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Der Israelit · 1864-06-29 · Heft 26 (29.6.1864) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
5 (1864)
Issue
Heft 26 (29.6.1864)
Date
1864-06-29
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Z Beilage zu Nr. 26 des Zsraelit. AertrrnKSrrychrichten ««- Korrespondenzen. Preußen. Co^lenz, den 21. Juni. Wenn auch gar manche Erscheinung der Gegenwart auf religiösem Gebiete einen traurigen Eindruck hervorrnft, so ist es doch erfreulich, zu sehen, wie überall die sogen, jüdische Reform Fiasco macht; auch in unserer bisher wenig im Rufe der Frömmigkeit stehenden Gemeinde fängt man an, zur Einsicht zu kommen, wohin das Abgehen vom alten gebahnten Wege der Väter endlich führen muß. Man möchte gern wieder umkehren, und diese Umkehr zum Bessern .zeigt sich bereits in einer Agitation gegen den Rabbiner Ben Israel; unlängst brachten die jüdischen Blätter eine Anzeige, die eine solche Agitation andeutete; aber noch andere Anzeichen sind da. So wurde am vorigen Sabbat der Sohn eines Vorstandsmitgliedes Bar Mizwah; der Vater verschmähte es, denselben von Herrn Ben Israel confirmiren zu lasten. Statt dessen ließ er ihn in dem gegenüberliegenden Ehrenbreitenstein die Paraschah lesen. Am selben Sabbat hielt dort Herr Rabb.-Cand. vr. Sulzbach aus Frankfurt a. M. eine Predigt, bei der fast die gesammte hiesige Gemeinde anwesend war. Die erwähnte Predigt hat einen großartigen Eindruck hervorgerufen; man hat erkannt, daß das echte Judenthum auf soliderer Basis beruht, als die moderne Phraseologie. Herr vr. Sulzbach sprach warm und innig; man fühlte, daß seine Worte den Stempel der Wahrheit trugen, daß sie vom Herzen kamen, und bei allen Anwesenden -wurde die Sehnsucht rege, wiederum einen echten Lehrer unserer göttlichen Religion den unsrigen nennen zu dürfen. — Schon in der nächsten Zeit hoffe ich, Ihnen interessante Dinge von hier aus mittheilen zu können. Oesterreichischer Kaiserstaat. Tolna. In einer außerordentlichen Berlage der jüngsten Nummer des „Israelit" war uns das rohe, zur traurigen Berühmtheit gewordene Betragen des Vorstandes in Mako gegen einen fremden Rabbinen dargestellt; erlauben Sie mir, daß ich Ihnen über das Gebühren eines sinn und geistesverwandten ^Vorstandes (in Bonyhad), welches um somehr öffentlich besprochen und mißbillgt zu werden verdient, als es *) Durch das gleichmäßig unwürdige Berfabren gegen di« verewigen Geonim Rabdi Moses Perels und Rabbi Salomo« Ullmann die Ausgeburt eines der verderblichsten Prinzipien: die Unselbstständigkeit der Rabbinate in reiu religiösen Dingen, in schmählichster Weise constatirt, reftrire. In Nr. 19 der „Neuzeit" unter Rubrik ^Widerrufungen" (?) desavouirt der Vorstand der Bouybader Cultus-Gemeinde: Leop. Rockeußein und I. Bauer mit einer Beigabe der verletzendsten Ausdrücke gegen das dortige Rabbinat O'llO-.isrn p'2"-r die Unterzeichnung derselben auf die bekannte Aufforderung des Herrn vr. Hildesheimer. Die Auslassungen Rockenstein-Bauers lauten u. A. wie folgt: „In dem „Verzeichnisse ung. Rabbinen, welche den berüchtigten „Protest unterschrieben haben, finden wir drei Namen, „die unsrer Gemeinde angehören, ein Kontingent, wie „solches keine der Unterzeichneten Gemeinden (?) auf- „weist. Seitdem die Oberrabbwerstelle bei uns vakant „ist, überwacht die Gemeindevorstehung alle Cultus- „Angelegenheiten, und kann ohne deren Bewilligung „oder Mandat weder ein Dajan, noch sonst Jemand „irgend eine Urkunde ausfertigen oder eine solche mit „seiner Namensunterschnft versehen. Für die Aris- „rechthaltung dieses Statutes ist auch dahin gesorgt „worden, daß die Matriken uud das Rabbinatssiegel „im Gemeindehause aufbewahrt sind, und mit der „Führung derselben ein zu diesem Behufs angestellter „Beamte (Bauer, Notar, der sich unverantwortlicher- „weise als „Vorstand" unterfertigt) betraut ist. „Wenn nun trotzdem irgend Jemand — ohne einge- „holte Bewilligung — ein Zirkularschreiben erläßt „oder ein solches mit seiner Unterschrift versieht, wie „dies mit dem famosen Proteste geschehen, so ist solches „Verfahren als unbefugt und illegal zu betrachten, „wogegen sich die Gemeindevorstehung zu verwahren, „und die Unterzeichner zu desavouiren sich verpflichtet „sehen u. s. w." Hat man schon einen solchen Unsinn gchört? Wir wollen hier nicht untersuchen, ob denn das Rabbinatssiegel auch nur für die rabbin ischadmi nistrat iven Geschäfte wirklich in so guten Händen des hiemit betrauten „Beamten" ist; unsere bescheidenen Zweifel fänden wohl Berechtigung in dem Faktum,*) daß ohne Wißen des Rabbinates und versteht sich ohne Aufbietung ein Aufgebotsschein für eine Geschiedene mit einem Kohen ausgestellt und auf Grund dieses falschen Dokumentes, das verliebte Pärchen in Pesth getraut wurde und der Ehemann noch jetzt TiViD iDtO in Fünfkirchen lebt. Wo war damals die Gewissenhaftigkeit des betrauten „Beamten" und die subtile Kontrolle der „Gemeindevorstehung" Aus Schonung nennen wir hier die Namen nicht; doch kennt fie i» Bonyhad Jedermann.

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