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Der Israelit · 1864-07-20 · Heft 29 (20.7.1864) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
5 (1864)
Issue
Heft 29 (20.7.1864)
Date
1864-07-20
Page
– (sequence 4)
Language
German
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38« Der von öer Rabdinercommissioll?u Pestis veröffentlichte Entwurf sur Kründüng eines Nabbinersrminars. Beurtheilt von vr. 2. llrlckesLelwer. (Forts, statt Schluß.) Aber macht man denn einen Entwurf, daß er aä AvLScas oaisrLäas deponirt werden soll, als recht systematische Federzeichnung, vielleicht für preußische oder französische, nimmermehr aber für ungarische Zustände? — Ja, ich frage weiter, ihr habt hiermit das ganze, große, hauptsächlich im Besitze der .-nin und .-«2'V'2 'osiri befindliche Contingent der von euch gestoßen; war denn hierzu eine so dringende Nothwendigkeit? Ist denn der Nachtheil, wenn der Lehrer an der theologischen Anstalt nicht weiß oder finden kann, daß —«sg, riOi —daß der rituellen Bestimmung, nicht des Morgens -Qii Ompv zu sein, eine Verpflichtung dieser Art des römischen Klienten gegen seinen Patron zu Grunde liegt rc. rc., ist denn dieser Nachtheil so groß, daß ihr Hunderte von denen von euch stoßet, auf deren Sympathien allein ihr zu rechnen hättet? — Ich weiß sehr wohl, daß Philologie und Archäologie und nun gar mathematisches Wissen dem Studium der sehr, sehr förderlich ist; allein, was wird gegenwärtig in Ungarn für diesen nur secundären Vortheil (denn man wird doch nicht in Abrede stellen, daß auch diejenigen recht gute erziehen können, die kein Sterbenswörtchen Latein und Griechisch verstehen) geopfert? Ich will gar nicht sagen, ob nicht ein Mittel hätte ausfindig gemacht werden sollen, selbst das Directorat im Interesse der praktischen Realifirbarkeit, welche die Hauptsache ist und bleibt, für jetzt einem Manne zu übertragen, welcher, wenn gleich selbst ohne umfassende wissenschaftliche Bildung, doch die entsprechende Empfänglichkeit und das Verständniß dafür hat, so daß unter seiner Leitung der gesammte Lehrkörper in wissenschaftlicher Beziehung doch immer das Nothwendige verfügen kann. Ich will dies, wie gesagt, nicht behaupten, weil ich selbst nicht entscheiden mag, ob die allerdings alsdann himmelan sich thürmenden Schwierigkeiten wirklich hätten überwunden werden können. Daß man aber (Z. 9.) von jedem Talmudlehrer entsprechende allgemeine wissenschaftliche Bildung verlangt, was nicht einmal durch die Gleichverpflichtang der Präparandenschule gedeckt wird, indem dort (§. 2.) nur zweien der Gymnasiallehrer die Kenntniß des Hebräischen, und nur für die unteren Classen der Präparandie abverlangt wird, dies Alles ist mir rein unbegreiflich. Oder ist vielleicht gerade deßhalb der allgemeine Ausdruck „entsprechende allgemeine wissenschaftliche Bildung-, weil ohne engere Definition gelassen, so sehr vage, so daß er MeS und Nichts bedeuten kann, so unbestimmt geblieben, damit man eben Alles daraus machen kann, was man will? Das wäre eine sehr gefährliche Diplomatie! Wir haben endlich hier noch einen wesentlichen Punkt zu besprechen, der auf das Maß des Vertrauens, das die Anstatt in Anspruch wird nehmen können, von größter Bedeutung ist. Wir meinen natürlich den Schulrath Derselbe soll (S. 2 b. Alm. 2) „neben einer angemessenen Zahl von.Männern aus dem Laienstande auch aus 3 Rabbinen bestehen, die vermöge ihrer Frömmigkeit und umfassenden theolologischen F ichgelehrsamkeit sowie durch gründliche allgemein wissenschaftliche Bildung und Gediegenheit des Characters bei der Israel. Bevölkerung in Ansehen stehen und das Vertrauen der h. Regierung verdienen." „Dieses Organ soll (ibiä. Alin. 1) theils informirend, theils vollziehend sein" (dagegen im Widerspruche hiermit (lOb. Alin. 1 Ende) nur informirend oder gutachtlich): „Die Vorschläge dieses Schulraths müssen, sofern nicht em besonderes Hinderniß im Wege steht, jedes Mal berücksichtigt werden" (S. 6 b. unten). — So, dies ungefähr ist die leibhaftige Gestalt der neue« Schöpfung des Schulrathes d. h. der obervormundjchaftlichen Schul- (und Kirchen-?) Behörde. Sehen wir uns Zusammensetzung und Prärogative etwas genauer an. Es sollen „neben" Laieu „auch" Rabbinen sein. So, und warum, meine Herren, wozu dienen Rabbinen, die „vermöge ihrer Frömmigkeit und umfassenden theologischen Fachgelehrsamkeit sowie durch gründliche allgemeine wissenschaftliche Bildung und Gediegenheit des Characters bei der israxl. Bevölkerung in Ansehen stehen," warum bilden diese nur ein Pendant, ein nolhwmdiges Uebel „neben" einer Anzahl „Laien-? Warum im Verhältniß von drei zu fünf (S. 10b. Alin. 2) und warum nicht umgekehrt; und warum war es auch hier gar nicht möglich, ein Mittel zu finden, die alten Rabbinen (von denen mir allerdings ganz unbekannt ist, ob dieselben diese neue ganze Anwaltschaft billigen oder mir nicht sogar ob derselben zürnen) einzuschließen? — Dieser Schnlrath soll theils informirend, theils vollziehend sein. In welcher Beziehung Letzteres, das wird das höchstwichtige Statut erst lehren. — Die Vorschläge des Schulraths müssen (außer bei besonderen Hindernissen, welche aber besonders bei der Dehnsarnkeit des Attributs „besondere" nicht einmal alle Jubeljahre emtreten werden) immer berücksichtigt werden. — Wir unserseits bedanken uns höflichst vor solcher Obervormundschaftsbehörde, zumal gar keine Andeutung darüber gegeben ist, wer denn eigentlich diese Herren Vormünder wählen, resp. inVorschlag bringen soll. Sehen wir uns nun die objective Abrundung

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