Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 25 (22.6.1864)
- Date
- 1864-06-22
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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335 der hier folgenden angenommenen zwölf Sätze verbürgen, I. Es soll eine Oberudminiftrativbehörde bestehen, unter umfänglicher Mitwirkung der Gemeinden gewählt und aus Männern zusammengesetzt, welche durch ihr äußeres Leben bethätigen, daß sie aufrichtige Anhänger des gesetzlichen Judentums sind. II. In cultuellen und rituellen Angelegenheiten sollen die Gemeinden des Landes von einander unabhängig sein, und es soll kein Organ bestehen, weder in Consistorial - noch in Synodalform, welches auf religiöse rn Gebiete Vorschriften und Anordnungen erlaffen kann. III. Eine die Würde und äußere Ordnung des Gottesdienstes sicherstellende Synagogenordnung ist innerhalb des Rituals und mit Schonung jüd. Sitte und Anschauung möglich und soll mit Zustimmung der Gemeinden festgestellt werden. I V. Wie bisher einzelnen (Reform-) Gemeinden, sott es allen unbenommen bleiben, ihren Gottesdienst nach ihrer religiösen Ueberzeugung einzurichten; weicht eine Gemeinde hiebei vom rituell-legalen Herkommen ab, so hat eine diffentirende Minorität das Recht, Privatgottesdienst adzuhalten, oder einen öffentlichen Gottesdienst einzurichten. Jede Gemeinde muß auf Verlangen auch nur eines einzigen Mitglieds die herkömmlichen rituellen Anstalten wieder einrichten und unterhalten. V. Niemand soll zur Confirmation zwangsweise ungehalten werden, diese, sowie die neueingeführten Gebete bei Beschneidungen und Leichenbegängnissen sollen nur fakultativen Charakter haben. Religiöse Zusammenkünfte sollen (außer der Zeit des öffentlichen Gottesdienstes) ungehindert stattfinden und jeder Unbescholtene darin Vorträge halten dürfen. VI. Bei Besetzung von Nabbinaten sollen die Gemeinden das Recht eines bindenden Vorschlags haben, oder ein Veto, wenn ihnen die rituelle Autorisation (.i->ri.i) des anzustellenden oder eine demselben über seine religiöse Richtung abverlangte Erklärung nicht genügen. — VII. Die Bildung und religiöse Erziehung der Lehrer genügt nicht. Das religiöse Bedürfniß fordert erweiterte Kenntniß der Religionsurkunden in der Originalsprache, während die gewerblichen Verhältnisse der Israeliten auch eine Vermehrung der allgemeinen Bildung fordern. Die Bildungszeit der Lehrer soll darum um zwei Jahre vermehrt werden. VIII. Concentration des Religionsunterrichts ist nothwendig. Das Memoriren der Sprüche soll bedeutend beschränkt, das Gesangbuch ganz entfernt, und die Vorschriften und Lehren der Religion vorherrschend aus den Offenbarungsvrkunden gel hrt werden. Das Religionsbuch, das nach Form und Inhalt sehr viel zu wünschen übrig läßt, soll jedenfalls einer gründlichen Revision und Vereinfachung unterzogen werden. IX. Auch den kleineren Gemeinden soll die Errichtung von Religionsschulen und Gottesdienst erleichtert werden, nöthigenfalls durch die allgemeine» Landesmittel; jedenfalls soll kein Filialverhältniß erzwungen werden, wo die Sabbathgesetze den Besuch des Gottesdienstes unmöglich machen. X. Die Personalsteuer soll aufhören, und der entstehende Ausfall auf gerechtere und weniger mißliebige Weise gedeckt werden. XI. Die Rabbiner und Vorsänger sollen nicht mehr von Amtswegen Vorsitzende der Borste Herämter sein und nur eine berathende Stimme haben, die Vorsänger mögen übrigens auch ferner verpflichtet bleiben, die Rathschreiberei zu besorgen. XII. Bei wichtigen Verwaltungs-, Kultus- und Ritusfragen, soll das Vorsteheramt durch einen Gemeindeausschuß verstärkt werden. Bei den Debatten zeigte sich eben so viel Takt, I als begeisterte Liebe zu unserer h. Religion. Alles I Persönliche wurde sorgfältig vermieden, von dem Bestehenden gerne das Brauchbare, Ordnung in Gemeindehaushalt und beim Gottesdienst Verbürgende angenommen, das Hauptgewicht auf möglich sichere Garantie für unsere Herligthürner gelegt. „Erfüllen wir das GÄwt: -p.-rx rix -H, hassen wir unsere religiösen Gegner nicht," sagte ein Mitglied der Versammlung, „aber protestiren wir dagegen, wenn sie unsere seligen Eltern schmähen und sagen, sie haben uns besser gemacht, als jene waren; verwahren wir unS feierlich gegen den Reformschwindel, ja Schwindel sage ich; denn was ist es anderes, wenn man unter Orgelbegleituirg wie mit Engelsstimmen singt: '^2 riOV? 2xiL?' und von der Synagoge in die Werksiätte, die Fabrik oder in den Laden geht; wenn man ud L>WO.-I sn LN' LIX 112.-1X2 betet, und kein Einziger, der es betet, eine N2L> hat! Und auf die Seite dieser haben sich viele unsrer Rabbiner gestellt, die Kanzel, das Wort des wahrhaftigen Gottes ge- (fast möchte ich sagen miß-) brauchend, um die Schriften, die unser Aller Entrüstung über solches Gebühren so beredten Ausdruck verliehen, zu verdrehen und zu verdächtigen, während sie dem Israel und die Thora lästernden falschen Schimon Hazaddik heimlich Beifall lächlen." Herr SLernberger aus Ulm, von Bayern dahin übersiedelt, hat über unser jetziges System so traurige Erfahrungen gemacht, daß er selbst dessen Schatten fürchtet und dem I. Satz erst nachträglich zustimmte, als der II. angenommen war. Doch darf ich meinen Bericht nicht zu sehr ausdehnen. Bei der genauen Erwägung aller Punkte wäre es nicht möglich gewesen, des reichen Materials mächtig zu werden, wenn der Vorsitzende es nicht verstanden hätte, die Ordnung musterhaft zu handhaben, wofür die