und immer bilden werden. Unsere Weisen haben nicht umsonst einen angeordnet; sie waren überzeugt, daß eine Durchbrechung dieses „Zaunes" die übelsten Folgen für den religiösen Glauben mit sich bringen muß Aber jemehr es sich unsere Seelsorger zur Pflicht machen sollten, den Zaun zu befestigen und die Beibehaltung der Minhagim als Basis des Judenthums anzuordnen, beeifern sich diese, alles Herkömmliche abzuschaffen, und eine allen religiösen Ceremonien schnurstracks entgegenlaufende Liturgie einzuführcn, nicht beachtend die Gefahren, die für unsere h. Religion daraus entstehen. Verfremde, rechtgläubige Jude, der in eine unserer Synagogen kömmt, wird mit Schrecken gewahr werden, was die Despotie eines nastauischen Predigers alles zu verfügen im Stande ist. Furchtbare Eingriffe in unsere Gebetordnung hat man sich erlaubt! Die schönen Pmtim, die Jozeroth, jene herrlichen Ueberbleibsel althebräischer Poesie, jene Denkmäler wahrer Frömmigkeit und Gottergebenheit, sie sind durch das Machtwort unserer jüdischen Gesetzgeber in Nassau verschwunden, sie find als ein „Plunder" bezeichnet worden, und dürfen bei Strafe (sie) nicht gebetet werden! Die verschiedenen talmudischen Abhandlungen, die sowohl dm täglichen als auch dm Sabbatgebeten beigegebm wurden, damit wir doch wenigstens einen Begriff von jener Zeit habm, in welcher die isr. Religion in ihrer höchsten Blüthe stand, sie sind aus unseren Synagogen auf Befehl der Rabbiner—verbannt! Statt der herrlichen iim.-l '">'V rc., Gesänge, die durch ihre wunderbare Poesie die Bewunderung aller Nichtjudm erregen, werden deutsche, gehaltlose, auf dm Geist und das Herstumpf wirkende Lieder abgesungm, und dieses Alles auf Befehl der Rabbiner! Ueberhaupt ist das echte jüdische Element aus unseren Synagogen verschwunden, und mit tiefem Bedauern sehen wir einer Zeit entgegm, wo durch eine solche Ordnung der letzte Halt des Judenthums erschüttert und sein Fall bewirkt wird! Die Frage, der ich nun Anfangs erwähnte, ist die: Sollen und können wir müssig zusehm, wie man unseren Glauben unterwühlt? Sollen nnd können wir dazu schweigen, wenn in einer Zeit, wo ein bei allen gläubigm Juden geachtetes Blatt verkündigt: „Was wir uns nicht nehmen lasten," dennoch Alles genommen wird? — §. (Wir habm hiezu zu bemerken, daß wohl auch die Gemeinden ein großer Theil der Schuld trifft; so werden in dem uns benachbarten Bieberich trotz der Einsprache des Herrn Süßkind von Wiesbaden die Piutim ungehindert gebetet. Andere Gemeinden könnten ebenso verfahren, wenn sie ernstlich wollten. Aehnlich ergeht es mit der aufgedrungenen und aufgezwungenm Conftrmation. — Red.) Würzburg, im Juli. Wir erlauben uns, Sie auf dm Artikel Palästina im „treuen Zionswächter" Nr. 15, 9. Jahrg. 1853, aufmerksam zu machen. Dort wird unter Anderem gesagt: „In dieser Zeit besuchte er (vr. uno Prof. Roth aus München) Indien und Abyssinien bis zur Quelle des Niels. Er versicherte mich, daß in Abyssinien eine Menge iSrael. Beduinen exislirm, welche mit ihrm Heerden frei herumziehm, und streng jüdisch leben". Wern wir auch nun nicht gut annchmm können, daß diese Beduinen.streng jüdisch leben, wie Hr. Prof. Roth versichert, so können wir ihm doch darin getrost glauben, daß eine Menge Juden in Abyssinien existiren, so daß die Vermuthung, die Sie, geehrter Hr. Redacteur, in Ihrem geschätzten Blatte aussprachm, als sehr begründet erscheint. vr. M Br. Hierzu eine Beilage. >d»«feahett des Herrn Vr. Lehmann verantwortlicher Redakteur: E. Satt»«««. — Verlag der Le Ronx'fchen Hofbachhachdkang. Dampf«EchneKprefsrndruck von I. GottSlrden in Main».