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Der Israelit · 1864-07-13 · Heft 28 (13.7.1864) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
5 (1864)
Issue
Heft 28 (13.7.1864)
Date
1864-07-13
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Die Betrachtuna Mrr M intÄkectüM Md Moralische Kraft und Wchtigkeft der Abiturienten führt uns zu der sehr verwaNdtm über die Eintreten den d. h. Mer Möglichkeit der Erreichung des SHAereontingentes. Das Statut stellt (S. IV. §'. 1a., Z. 2 a. u. d) die Minimaldedingüng des vollendeten 14. Jahres, Reife für den Eintritt in das Obergymnasium und Berftandniß von 'p"-DOp 'Ii Gemara und leichten Das Elaborat mußte allerdings den Mnimalsatz des Alters so sehr Herabdrücken, weil der größte Theil und das sicherlich eigentliche Cvntingent der Anstalt, die '12, schon eine sehr große Geduld entwickeln «erden, wenn sie eilf volle Jahre, acht Jahre in der Anstalt und drei auf der Universität, die ja sehr wünschenswerth ist, ausharren; mehr noch, wenn ihre Eltern sie eine Carridre ergreifen lassen, in welcher sie erst zn 25 Jahren „fertig" werden, um nur in den seltensten Fällen auf Rosen gebettet zu sein. Also dies Herabgehen war ein dringend gebotenes. Allein , hier drängt sich die ernste Frage auf, wo wollen wir denn in Ungarn 14jährige Schüler heruehmen, welche Reife für das Obergymnasium besitzen und zugleich '2^2 Op -z^"n"Lu und leichte verstehen? Wie lange sind Venn 14jährige Knaben der Gemeindeschule entwachsen, und wie lange wünschen wir denn, daß sie der Schule entwachsen sind? Ist es denn nicht das emsige Streben jedes Schuldirectorates, und muß nicht dies die ernste Sorge desselben sein, daß die Gemeindeschule den Eltern ermögliche, die Kinder bis wenigstens nach der rimo -o bei sich zu behalten? Wann sollen denn eigentlich diese Kinder den Schulunterricht genossen haben, wenn sie nach Vollendung des 14. Jahres schon für das Obergymnasium d h. für die letzte Hälfte des ganzen Gymnasiums reif sein sollen? Das ist rein unmöglich. Ich selbst habe hierin nicht wenige Erfahrungen gemacht. In hiesiger G meinde z. B., in welcher eine ganz erfreuliche Empfänglichkeit der Eltern für klassische Bildung der Kinder vorwaltet, genießen viele Schüler der obersten Classe Privatunterricht in Gegenständen des Gymnasiums. Allein welchen und wann? — Bis zu ihrem absolvirten, allerhöchstens zum beginnenden 13. Jahre haben sie ausschließlich mit ^21 einerseits und den Unterrichtsgegenständen bürgerlichen Wissens andrerseits zu thun. Wenn sie schon im 10. oder 11. Jahre anfangen sollten, „Studenten" zu werden, das wäre wahrlich ein großes Unglück. Wohl kann dies zuweilen bei Kindern reicher Eltern, die keine Kosten für die Ausbildung ihrer Kinder zu scheuen haben, zum großen Nachtheile der natürlichen, kindlichen Entwickelung der Fall fein; hier wird aber, wie die allgemeine Erfahrung lehrt, wieder das hebräische Pensum ein zu hoch gegriffenes sein. In dem Kreise der jedoch, an die wir ja vor Allem denken müssen, wird die literärkschr MfdrdMMg Uon ttt StkbMcht dLS nöthwenvia voraugegrmgenSn K-steMmmes unrnöglich; sie Mag 'sich -Nf dem Papiere gach gilt ausnehmen, aber Mch'ebtzN nur aNf dem Papiere. Der Gebaute an die Realjsirbarkeit der Schülerzahl führt aber unmittelbar zum anderen Theitz des Personals der Anstalt, des Direktors und der Lehrer. Das Statut verlangt (S. 6l>.) einen Direktor, dann vier Lehrer mit Befähigung und Bestimmung für die theologischen Fächer. Mindestens 2 der ersten Lehrer müssen den Unterricht in Bibel, hebräischer Sprache und jüdischer Geschichte in den unteren Claffen des Präparandencurses übernehmen können. Der Direktor muß umfassende, wissenschaftliche Bildung und gründliche theologische Gelehrsamkeit besitzen .... die für den Unterricht in den theologischen Gegenständen bestimmten Lehrer müssen neben gründlicher talmudifcher Gelehrsamkeit und den erforderlichenFachkenntnissen auch eine entsprechende allgemeine wissenschaftliche Bildung haben. Dieser Passus erscheint mir als der auffälligste im ganzen Elaborate, ich habe wiederholt darüber nachgedacht, dadurch aber mein Erstaunen nicht vermindert, sondern vermehrt. Also die Lehrer in den theologischen Fächern sollen auch eine entsprechende allgemein wissenschaftliche Bildung besitzen. Wo wollt ihr aber denn diese hernehmen, wenn ihr die Löw's rc. (ihre theologische Capacität einmal zugegeben) nach eurem Programme Lusnehmet. Meiner Erfahrung nach gibt es zwar G. s. D. unter unserer Partei sehr viele gebildete Rabbinen, aber derjenigen, welche eine allgemeine wissenschaftliche Bildung, d. h. eine auf Grund klassischer und mathematischer Schulstudien erlangte, haben, find bis jetztin Ungarn hüben und drüben nach Verhätniß sehr wenige. (Schluß folgt. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Aus Württemberg. Folgendes Geschichtchen, das mir ein Reisender aus Heilbronn mittheilte, ist so bezeichnend für unsren kirchlichen Servilismus, daß ich es Ihnen nicht vorenthalten möchte. Bei einem 'Hochzeitsmahle in genannter Stadt brachten einige Gäste in der Champagnerbegeisterung

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