Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1864-06-22 · Heft 25 (22.6.1864) · page 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
5 (1864)
Issue
Heft 25 (22.6.1864)
Date
1864-06-22
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2447141-2447166--02704-2458056
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Beilage zu Rr. 25 des Israelit. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Österreichischer Kaiserstaat. Wie«, 3. Juni. (Zur confessionellen Gleichberechtigung.) Unter diesem Titel machte jüngst eine Notiz die Runde durch die Blätter des Inhalts, daß ein Doctor der Rechte mit seinem Gesuche um Zulassung zur Richteramtsprüfung sowohl von dem betreffenden k. k. Oberlandesgerichte als auch von dem k. t. Justizministerium deshalb abgewiesen wurde, weil er Jude, und durch die Aufhebung der Verfassung vom Jahre 1849 auch die confessionelle Gleichberechtigung aufgehoben worden sei. Die „Allg. Oesterr. Gerichtszeitung" (redigirt von den Professoren Glaser und Stubenrauch) nimmt hieraus Anlaß zu folgender beachtenswerthen Bemerkung : „So auffallend es fein mag, so scheint es doch, daß die erwähnten, abweislichen Erläffe mit der lex lata im Einklänge stehen. Die Richteramtsprüfung steht, wie schon der Name sagt, im innigsten Zusammenhänge mit der Ausübung des Richteramtes, und eben so, wie nur derjenige zur Advocatenprüfpng zugelaffen werden kannn, gegen dessen Ernennung zum Advccaten wenigstens im gegebenen Momente ein Hinderniß nicht besteht, eben so kann auch zur Richteramtsprüfung nur der zugelaffen werden, der auch mit dem Richteramte selbst bekleidet werden kann. „Wenn nun auch ein 'Gesetz, welches die Juden vom Richteramte ausdrücklich ausschließt, nicht besteht, so steht doch auch keines in Wirksamkeit, welches mit dem Standpunkte der älteren Gesetzgebung geradezu bricht, und was letztere betrifft, wird doch Jedermann zugeben, daß eine solche ausdrückliche Ausschließung von einer Gesetzgebung nicht erwartet werden darf, welche selbst Akatholiken nur äispsvsaaäo zum Staatsdienste zuließ, welche-den Juden, der für einen Glaubensgenoffen gegen einen Christen zeugen soll, für einen bedenklichen Zeugen ansah und ihn als unfähig erklärte, den letzten Willen eines Christen zu bezeugen, welche anderseits für nöthig erkannte, ausdrücklich zu erklären, daß Inden die juridischen Rigorosen ablegen und zu Doctorcn promovirt, eben so such zu Advocaten ernannt werden können. „In all' diesen Punkten galt für die Juden gewiß der Satz: „guock non liest, probibitum est" (was nicht erlaubt ist, ist verboten), und da sie Richter oder überhaupt Staatsbeamte nicht werden konnten, konnten und können sie auch zur Richteramtsprüfung nicht zugelaffen werden, und find sohin auch nicht Ln der Lage, das mit Ablegung dieser Prüfung verbundene und im erzählten Falle wohl zunächst angestrebte Accidentiale der Befähigung zur Vertretung vor dem Strafgerichte auf diesem Wege zu erlangen. „Sollten dessenungeachtet Juden zur Richteramtsprüfung zugelaffen worden sein — ein Fall, den wir gerne zugeben wollen — so kann dies nur so erklärt werden, daß die betreffende Behörde von dem Glaubensbekenntnisse des Competenten keine Kenntniß hatte. „Wir hielten uns dem erzählten Falle gegenüber für verpflichtet, in möglichster Kürze den hier, wie in vielen anderen Dingen gar sehr der Verbesserung bedürftigen Stand der heutigen Gesetzgebung zu fixiren, und fügen nur noch bei, daß die Gleichberechtigung aller Confessionen in praxi immer noch als eine Sache der lex t'eron-la, nicht aber der lex iata anzusehen ist." (Untcrdeß ist in der „Gerichts- Hall^" eine Entgegnung erschienen, die wir in der folgenden Nummer geben werden.) Afrika. Abefsynien (Fortsetzung und Schluß aus Nr. 23). Hier wird der Missionär pathetisch und beschreibt in rührenden Ausdrücken den Eindruck, welchen er auf die Zuhörer gemacht, die dessenungeachtet widerspänstige Juden blieben : „Die nächsten drei Stunden, schreibt der Missionär, brachten uns nach Schoaghen, wo wir eine Schule haben, und wo auch einige unserer Convertiten und noch eine größere Anzahl von ungläubigen Falaschas wohnen. Der größere Theil derselben hatte sich der Sabbathruhe ergeben, aber unsere Ankunft brachte sie von ihrem Lager auf und führte sie in die freie Luft. Das Herannahen des Wochenfestes und dessen eigentümliche Vorschriften führten uns unvermerkt zu einer Diskussion auf das begrenzte Gebiet, worauf der Tempeldienst und die Opfervorschristen der Juden verweisen. Ein riesenmäßiger, starker Falascha, der nach seiner Gestalt und seinem Ansehen ebensogut für einen Sprößling der Titanen, als der Patriarchen gelten konnte, sprach in verworrenen und unzusammenhängenden Sentenzen beharrlich gegen Alles, was wir sagten. Dann und wann, wenn er ein wenig in Verlegenheit gebracht war, wollte er zugeben, daß der Mensch ein Sünder wäre, aber einen Augenblick nachher behauptete er wieder, daß er heilig und gut sei; bald bekannte er, daß ein Erlöser in der heiligen Schrift offenbart sei, bald, daß der Glaube an einen einzigen Gott Alles sei, was erforderlich wäre, die himmlische Seligkeit zu sichern. Wir verlangten jetzt entschieden von ihm, daß er schweige, damit Andere jene Wahrheiten hören möchten, denen er aus Unwissenheit widerspreche. — Mt Mühe wurde er dazu gebracht, und der Missionär er-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.