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Der Israelit · 1864-07-13 · Heft 28 (13.7.1864) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
5 (1864)
Issue
Heft 28 (13.7.1864)
Date
1864-07-13
Page
– (sequence 5)
Language
German
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375 liche Ursprung" kann als der nur ganz allgemeine Hintergrund der Specialgesetze genommen werden, und die Offenbarung etwa wie in der Kantischen Auffassung, welche „die Offenbarung als wirkliche Offenbarung betrachtet und ohne Rücksicht auf die wirkliche Beschaffenheit der biblischen Bücher einen a priori festgesetzten Begriff von Offenbarung voraussetzt; wonach lauter Moralisches darin enthalten sein soll." (Eichhorn, Bibl. Bd.7 S. 1079). Solche Doctrinen predigen noch heute, und heute erst recht diejenigen jüdischen (?) Prediger, denen die eigentliche Offenbarung Gottes nur in den allgemeinen Humanitäts-- und Moralitätslehren der Thora besteht; alles Uebrige aber wie etwa die speciell offenbarte Auslegung des in nb höchstens einen allgemeinen göttlichen Ursprung (Hintergrund) hat, insofern Moses wirklich ein gottbegeisterter Mensch war; übrigens aber nur dann, wenn „historisch", „positiv", aufrechtzuhalten und mit allen Waffen der Sprache zu Gemüthe zu führen sei. — Die Pietät vor allen Trägern und Verkündern der Tradition, auch derer, welche außerhalb der Sphäre des, talmudische Capacitäten nur immer in Verbindung mit wissenschaftlicher Tüchtigkeit kennenden und anerkennenden Elaborates stehen, im Gemüthe der Schüler zu näh en und zn kräftigen, dürfte übrigens ziemlich schwer halten. — Das Postulat des „religiös-sittlichen" Charakters aber endlich ist noch viel dunkler und allgemeiner gehalten, als alle früheren; und können wir daher keine einzige der obigen Verklausulirungen zufriedenstellend finden. Wir wüßten wohl, wie allen diesen Dunkelheiten hätte abgeholfen werden können; wenn nämlich auch nur ein einzig e s M a l das Epitheton „orthodox", welches allerdings präcis und deutlich gewesen, gebraucht worden wäre. Allein — man mochte wohl eine gewisse Scheu empfinden, dies in diesen Tagen wiederum so aufregend gewordene Losungswort zu nennen. Uns will aber bedünken, daß Ln so wichtigen Dingen Deutlichkeit und Klarheit vor Allem Noth thue. Specialiter machen wir auf einige Stellen aufmerksam, wo es sich besonders wesentlich um diese bestimmt ausgeprägte Gesinnung wird handeln muffen. So vor Allem bei der Disciplin der Geschichte. Im 4. und 5. Jahrgange des Präparandencurses soll die Geschichte des Zeitraumes von der Zerstörung des zweiten Tempels mit ... . besonderer Beachtung des religionsgeschichtlichen Theils und die Uebersicht über die Geschichte der Juden bis auf unsere Zeit (S. 4 a. §. 3), im Candidatencurse sollen die Resultate neuerer Forscher besonders beachtet werden (S. 5 a. Z. 2, vergl. auch S. 6a. § 2, 5a. Z. 3, 4d §. 2). Wir fragen nun ernst und besorgt: nach welchen Principien wird dies Alles geschehen? Nach Ewald's Geschichte der Juden, Grätz, Jost, Herzfeld rc., oder wie sonst? Desgleichen ist es durchaus keine müssige Frage, wenn sman sich erkundigt, welcher Art denn die „allgemeine Einleitung in die h. Schrift" (S. 3 k. §. 4) eigentlich sein wird; ob ü b». Eichhorn, Augusti, Watke rc. oder, ob minder „tolerant" bestimmte Grenzen vorgeschrieben find, wie etwa die Einleitung Mendelssohns zur Thora rc. Für das Vertrauen, mit der die Bevölkerung der Anstalt engegenkommen soll, ist ferner der Ort, in welchem sie gegründet werden soll, von der allergrößten Bedeutung. Dieser höchstwichtige Punkt scheint sowohl in der engeren Entwerfungs-Commission wie bei der Berathung sämmtlicher Vertrauensmänner wirklich eingehender Beachtung gewürdigt worden zu sein. Daß dies aber nicht mit vollständigster Rigorosität geschehen, ist schon aus dem, was das Elaborat darüber mittheilt, mehr aber aus dem, was zwischen den Zeilen zu lesen, unzweifelhaft. Der Ort, in welchem jetzt eine Anstalt für Rabbinatscandidaten mit Erfolg bestehen kann, muß folgende Eigenschaften besitzen: 1) Es muß eine Gemeinde sein, deren Mitglieder durch langjähriges Bestehen einer solchen Anstalt an die Unterstützung armer Studirenden, aus denen doch auch das größte Kontingent der Rabbinerschule bestehen wird (S. 7 i>. Alin. 4), gewöhnt sind, denen dieses zur Natur geworden, ganz selbstverständlich ist und zur religiösen Praxis gehört. Heutzutage gewöhnt man sich da nicht erst hinein. 2) Es muß eine Gemeinde sein, in der mindestens der bei weitem überwiegendere Theil der Besitzenden 212) einer echt religiösen Richtung angehört und speciell eine solche Observanz der Speisegesetze im Hause bewahrt, daß man die Studirenden ruhigen Gewissens bei ihnen essen lassen kann. 3) Es muß womöglich ein kleinerer Provinzialort sein, wo der Emst der Wissenschaft nicht durch Zerstreuungen und Vergnügungen verhindert und gehemmt ist; wo nicht dir Verleitung zur, wenn auch an sich unschuldigen, aber doch zeitraubenden Lebensfreude der erst heranzuerziehenden -Besonnenheit des vierzehnjährigen, zarten Kindes unsäglichen Schaden bringt. Wohl entbehrt solche kleine Provinzialgemeinde in der Regel der Gelegenheit zur wissenschaftlichen Ausbildung; allein dies ist ja hier, wo diese Gymnasialstudien in der Anstalt selbst absolvirt werden, von keiner Bedeutung. 4) Es ist höchst wünschenswert, daß eine solche Anstalt in einem .12m mpv d. h. einem Orte besteht, wo den Zöglingen Gelegenheit geboten wird, den in der Anstalt genoffenen Talmudunterricht durch und Onsiv rmrp, durch Umgang mit auch außerhalb der Anstalt zu erhöhen und zu erweitern. 5) Es ist dringend nothwendig, daß eine für angehende Jünglinge, für Zöglinge, welche in den gefährlichsten Lebensjahren stehen, gegründete Anstalt nicht in einer solchen Stadt bestehe, wo rücksichtlich

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